@QE.2
Bei Ihrem Versorger sollen nach dessen Angaben bis Ende April 2005 3.000 Kunden Widerspruch eingelegt haben.
Von diesen wurden soweit ersichtlich sechs wegen kleiner Forderungen unter 100 EUR vor verschiedenen Amtsgerichten verklagt.
Bisher ist keiner der betroffenen Kunden rechtskräftig zur Zahlung verurteilt worden. Solches steht nach den Gaspreisurteilen LG Mannheim und AG Karlsruhe wie auch AG Heilbronn nicht zu erwarten.
Hierfür muss zunächst die Preiskalkulation offen gelegt werden. Ein entsprechendes Bedürfnis soll Ihr Versorger nun selbst verspüren, hat es jedoch bisher noch nicht getan und tut sich damit ggf. auch schwer:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=1909Nach den Klagen wurden, soweit bekannt, umfangreiche Schriftsätze gewechselt, jedoch bisher keine Preiskalkulation offen gelegt.
Der Versorger argumentierte immer noch, § 315 BGB fände gar keine Anwendung, was nicht eben dem neuesten Erkenntnisstand entspricht.
Man wird entsprechende Gerichtsverhandlungen abzuwarten haben.
Dabei wird der Versorger auch seine neue Linie hinsichtlich Offenlegung der Preiskalkulation zu erklären haben.
Nach Einschätzung maßgeblicher Energiemanager wird es wohl keine weiteren Klagen geben. Jetzt soll erst abgewartet werden, wie sich die Dinge zB. in Hamburg weiterentwickeln.
Seien Sie also unbesorgt.
Die Urteile der Landgerichte Mannheim und des AG Karlsruhe zeiegen, dass Zahlungsklagen von Gasversorgern nach Unbilligkeitseinwand gem. § 315 BGB auch vollständig abgewiesen werden können.
Klagen, ob vor Gericht oder in der Öffentlichkeit kann jeder.
Entscheidend ist jedoch, ob man auch recht bekommt.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt