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Autor Thema: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach  (Gelesen 64070 mal)

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #105 am: 14. April 2015, 16:16:49 »
@bolli, was Sie da als Widerspruch lesen wollen, ist eine weiter einschränkende Ergänzung. Wenn unter dem Richtzeichen Parken nur für PKW noch das Ergänzungschild "Parken nur mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen 2 Std" angebacht ist, dann steht das nicht zum Widerspruch sondern zur weiteren Einschränkung.
Der BGH hat schon mehrfach mit seiner Rechtsprechung deutlich gemacht, dass er irreführende Formulierungen oder solche die für den Verbraucher widersprüchlich sein könnten auch zugunsten der Verbraucher auszulegen vermag. Und nicht alles was für SIE eindeutig ist, mag auch für die Richter bis hin zum BGH eindeutig sein. Insofern bleibt es abzuwarten, was aus entsprechenden Verfahren raus kommt, so sie denn eingeleitet werden. Es gilt auch hier: Wer nicht wagt, der nicht gewinnt !
Wie gut, dass wenigstens die Straßenverkehrsordnung in aller Regel nicht ausgelegt werden kann und dort solche Diskussionen nicht geführen werden müssen oder besser können. Ja, gerne würde ich sehen was die Richter des BGH zu einer solchen Formulierung entscheiden würden, vielleicht geht ja einer der Streiter hier diesen weiten Weg.

Zumindestens sahen schon Richter keine überraschende und mehrdeutige Klauseln und kamen zu diesem Schluss: "Durch den Umstand, dass der Beklagte Betreiber einer Photovoltaikanlage ist, kommen genau diese Klauseln in den Stromlieferbedingungen zum Zug und der Beklagte hat keinen Anspruch auf den streitgegenständlichen Bonus.". Siehe schon Antwort #83

Offline khh

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #106 am: 14. April 2015, 17:51:39 »
... Eine Kontrahierungszwang nach "Spezialgesetz/-Verordnungen" gibt es in Bezug auf die Grundversorgung (siehe § 36 EnWG). Vielleicht noch mit § 18 EnWG Allgemeine Anschlusspflicht für den Netzbetreiber. Dann gibt es noch die Abnahmegarantie für den EE-Strom. .... wo sonst noch ?

Was hat denn jetzt "Kontrahierungszwang" mit dem Thema des Threads zu tun, wo bereits seit mindestens
1 Jahr ein Vertragsverhältnis besteht?

Als User eines Verbraucher-Forums (!)
könnte man ja vielleicht auch mal fragen, warum 365 AG & Co. nicht
- wie bei der Überprüfung der Bonität der Kunden -  vor Annahme eines angetragenen Vertrages googelt und
à la NSA auf der Suche nach PV-Anlagen und Klein(st)gewerbe unterwegs ist.

@PLUS, ich bleibe dabei: allein  S I E  diskutieren  h i e r  einseitig (s.u. !), undifferenziert und regelmäßig mit Ignorierung des unterschiedlichen Wortlauts der jeweils geltenden AGB-Version. Tolle Hilfe!  :(  :(  :(

Ob der Bonus eines Stromkunden etwas mit EEG und Ihrem "Ich haben etwas gegen die extreme Förderung und gegen Sonderbehandlungen zu Lasten Dritter und hier riecht es wieder einmal gewaltig nach Sonderbehandlung" blablabla zu tun hat, sollen die Leser beurteilen. ::)   
 
« Letzte Änderung: 16. April 2015, 15:00:11 von DieAdmin »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline PLUS

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #107 am: 14. April 2015, 18:43:10 »
Was hat denn jetzt "Kontrahierungszwang" mit dem Thema des Threads zu tun, wo bereits seit mindestens 1 Jahr ein Vertragsverhältnis besteht?
...
@PLUS, ich bleibe dabei: allein  S I E  diskutieren  h i e r  einseitig (s.u. !), undifferenziert und regelmäßig mit Ignorierung des unterschiedlichen Wortlauts der jeweils geltenden AGB-Version. Tolle Hilfe!  :(  :(  :(

Ob der Bonus eines Stromkunden etwas mit EEG und Ihrem "Ich haben etwas gegen die extreme Förderung und gegen Sonderbehandlungen zu Lasten Dritter und hier riecht es wieder einmal gewaltig nach Sonderbehandlung" blablabla zu tun hat, sollen die Leser beurteilen. ::)
Aber, aber @khh, jetzt werden Sie ausfallend. Der Hinweis auf den nicht bestehenden Kontrahierungszwang bezog sich auf Ihre Antwort in #105 mit den herausgestellten "Spezialgesetz-/Verordnungen" zur Energieversorgung, wo Sie mich ausschnittsweise zitieren und den Auschnittstext bezweifeln.

