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Autor Thema: Care Energy: Zahlung der EEG-Umlage  (Gelesen 37398 mal)

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Offline Ben

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Care Energy: Zahlung der EEG-Umlage
« am: 12. August 2014, 19:30:12 »
MK kann sich freuen: Er muss vorerst nicht die EEG-Umlage an die ÜNB überweisen.

https://www.facebook.com/CareEnergy/posts/914048241944128

Offline khh

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Re: Care Energy: Zahlung der EEG-Umlage
« Antwort #1 am: 12. August 2014, 21:44:19 »
Care Energy und deren Pressemeldungen oder Facebook-Märchen ::) !

Mal abwarten, was denn wirklich in dem Urteil des OLG Hamburg steht.
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
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Offline Ben

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Offline GPKE-Xperte

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Re: Care Energy: Zahlung der EEG-Umlage
« Antwort #3 am: 13. August 2014, 13:30:21 »
Da würde ich auch gerne mal das Urteil und die Details dazu lesen.

Offline Energiesparer51

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Re: Care Energy: Zahlung der EEG-Umlage
« Antwort #4 am: 14. August 2014, 22:45:58 »
http://www.rechtsprechung-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?doc.id=JURE130013638&st=ent&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint

das ist zumindest an neueren Urteilen zu finden.

Zitat
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 453.046,83 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozent p.a. aus 115.672,39 € seit dem 16.10.2012, aus weiteren 168.687,22 € seit dem 16.11.2012 und aus weiteren 168.687,22 € seit dem 18.12.2012 zu zahlen.
« Letzte Änderung: 14. August 2014, 22:49:25 von Energiesparer51 »
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline khh

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Re: Care Energy: Zahlung der EEG-Umlage
« Antwort #5 am: 14. August 2014, 23:14:07 »
@Energiesparer51,

das ist eines der bekannten Urteile des LG Hamburg aus 2013. Hier geht es um das/die Urteil/e aus der/den
Berufung/en beim OLG Hamburg, wo die Urteils-Veröffentlichung/en noch aussteht.

Gruß, khh


edit
Ich tippe mal: Das OLG hat anders als das LG entschieden, weil nicht der richtige Schuldner der EEG-Umlagen
aus dem CE - Firmen-Gestrüpp verklagt/verurteilt wurde !? :-\
« Letzte Änderung: 14. August 2014, 23:24:41 von khh »
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Offline Energiesparer51

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Re: Care Energy: Zahlung der EEG-Umlage
« Antwort #6 am: 15. August 2014, 09:00:51 »
Oh ja, das war wohl schon zu spät. Na, wir werden es ja noch sehen.
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline bb

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Re: Care Energy: Zahlung der EEG-Umlage
« Antwort #7 am: 17. August 2014, 21:40:27 »
Ist in Arbeit. Aber ich vermute, dass die Entscheidungsgründe noch gar nicht abgesetzt sind. Kann also noch dauern.

Offline bb

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Re: Care Energy: Zahlung der EEG-Umlage
« Antwort #8 am: 18. August 2014, 12:27:30 »
Unerhofft kommt oft :P

OLG Hamburg, Urteil vom 12. August 2014 - 9 U 119/13 (304 O 49/13)
https://openjur.de/u/715384.html

OLG Hamburg, Urteil vom 12. August 2014 - 9 U 198/13 (304 O 123/13)
https://openjur.de/u/715386.html

OLG Hamburg, Urteil vom 12. August 2014 - 9 U 197/13 (304 O 66/13)
https://openjur.de/u/715385.html

Offline bb

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Re: Care Energy: Zahlung der EEG-Umlage
« Antwort #9 am: 18. August 2014, 12:39:01 »
Interessant auch die Streitwertbeschlüsse:

Zitat
Der Streitwert beträgt bis zum 8. Juli 2014 23.884.352,83 €, danach beträgt der Streitwert 2.079.152,83 €.

Zitat
Der Streitwert für das Berufungsverfahren beträgt 10.535.461,80 € bis zum 8. Juli 2014, danach beträgt der Streitwert 841.001,80 €.

Zitat
Der Streitwert für das Berufungsverfahren beträgt 11.307.130,32 € bis zum 8. Juli 2014, danach beträgt der Streitwert 4.845.589,44 €.

Da merkt man wohin die Reise geht ...

Offline GPKE-Xperte

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Re: Care Energy: Zahlung der EEG-Umlage
« Antwort #10 am: 18. August 2014, 13:39:46 »
Kann einer der juristisch bewanderten Forumsmitglieder das Urteil in einfachen Sätzen erklären?

Ist nach Auffassung des Gerichtes einfach die falsche MK Firma für die Zahlung der EEG Umlage vom ÜNB heraungezogen worden? Muss jetzt der ÜNB "einfach" die andere MK Firma verklagen? Oder warum ist MK aktuell noch relativ ruhig nach diesen drei Urteilen?

