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Autor Thema: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach  (Gelesen 64075 mal)

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Offline Catkiller13

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Hallo,

ich wollte mich hier mal schlau machen, ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat. Ich bin also 1 Jahreskündiger, hole mir also jedes Jahr einen neuen Lieferanten wegen dem Neukundenbonus, der bei mir bei round about 500 € liegt.
Nun habe ich 2013 leider nicht richtig aufgepasst.

Die lassen aber mal garnichts unversucht, sich um den Bonus zu drücken.

Zur Sache:

Es lief eigentlich bis zu meiner Kündigung 3 Monate vor dem Ende des 1.Belieferungsjahres alles gut. Aber dann gings los. Erst sollte ich meine Buchungen urplötzlich manuell erledigen, obwohl 10 Monate alles ohne Probleme über Lastschrift gelaufen ist, nur damit ich die Überweisung vergesse und sie mir ausserordentlich kündigen können. Das ist mir aber nicht passiert, weil ich den Braten gerochen habe.
Jetzt bei der Abrechnung fehlte eben der Bonus. Nach schriftlicher Rückfrage per Mail, schrieb man mir, das die Revisionabtlg. festgestellt hatte, das ich eine Photovoltaikanlage habe, was auch stimmt. Zunächst bezog man sich auf dem AGB Paragraphen 1 Absatz 2, wo es sich unteranderem über die Einspeisung ins private Hasunetz dreht. Dies konnte ich aber durch Fotos meiner Zähler entkräften, da ich zu 100 % ins öff. Netz einspeise.
Jetzt fahren sie die Schiene, das ich wegen der Anlage ein Gewerblicher bin und deswegen keinen Anspruch auf einen Bonus hätte wegen diesem Passus in den AGB

Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Haushaltskunden in Privattarifen bei ausschließlich privater Nutzung der Abnahmestelle gewährt.

Dagegen steht im EnWG Paragraph 3 Absatz 22 folgendes

Haushaltskunden
Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Ich würde halt mal gerne wissen, ob das Schwachsinn und wieder ein richtig fieser Trick ist, um mich abzuzocken oder ob das haltbar ist, was die schreiben.
Ich fühle mich als Haushaltskunde, weil ich hier in einem normalen Haus wohne mit Frau und 1 Kind.  Meine Anlage ist schlappe 7,5 kwp gross und ich sehe sie als Vermögensanlage. Mein Stromberbrauch liegt auch unter die oben benannten 10000 kwh. Herausgefunden habe ich schon das der BGH private Photovoltaikanlagenbesitzer als Verbraucher und nicht als Gewerbliche eingestuft hat.

Über Erfahrungen und Infos diesbezüglich würde ich mich sehr freuen. Ich überlege nämlich einen Anwalt einzuschalten. Die Schlichtungsstelle kann man eh vergessen. Die Lieferanten ziehen lieber vor Gericht, weil das billiger ist. So stehts zumindest in dem letzten Schreiben.

Ich habe hier das halbe Forum durchsucht und kanns kaum glauben, das sich zu meiner Thematik nichts finden lässt. Soll ich denn wirklich der 1. sein, den sie auf diese Art über den Tisch ziehen wollen. Also über Leute, wo sie im www herausgefunden haben, das diese ihre Abnahmestelle gewerblich nutzen hab ich schon gefunden, aber noch nicht mit einer Photovoltaikanlage.

MFG
« Letzte Änderung: 25. Februar 2015, 16:04:09 von DieAdmin »

Offline bolli

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #1 am: 12. August 2014, 09:48:16 »
Zunächst einmal wäre zu klären, ob DIESER Passus auch in den AGB enthalten ist, die Ihrem Vertrag zugrunde lagen. Der Anbieter ist sehr kreativ und schnell im ändern seiner AGB und daher hilft nur ein Blick in die AGB IHRES Vertrages. Sollte die Formulierung dort tatsächlichg SO enthalten sein,  so könnte die Sache ein wenig komplizierter werden. Der Anbieter bezieht sich ja nicht explizit auf die Definition des Haushaltskunden aus § 3 EnWG sondern erläutert statt dessen in seiner AGB, dass den Bonus nur Kunden mit ausschließlicher Privatnutzung erhalten. Insofern ist da die Frage, ob ggf. diese Definition für den Kunden missverständlich ist (wegen Haushaltskunden auf der einen Seite und ausschließliche Privatnutzung auf der anderen Seite) und deshalb die AGB an dieser Stelle unwirksam sein könnten. Ich befürchte aber, dass sich der Anbieter nicht freiwillig auf einen Kompromiss einlassen würde und insofern ein aufwendigerer Weg vor Ihnen liegt. Und ob dann der Anbieter nicht schon insolvent ist, bleibt abzuwarten.

