Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Stromfraß:
Bei einem 19,67221%, beim nächsten etwas über 21% statt 25% Bonus und der nächste vezichtet auf 150 Euro, das summiert sich zu erklecklichen Summen. Bei diesem oder jenem klappt es sogar, den Bonus ganz und gar einzusparen.
Man darf da nicht so zimperlich sein, ist die Strategie.
Catkiller13:
So habe das Geld nach etwas hin und her noch gestern aufs Konto erhalten. Lehrgeld von Ca. 150 Euro natürlich abgezogen. Für mich ist die Sache erledigt und warte nur noch auf die Meldung in Zeitung das sie endlich pleite sind. Sie haben natürlich wieder diese 14 Tage Frist nach rechnungsstellung überschritten und ich musste nochmals die schlichtungsstelle auffordern weitere Schritte einzuleiten.
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Katsche:
Hallo,
was ist bei Ihnen nun rausgekommen?
Haben Sie gegen die Anklage auf Feststellung nun Einspruch erhoben?
Ich habe die gleichen Probleme "an der Backe"
Ich habe auch eine Klage auf feststellung erhalten.
Almado/ 365 AG verweigerte mir ebenfalls den Bonus, da ich eine Photovoltaikanlage auf dem Dach(5000kw) habe und den Strom zu 100 % einspeise/verkaufe.
Ich weiß nun nicht ob ich Einspruch erheben soll oder nicht.
Kann mir jemand einen Rat geben?
Vielen Dank.
khh:
Hallo @Katsche,
wenn bereits eine Feststellungsklage (vgl. § 256 ZPO) vor Gericht anhängig ist, dann ist ein "Einspruch" NICHT möglich. Nach Zustellung der Klageschrift (vgl. § 253 ff ZPO) ist innerhalb der genannten Frist eine Klageerwiderung (§ 277 ZPO) bei Gericht einzureichen. Lassen Sie sich anwaltlich beraten und auch prüfen, ob eine Widerklage sinnvoll ist oder ob womöglich ein sofortiges Anerkenntnis des Kläger-Anspruchs abgegeben werden sollte (vgl. § 93 ZPO).
Wichtig ist, was in der bei Ihrer Auftragserteilung verwendeten AGB in Ziff. 1 "Art und Umfang der Belieferung" bzgl. Photovoltaikanlagen (in Abs. 2 ?) sowie in Ziff. 9 "Bonusanspruch / Frei kWh" (in Abs. 4 "ausschließlich private Nutzung" oder "Haushaltskunden (Standardlastprofil H0)" ?) bestimmt ist! Falls Letzteres zutrifft, ist die Definition in § 3 "Begriffsbestimmungen" des EnWG maßgeblich (= Ihr Bonusanspruch m.E. gegeben) :
--- Zitat ---22. Haushaltskunden
Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen,
--- Ende Zitat ---
Was also steht in den o.g. Ziffern der für Ihren Vertrag geltenden AGB ?
Gruß, khh
Catkiller13:
Was bei mir rausgekommen ist, habe ich doch ausführlich erklärt.
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