Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach

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365tage:
Hallo kkh, danke für die schnelle Antwort! Es ist technisch wohl auch so gelöst, dass erst mal alles eingespeist wird und wir dann wieder "Eigenstrom" beziehen, dass müsste ich im Detail noch mal den Installateur fragen.
Auf jeden Fall haben wir bei einem Stromausfall deshalb auch keinen Strom haben mir die Stadtwerke gesagt.

In den AGBs steht unter dem von Dir genannten Abschnitt folgendes:

Nicht angeboten wird weiterhin die Belieferung von Kunden, die mittels eigener Photovoltaikanlagen vor Ort selbst erzeugten Strom unmittelbar in ihr Hausnetz einspeisen.

Auf das geht die Klageschrift gar nicht mehr ein, da ich (damals noch immergrün) schriftlich einer Erhöhung der Abschlagsbeträge widersprochen habe mit Hinweis auf die PV-Anlage mit Eigenverbrauch. Wurde von denen zwar ignoriert, aber jetzt können sie nicht sagen, sie hätten nichts davon gewusst.

Also meinst Du, ich hätte gute Chancen?

Gruß,
365tage


berghaus:

--- Zitat ---Nicht angeboten wird weiterhin die Belieferung von Kunden, die mittels eigener Photovoltaikanlagen vor Ort selbst erzeugten Strom unmittelbar in ihr Hausnetz einspeisen.
--- Ende Zitat ---

"Nicht angeboten" heißt ja noch nicht, wenn (unwissend) als Kunden angenommen, dass es dann keinen Bonus gibt.
Wenn das so wichtig ist, muss man m.E. bei Vertragsabschluss deutlich danach fragen oder in den AGB deutlich beschreiben.

Spätere Formulierungen laufen ja darauf hinaus, dass es dann keinen Bonus gibt. Die werden ja bei Ihrer Trickserei auch immer schlauer!

berghaus 05.02.15

365tage:
Hallo,
da die Anwälte der 365 AG mehrere gewonnene Urteile mitschicken, wollte ich fragen, ob irgendwo gegen dieses Unternehmen gewonnene Urteile zu finden sind, damit ich auch etwas in der Hand habe. Speziell mit einer PV-Anlage mit Eigenverbrauch?

bolli:

--- Zitat von: 365tage am 07. Februar 2015, 19:31:02 --- Speziell mit einer PV-Anlage mit Eigenverbrauch?

--- Ende Zitat ---

Hatten Sie nicht oben geäußert, bei Ihnen würde zunächst alles ins Netz eingespeist ? Dann haben Sie keinen Eigenverbrauch in deren Sinne.


--- Zitat von: 365tage am 05. Februar 2015, 09:10:20 ---Hallo kkh, danke für die schnelle Antwort! Es ist technisch wohl auch so gelöst, dass erst mal alles eingespeist wird und wir dann wieder "Eigenstrom" beziehen, dass müsste ich im Detail noch mal den Installateur fragen.
Auf jeden Fall haben wir bei einem Stromausfall deshalb auch keinen Strom haben mir die Stadtwerke gesagt.
--- Ende Zitat ---

Das Problem bei dem Versorger ist, dass er in sehr vielen Fällen (so ja auch in dem oben von @khh verlinkten Fall des Rechtsanwaltes von anwalt.de) in denen er die Klage zu verlieren droht, im Rahmen eines Vergleichs einlenkt und so kein Urteil zu Gunsten des Verbrauchers existiert. Des weiteren ist
a) zu berücksichtigen, dass man genau die betroffenen Sachverhalte analysieren muss, da diese sowie die entsprechenden AGB des Versorgers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oft unterschiedliche Inhalte habe und
b) Amtsgerichte keine bindenden Urteile für andere Regionen aussprechen. Da ist jeder Richter frei in seiner Entscheidung. Was also in A zugunsten des Versorgers ausgeht, muss in B noch lange nicht so funktionieren und (leider) auch anders herum.

khh:

--- Zitat von: DieAdmin am 13. Februar 2015, 12:19:51 ---http://www.vz-nrw.de/almado
--- Ende Zitat ---

Auszug:

--- Zitat ---Seit einiger Zeit beruft sich die 365AG verstärkt auf Bonusausschlussgründe wie etwa, dass der Kunde ein Gewerbe betreibe oder dass er als Betreiber einer Photovoltaikanlage keinen Anspruch auf den Bonus habe. Diese Ausschlüsse finden sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und sind nach Meinung der Verbraucherzentrale NRW überraschend und unwirksam. Zwar kann die freiwillige Gewährung eines Bonus beschränkt werden, z. B. auf verschiedene Personengruppen. Dies muss möglichen Kunden aber bei Vertragsabschluss von vornherein transparent mitgeteilt werden und darf sich nicht erst aus dem Kleingedruckten ergeben. Die Verbraucherzentrale NRW hat die 365AG daher unter anderem wegen der Verwendung einiger Bonusausschlussklauseln abgemahnt. Beanstandet wird auch die Klausel unter Ziffer 9 Absatz 4: "Der Bonus- und Frei-kWh werden in Privatkundentarifen ausschließlich Haushaltskunden bei ausschließlich privater Nutzung der Abnahmestelle gewährt." (AGB vom Stand Dezember 2014) Danach würden auch Kunden vom Bonus ausgeschlossen, die zum Beispiel ein kleines Arbeitszimmer für eine geringfügige berufliche (Neben-) Tätigkeit nutzen und die die steuerrechtlich als "gewerbliche Tätigkeit" gelten mag. Der Begriff der Haushaltskunden umfasst aber nach seiner gesetzlichen Definition in § 3 Nr. 22 EnWG alle Personen, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt kaufen, also auch den Stromverbrauch für solche untergeordneten Nebentätigkeiten.

Das Amtsgericht Obernburg a. Main (Zweigstelle Miltenberg) ließ offen, ob eine entsprechende Klausel als überraschend und unwirksam anzusehen ist und hat mit Urteil vom 22.12.2014 (AZ: 14 C 295/14) dem Verbraucher den Bonus zugesprochen. Der Bonusanspruch sei nicht durch eine angeblich gewerbliche Nutzung ausgeschlossen, wenn auf einem Grundstück eine einzelne Ferienwohnung [mit separatem Stromzähler] vermietet werde.
--- Ende Zitat ---
[Hervorhebung und Einfügung in [ ] durch khh]

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