Offline khh

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #2 am: 12. August 2014, 13:11:23 »
... Ich habe hier das halbe Forum durchsucht und kanns kaum glauben, das sich zu meiner Thematik nichts finden lässt. Soll ich denn wirklich der 1. sein, den sie auf diese Art über den Tisch ziehen wollen. Also über Leute, wo sie im www herausgefunden haben, das diese ihre Abnahmestelle gewerblich nutzen hab ich schon gefunden, aber noch nicht mit einer Photovoltaikanlage.

Hallo Catkiller13,

verwenden Sie die Funktion "Suche" des Forums und geben Sie z.B. "gewerbliche Nutzung und PV" ein, dann finden Sie 'Fälle' wie Ihren!

... Nach schriftlicher Rückfrage per Mail, schrieb man mir, das die Revisionabtlg. festgestellt hatte, das ich eine Photovoltaikanlage habe, was auch stimmt. Zunächst bezog man sich auf dem AGB Paragraphen 1 Absatz 2, wo es sich unteranderem über die Einspeisung ins private Hausnetz dreht. Dies konnte ich aber durch Fotos meiner Zähler entkräften, da ich zu 100 % ins öff. Netz einspeise. Jetzt fahren sie die Schiene, das ich wegen der Anlage ein Gewerblicher bin und deswegen keinen Anspruch auf einen Bonus hätte wegen diesem Passus in den AGB ...

Wie @bolli schon schrieb: Prüfen Sie erst einmal, ob in der bei Ihrer Auftragserteilung verwendeten und damit für Ihren Vertrag geltenden AGB wirklich "... bei ausschließlich privater Nutzung der Abnahmestelle ..." vereinbart ist (m.M.n. steht das erst in der ab August 2013(?) verwendeten AGB Ziff. 9 Abs. 4).

Eine Behauptung wie "dass ich wegen der Anlage ein 'Gewerblicher' bin" ist m.E. Quatsch. Es geht doch wohl allein um die Nutzung = den Verbrauch des von der 365 AG (almado oder immergrün?) bezogenen Stroms. Mit der PV-Anlage hingegen erzeugen Sie Strom, den Sie zudem auch noch zu 100 % in das öffentliche Netz einspeisen!

Ob man die Schlichtungsstelle Energie "vergessen" sollte, ist zu überlegen. Wenn bei der SE-Einschaltung die 365 AG eine Feststellungsklage erhebt, dann müssen die selbst den Gerichtskostenvorschuss etc. leisten. Klagt der Kunde, bleibt dieser im Fall einer Insolvenz vor Abschluss des Verfahrens womöglich auf solchen Kosten sitzen.

Gruß, khh
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Offline Catkiller13

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #3 am: 12. August 2014, 15:10:53 »
Wie komme ich an die agb von mai 2013??? Hat die vielleicht jemand, denn ich habe sie nicht erhalten


Habs gefunden. Der passus ist anders als der jetzige.

4) Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Haushaltskunden (Standardlastprofil H0) gewährt. Für gewerblich genutzte Abnahmestellen besteht bei Privatstromtarifen kein Bonusanspruch.


Was bedeutet das jetzt für mich und mein anliegen?
« Letzte Änderung: 12. August 2014, 15:59:20 von Catkiller13 »

Offline khh

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #4 am: 12. August 2014, 17:07:33 »
Was bedeutet das jetzt für mich und mein anliegen?

Nach der Definition § 3 Nr. 22 EnWG sind Sie eindeutig Haushaltskunde (Standardlastprofil H0), demnach müsste der Bonusanspruch gegeben sein.

