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[...]Kann ich mich sofort an die SE wenden oder muss ich noch auf die Schlussrechnung warten?Wenn überhaupt eine kommt...Hab zuletzt die Schlussrechnung am 03.04.2014 per Mail angemahnt und von EE auch ne Antwort bekommen.Reicht das aus oder muss ich noch mal schriftlich anmahnen?
Energieversorgungsunternehmen ... sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzesbuchs (Verbraucher) ... innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Wird der Verbraucherbeschwerde durch das Unternehmen nicht abgeholfen, hat das Unternehmen die Gründe schriftlich oder elektronisch darzulegen und auf das Schlichtungsverfahren nach § 111b hinzuweisen. ...
Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Verbrauchern über ... die Belieferung mit Energie ... kann die anerkannte oder beauftragte Schlichtungsstelle angerufen werden. Sofern ein Verbraucher eine Schlichtung bei der Schlichtungsstelle beantragt, ist das Unternehmen verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Der Antrag des Verbrauchers auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens ist erst zulässig, wenn das Unternehmen im Verfahren nach § 111a der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen hat. ... Schlichtungsverfahren sollen regelmäßig innerhalb von drei Monaten abgeschlossen werden. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt.
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