Offline khh

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Re: Care Energy: Zahlung der EEG-Umlage
« Antwort #11 am: 18. August 2014, 15:36:50 »
Das CE-Geschäftsmodell wurde bzgl. Lieferung von "Nutzenergie" augenscheinlich ja auch vom OLG Hamburg als Scheingeschäft zerpflückt und enttarnt. Und es kann auch nachvollzogen werden, dass die beklagte Bilanzkreis-inhaberin mk-energy (jetzt UPG) nicht Schuldnerin der EEG-Umlagen ist.

Aber ist jetzt niemand aus dem CE-Firmengestrüpp der Schuldner, auch nicht die mk-power, allein weil es für deren faktische Stromlieferungen an die Kunden als Letztverbraucher keine vertraglichen Grundlagen gibt/geben soll?

Das kann doch wohl nicht sein, schließlich geht es inzwischen um mindestens 53,5 Mio. Forderungen der ÜNB, die dann die nichtprivilegierten Verbraucher zu tragen haben, weil die EEG-Gesetzgebung womöglich lückenhaft ist?     


Edit:   
Interessant ist, dass nach eigener Aussage von M. K. etwa 150.000 der angeblich 400.000 Kunden gar nicht mehr (direkt) beliefert werden, sondern "nur" noch die Energiedienstleistungen "Energieberatung und Energieeffizienz" in Anspruch nehmen.
Wissen diese Ex-Strombezieher und (Noch)Kunden eigentlich von Ihrem diesbzgl. "Glück" oder ahnen zumindest,
in welchen "Knebel-Verträgen" sie stecken? Und wie viele Millionen sind inzwischen vielleicht schon "auf die Seite gebracht" worden? ???
« Letzte Änderung: 18. August 2014, 16:14:19 von khh »
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Offline bb

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Re: Care Energy: Zahlung der EEG-Umlage
« Antwort #12 am: 18. August 2014, 16:14:04 »
Das kann doch wohl nicht sein, schließlich geht es inzwischen um mindestens 53,5 Mio. Forderungen der ÜNB, die dann die nichtprivilegierten Verbraucher zu tragen haben, weil die EEG-Gesetzgebung womöglich lückenhaft ist?

"Das kann ja wohl nicht sein" ist leider kein taugliches juristisches Argument ;) Ich würde aber durchaus die Wette eingehen, dass das Ergebnis beim BGH anders ausfallen wird. Ob die Millionen so oder so allerdings vom Verbraucher zu tragen sind, lasse ich mal dahingestellt.

Offline khh

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Re: Care Energy: Zahlung der EEG-Umlage
« Antwort #13 am: 18. August 2014, 16:31:29 »
Als "taugliches juristisches Argument" war das auch nicht gemeint ;).

Und bzgl. "vom Verbraucher zu tragen" bleibt festzuhalten, dass den CE-Kunden bereits EEG-Umlagen in Rechnung gestellt werden, weil eingepreist und die "Allgemeinheit" im Ergebnis ggf. nochmals zahlt.

Wie die Erhebung bei den CE-Kunden ohne Abführung an die ÜNB durch CE, weil vermeintlich ja nicht zu zahlen, womöglich (straf)rechtlich zu bewerten ist, lass ich mal dahingestellt.
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Offline RR-E-ft

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Re: Care Energy: Zahlung der EEG-Umlage
« Antwort #14 am: 18. August 2014, 20:49:43 »
Nach Auffassung des OLG kaufen die Kunden nicht Nutzenergie, sondern sind Letztverbraucher von elektrischem Strom, da man schließlich im Haushalt normal betriebene PC, Fernseher, Mobiltelefone nur mit Elektrizität, nicht aber mit Wärme, Kälte, Kraft oder Licht betreiben könne.

Die Verträge mit den Endkunden sind als dem Kaufrecht unterliegende  Elektrizitätslieferverträge wirksam, lediglich die Regelungen in den  Allgemeinen Geschäftsbedingungen über Nutzenergielieferungen bzw. -umwandlungen sind als überraschende Klauseln bzw. Scheingeschäfte unwirksam.

Damit hätten sich die ÜNB aus dem Firmengeflecht schlichtweg das falsche Unternehmen gegriffen, weil die Beklagte  selbst nur einen zur Firmengruppe gehörenden  Zwischenhändler, jedoch selbst keinen einzigen Letztverbraucher mit Elektrizität beliefert.

Schuldner der EEG- Umlage wird deshalb wohl die Streithelferin sein. Fraglich, ob die ÜNB gegen diese fällige Forderungen auf EEG- Umlage haben. Dazu hätten sie dieser wohl die EEG- Umlage in Rechnung stellen müssen.   

 

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