Ich würde mich jetzt mit einer Beschwerde an die Schlichtungsstelle wenden. Da die 365 AG den Bonus verweigert, sollte die Beschwerde sofort angenommen werden, unabhängig davon, ob seit Ihrer Reklamation bereits 4 Wochen vergangen sind.
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Offline Catkiller13

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #5 am: 12. August 2014, 17:33:12 »
Das verfahren bei der schlichtungsstelle energie läuft schon seit wochen. Nur immergruen hat mir bei der letzten mail schon geschrieben, das sie eine feststellungsklage veranlassen, wenn ich ihr angebot, welches gerade mal bei 30% des eigentlichen bonusbetrages liegt, nicht annehmen würde. Sie begründen diesen schritt, das es für sie kostengünstiger wäre, wie die schlichtung. Von der schlichtungsstelle habe ich ausser der eingangsbestätigung und das ich von kontaktaufnahme absehen sollte, nichts mehr gehört. Mag ja sein, das diese einrichtung eine gute idee ist, aber ich fühle mich alleine gelassen mit diesem scheiss. Dieser firma gehört doch, im sinne aller verbraucher, das handwerk gelegt, wenn ich die ganzen beschwerden hier lese. Was für eine kostbare zeit dabei draufgeht, von den nerven will ich erst gar nicht anfangen. Das sowas überhaupt hierzulande über einen längeren zeitraum möglich ist, hätte ich nie gedacht. Auch nicht das vergleichsportale wie verivox und co. Denen auch noch in die karten spielt. Die dürften doch garnicht mehr gelistet sein. Die bewertungen dort spiegeln zu 99% nur die wechselgeschichte wieder, aber nicht die abrechnung nach einem jahr.
Wie dem auch sei, ich werde wohl einen advokaten brauchen.
Trotzdem wäre ich für weitere tips dankbar.

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Offline khh

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #6 am: 12. August 2014, 18:01:11 »
@Catkiller13,

OK, dann würde ich der Schlichtungsstelle mitteilen, dass keine einvernehmliche Lösung erzielt wurde, dies mit dem Schreiben von immergrün-Energie belegen und um Fortsetzung des Verfahrens bitten. Vielleicht kann man ja bei der SE vorab mit Bezugnahme auf die für Sie geltende AGB-Klausel eine telefonische Auskunft bekommen, wie Ihre Chancen dort eingeschätzt werden?

Schon das "30% - Bonus-Angebot" von immergrün/365 AG macht m.E. deutlich, dass die ihrer "Begründung" für die Bonusverweigerung selbst nicht so recht glauben. Aber SIE allein müssen entscheiden, ob Sie denen das durchgehen lassen wollen und das Angebot annehmen.
Wehklagen hilft da wenig (haben Sie evtl. eine Rechtsschutz-Versicherung, ggf. mit welcher Selbstbeteiligung?).

Gruß, khh
« Letzte Änderung: 25. Februar 2015, 16:06:18 von DieAdmin »
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Offline Catkiller13

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #7 am: 12. August 2014, 18:11:27 »
Ich zieh das durch. Ich habe eine rv. Ich lass mich nicht von einem haufen (..aus rechtlichen Gründen wurde der Beitrag vom Forenbetreiber bearbeitet ...), die wahrscheinlich in einem hinterhofkeller sitzen, unterkriegen. Sie lagen mit einem angebot schon mal bei 75% und sind dann wieder auf 30% runter gegangen. Ich habe lediglich angst, das die zeit die verstreichen wird, meine ansprüche auf 0% runterschraubt. Da ich glaube und viell. Auch hoffe, das der laden insolvent geht. Daher würde ich evtl. Bei einem neuen angebot über 75% nochmal überlegen.

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« Letzte Änderung: 26. August 2014, 14:10:04 von energienetz »

Offline Catkiller13

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #8 am: 14. August 2014, 09:05:03 »
Noch eine frage. Wieviel zeit wird mir eine feststellungsklage erfahrungsgemäss kosten? Die firma drohte mir ein jahr an

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Offline khh

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #9 am: 14. August 2014, 13:20:04 »
... Wieviel zeit wird mir eine feststellungsklage erfahrungsgemäss kosten? Die firma drohte mir ein jahr an.

Fragen Sie doch einfach mal bei Ihrem Amtsgericht (oder einem örtlichen Anwalt) an, wie lange ein solches Zivilverfahren dort erfahrungsgemäß dauert.

Ich bezweifle, ob die in Ihrem Fall tatsächlich eine Feststellungsklage riskieren, schließlich haben die nicht ohne Grund in der aktuell verwendeten AGB die maßgebliche Bonus-Klausel wesentlich geändert.

