Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: 365AG Strom-  (Gelesen 26237 mal)

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Offline Didakt

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Re: 365AG Strom-
« Antwort #15 am: 23. August 2014, 11:17:41 »
Hallo @ Stoevi,

bitte Ihre Mitteilungen lesen!

MfG

Offline Stoevi

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Re: 365AG Strom-
« Antwort #16 am: 16. September 2014, 22:50:21 »
Hab den werten Herren von immergrün nun eine Email mit Foto des Zählers und passendem Text zukommen lassen, gleichzeitig auch per Einschreiben.
An dieser Stelle nochmal ein großes Dankeschön an Didakt für die Textvorlage. Mal schauen was zurück kommt und vor allem wann. Ich werde dann hier Bericht erstatten.

MfG Stoevi

Offline Stoevi

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Re: 365AG Strom-
« Antwort #17 am: 21. September 2014, 00:01:00 »
So, ich gebe nochmal ein Update:

Ich habe gestern (19.09.) die Email von Almado mit der Schlussrechnung bekommen, obwohl ich das Einschreiben erst einen Tag vorher abgeschickt habe. Scheinbar haben sie also sogar auf die Mail reagiert, die 2 Tage vorher rausging. Die Schlussrechnung sieht einwandfrei aus und innerhalb von drei Wochen soll ich einen Verrechnungsscheck über knapp 650€ erhalten.

An sich habe ich schon mal ein top Gefühl, hätte nicht gedacht dass das so reibungslos klappt. Ich hab das Geld zwar noch nicht aufm Konto und bis dahin werde ich auch skeptisch bleiben, aber so sind wir schonmal an einem guten Punkt :)

Ich werde mich nochmal melden wenn der Scheck da ist.

MfG Stoevi

Offline Didakt

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Re: 365AG Strom-
« Antwort #18 am: 21. September 2014, 10:58:16 »
...Die Schlussrechnung sieht einwandfrei aus und innerhalb von drei Wochen soll ich einen Verrechnungsscheck über knapp 650€ erhalten.
Hallo @ Stoevi,

liest sich gut, was Sie aktuell mitteilen. Erstaunlich, dass die Schlussrechnung fehlerfrei sein soll. Das ist eine Feststellung/ein Tatbestand mit/von Seltenheitswert bei diesem Versorger! Gegen die Scheckzahlung könnten Sie noch angehen, aber das bleibt Ihrer Abwägung überlassen.
Zunächst mal Glückwunsch zum erfolgreichen Ablauf! :)

Offline Stromfraß

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Re: 365AG Strom-
« Antwort #19 am: 21. September 2014, 12:33:59 »
Wenn man den (bisherigen) Verlauf der Sache betrachtet, ist doch alles bestens gelaufen!
Bleiben die Fragen: ist Almado geläutert und warum?
Oder testen Sie es aus, wo sie Erfolg haben könnten?
Oder ist es die Hartnäckigkeit eines Kunden, die zum Erfolg führt?

Offline khh

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Re: 365AG Strom-
« Antwort #20 am: 21. September 2014, 13:02:49 »
Eine jetzt "einwandfreie" Abrechnung kann ich mir auch kaum vorstellen. Inzwischen habe ich eine ganze Reihe
von Abrechnungen gesehen  - auch 1. und 2. "Korrektur-Versuche" -  wo einem wirklich die Haare zu Berge stehen können.

Eine solche Intransparenz (um es vorsichtig zu bezeichnen), insbesondere wann welche Abschlagszahlungen (sogen. "Vertragskontobewegungen") wie berücksichtigt werden, ist mir noch bei keinem anderen Versorger untergekommen.

Almado/365 AG ist anscheinend nicht im Geringsten "geläutert", jedenfalls werden diverse "Spielchen" weiterhin versucht. Aber die Verbraucherzentrale NRW ist wohl sehr eng dran und von dort dürfte noch einiges (hoffentlich recht bald) kommen.
« Letzte Änderung: 21. September 2014, 13:27:20 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Didakt

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Re: 365AG Strom-
« Antwort #21 am: 21. September 2014, 17:13:39 »
@ Stoevi,

nur für den Fall, dass Ihnen vielleicht nach den vorstehenden Einlassungen doch Zweifel an einer korrekten Abrechnung gekommen sind, gilt das Angebot, die Schlussrechnung durch ein zweites Augenpaar einer Nachkontrolle zu unterziehen.

MfG

Offline Stromfraß

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Re: 365AG Strom-
« Antwort #22 am: 22. September 2014, 21:05:14 »
Das Angebot von Didakt würde ich annehmen.
Vielleicht ist die Schlussrechnung doch nicht so einwandfrei wie es zunächst aussieht.
Und wenn doch, dann ist es erst recht beruhigend.

Offline Core2max

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Re: 365AG Strom-
« Antwort #23 am: 23. September 2014, 12:47:02 »
Wielange lässt sich die 365AG usw eigentlich mit der Bestätigung der Kündigung Zeit? Ich warte da jetzt drauf ? Gibts es da von denen die schon gekündigt haben Erfahrungswerte?

Offline bolli

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Re: 365AG Strom-
« Antwort #24 am: 24. September 2014, 07:31:18 »
Der Versorger ist nicht verpflichtet, eine Kündigungsbestätigung zu schicken. Die Kündigung muss für ihre Wirksamkeit nur zugegangen sein. Um dieses sicherzustellen empfiehlt sich eine Zustellung mit Nachweis (je nach Geschmack und Zeitpunkt der Kündigung Einwurf-Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein). Ideal ist bei "problematischen Versorgern" auch, wenn noch jemand (am besten kein direktes Familienmitglied) bestätigen kann, dass sich in dem Briefumschlag tatsächlich die Kündigung befand.

Offline Stromfraß

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Re: 365AG Strom-
« Antwort #25 am: 24. September 2014, 12:56:12 »
Den wirksamen Zugang einer Kündigung nachzuweisen ist mitunter nicht ganz einfach.
Vor 3 Jahren war es mir auch passiert.
Meinem damaligen "Stromvermittler" -er lieferte also nicht selbst, sondern "vermittelte" nur- hatte ich eine Kündigung per Einschreiben geschickt.
Das Problem bestand darin, dass ich diese Kündigung an den zuständigen Kundenservice schickte. Weil ich keine Kündigungsbestätigung erhielt -diese hatte ich angefordert- fragte ich nach. "Das ist alles an den Geschäftsführer gegangen", wurde mir gesagt. Kurze Zeit später gab es diesen Kundendienst nicht mehr und der GF hat abgestritten, jemals eine Kündigung erhalten zu haben.

Offline khh

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Re: 365AG Strom-
« Antwort #26 am: 24. September 2014, 13:31:26 »
@Stromfraß,

der Zugang einer Kündigung ist IMMER "ganz einfach" nachzuweisen, wenn man so verfährt, wie von @bolli aufgezeigt:

... Die Kündigung muss für ihre Wirksamkeit nur zugegangen sein. Um dieses sicherzustellen empfiehlt sich eine Zustellung mit Nachweis (je nach Geschmack und Zeitpunkt der Kündigung Einwurf-Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein). Ideal ist bei "problematischen Versorgern" auch, wenn noch jemand (am besten kein direktes Familienmitglied) bestätigen kann, dass sich in dem Briefumschlag tatsächlich die Kündigung befand.

Wobei ich das "Einschreiben-Einwurf" favorisiere, denn der im Internet nachzuverfolgende von der Post dokumentierte Einwurf in das Postfach oder den Briefkasten des Adressaten (bei Einschreiben-Rückschein wird die unterschriftliche Empfangsbestätigung des Empfängers benötigt) ist gem. BGH-Rechtsprechung ein gerichtsfester Zugangsnachweis !

Der Ihrerseits immer wieder gern angeführte "Spezialfall" ProEnergie / EnerGen Süd ist hier nicht relevant.
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
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Offline Stromfraß

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Re: 365AG Strom-
« Antwort #27 am: 24. September 2014, 14:22:14 »
Zitat
Der Ihrerseits immer wieder gern angeführte "Spezialfall" ProEnergie / EnerGen Süd ist hier nicht relevant.
Mag sein, dass es bei mir ein "Spezialfall" war.
Ich weiß aber von Hunderten Kunden, denen es ähnlich ging.
Der GF hat einfach abgestritten, Kündigungen erhalten zu haben.
Der Einlieferungsschein für mein Einschreiben hat mir nichts genutzt.

Offline khh

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Re: 365AG Strom-
« Antwort #28 am: 24. September 2014, 19:05:49 »
... Der Einlieferungsschein für mein Einschreiben hat mir nichts genutzt.

Der "Einlieferungsschein" ist ja auch kein Zugangsnachweis. Dazu ist entweder die über die Sendungsverfolgung ersichtliche "Einwurf-Dokumentation" durch die Post auszudrucken oder es wird der unterzeichnete "Rückschein" benötigt ! 
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Offline Stromfraß

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Re: 365AG Strom-
« Antwort #29 am: 24. September 2014, 21:40:05 »
khh, heute bin ich klüger.
Im konkreten Fall hätte mir die "Einwurf-Doku" aber kaum etwas genützt.
Der Kundendienst hatte angeblich alles an den GF weitergeleitet und dieser hatte nichts erhalten - behauptete er.
Übrigens, um die Sache abzuschließen, fand sich meine Kündigung nach 2 oder 3 Monaten. In der Zwischenzeit wurde ich aber zu einem neuen Versorger "vermittelt". Dieser wollte natürlich ordentlich abkassieren, was ihm allerdings nur tlw. gelang. Das gehört aber nicht hierher, sondern eher zum Thema "Schlichtungsstelle".

 

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