Aber wie schon mal gesagt: SIE müssen entscheiden, was Sie wollen !

Gruß, khh
« Letzte Änderung: 16. April 2015, 15:01:01 von DieAdmin »
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Offline Catkiller13

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #10 am: 14. August 2014, 14:55:05 »
Danke. Ich habe nun von der schlichtungsstelle eine mail erhalten, das der EVU meiner forderung abhelfen wuerde. Die haben jetzt 2 wochen zeit, das zu händeln. Morgen habe ich trotzdem einen termin in einer kanzlei. Mal sehen was der anwalt sagt. Bis hierher recht netten dank für eure infos und ratschläge.
So wie der strommarkt sich zu entwickeln erscheint und keiner so wirklich mal dazwischenhaut, werde ich wohl nicht zum letzten mal hier gewesen sein.
Allerdings beim ausgucken meines nächsten lieferanten werde ich nicht mehr auf die sterne in den portalen achten, sondern mir lieber hier ein bild machen.

Schöne grüsse vom niederrhein

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Offline khh

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #11 am: 14. August 2014, 18:48:43 »
... Allerdings beim ausgucken meines nächsten lieferanten werde ich nicht mehr auf die sterne in den portalen achten, sondern mir lieber hier ein bild machen.

Bspw. hier: www.bezahlbare-energie.de kann man nachlesen, welche "faulen Eier" besser auszusortieren sind ;) !
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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #12 am: 15. August 2014, 09:35:16 »
Ja danke. Die seite ist super.

Zur lage.
Gestern hat sich die SE gemeldet und mir mitgeteilt, das das EVU gewillt ist auf meine forderung einzugehen. Um 2120 uhr!!!!!!! Bekam ich dann später nachricht von immergruen. Sie werden mir also 365 euro bonus und neue rechnung auszahlen bzw anfertigen. Meinen anwalt werde ich heute mitteilen, das er eine woche die füsse stillhalten soll, da ich dem EVU eine frist von 1 wo gesetzt habe, die sache abzuschliessen. Ob scheck oder überweisung ist mir wurst. Ich bin auf diesen kuhhandel eingegangen, da ich auch hier immer öfter gelesen habe, das es mit der zahlungsunfähigkeit nicht mehr lange dauern kann. Besser den spatz in der hand als die taube auf dem dach. Ein langandauernder prozess hätte mich wahrscheinlich den kompletten bonus gekostet. Ich werde die fehlenden 170 euro als lehrgeld verbuchen und die tips von bezahlbare energie.de in zukunft beherzigen. Aber erst muss ich die 365 euro ja mal auf mein konto haben. Zahlen sie bis freitag nicht, wird auf vollen bonus geklagt.
Ich werde berichten

Abschliessend kann ich nur jedem mitleser raten, die gängigen stromvergleichsportale zu meiden. Sie scheren sich einen dreck dadrum, was alles bei der jahresabrechnung abgeht bei gewissen firmen. Sie listen sie einfach weiter unter den top 10 und waschen ihre hände in unschuld und kassieren eine nette provision.

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Offline khh

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #13 am: 15. August 2014, 10:28:49 »
Zwei Anmerkungen:
1. Ich hätte Überweisung verlangt, da mit V-Schecks weitere "Spielchen" veranstaltet werden (siehe Parallel-Threads).
2. VERIVOX halte ich für das professionellste Vergleichsportal; die auch gelisteten muss man halt selbst aussortieren.
« Letzte Änderung: 16. April 2015, 15:02:15 von DieAdmin »
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Offline Catkiller13

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #14 am: 16. August 2014, 16:38:49 »
Status

15.08.15

ich habe eine korrekte Abrechnung erhalten. Nix zu beanstanden. Also wenn sie wollen, können sie auf jeden Fall rechnen
Die Nachricht kam wie immer gegen 21 Uhr. Mir kommt es fast so vor, da ich immer um diese Uhrzeit Mails von denen bekomme, da schleichen sich die richtigen wirklichen erst nach dem eigentlichen Feierabend rein. So eine Art Sonderabteilung für die Drecksarbeit.

« Letzte Änderung: 25. Februar 2015, 16:08:08 von DieAdmin »

 

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