Die "Spezialgesetz-/Verordnungen" gibt es in diesem Zusammenhang nicht, die §§ 305-307 BGB gehören zum allgemeinen Privatrecht und nicht zu einem Lex Photovoltaik. Also keine Sonderbehandlung ;)

Offline bolli

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #108 am: 15. April 2015, 08:08:54 »
Zumindestens sahen schon Richter keine überraschende und mehrdeutige Klauseln und kamen zu diesem Schluss: "Durch den Umstand, dass der Beklagte Betreiber einer Photovoltaikanlage ist, kommen genau diese Klauseln in den Stromlieferbedingungen zum Zug und der Beklagte hat keinen Anspruch auf den streitgegenständlichen Bonus.". Siehe schon Antwort #83
Ich will hier keine Richterschelte betreiben, auch nicht zu Lasten von Richtern an Amtsgerichten, aber dass manches Urteil eines AG in der Vergangenheit schon durch höhere Instanzen "kassiert" wurde, ist uns beiden als langjährige Leser des Forums doch wohl bekannt. Und dabei waren durchaus auch Klauseln, bei den wir zunächst nicht gedacht hätten, dass SO entschieden würde. Die BGH-Richter sehen oft Dinge etwas anders, manchmal (leider) auch zu Lasten der Verbraucher (man denke an die Sockelpreistheorie in der Grundversorgung), aber durchaus auch des öfteren zu Gunsten der Verbraucher. Und inwiefern die Klauseln des besagten Versorgers in einigen Varianten z.B. einen Überrumpelungs- oder Täuschungsversuch des Verbrauchers beinhalten, kann man aus rechtlicher Sicht sicherlich unterschiedlich beurteilen.
Da es hier um PV-Anlagenbetreiber geht, ist mir IHRE Beurteilungsweise durchaus klar.  ;)

Ich beurteile Aussagen aus Urteilen übrigens immer gerne anhand eines kompletten Urteils, damit man den Kontext, in dem bestimmte Aussagen stehen, auch bewerten kann. Das o.a. Urteil liegt mir leider nicht in Gänze vor und ich konnte es auch im netz nicht finden, weshalb ich eine weitere inhaltliche Bewertung der angeführten Aussagen auch nicht tätigen werde.

Offline PLUS

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #109 am: 15. April 2015, 11:03:23 »
Da es hier um PV-Anlagenbetreiber geht, ist mir IHRE Beurteilungsweise durchaus klar.  ;)

Ich beurteile Aussagen aus Urteilen übrigens immer gerne anhand eines kompletten Urteils, damit man den Kontext, in dem bestimmte Aussagen stehen, auch bewerten kann. Das o.a. Urteil liegt mir leider nicht in Gänze vor und ich konnte es auch im netz nicht finden, weshalb ich eine weitere inhaltliche Bewertung der angeführten Aussagen auch nicht tätigen werde.
@bolli, wenn hier immer wieder im Zusammenhang von PV-Anlagen von "Überrumpelungs- oder Täuschungsversuchen" die Rede ist, dann geht das am Kern vorbei. Es gibt keine LEX PV. Im  § 305c BGB steht etwas von überraschenden und mehrdeutigen Klauseln. Das gilt generell und ist nicht als Sonderregel für PV-Anlagenbereiber gedacht. Siehe schon die Überschrift zum Thema!

Das gesamte Urteil steht leider nicht zur Verfügung. Ich werde mich jetzt aber auch nicht darum bemühen, so wichtig ist mir die Sache dann doch wieder nicht. Der gezeigte Auschnitt bezieht sich aber genau auf § 305c BGB als Maßstab.
Die Begründung ist klar und nicht missverständlich. Ist die Klausel im Sinne von § 305c BGB überraschend, dann gilt das generell und rechtfertigt keine Sonderbehandlung weder hin noch her.

Richtig erkannt, gegen die zahlreichen und zunehmenden Sonderbehandlungen in diesem Bereich hat sich langsam eine wohl begründete Allergie entwickelt. Die Pollenflugsaison hat hier das ganze Jahr Hochkonjunktur. ;)
 
Ich bin da halt noch ein echter Verbraucher und kein subventionierter Energieerzeuger. Deshalb ist für mich nicht immer erkennbar, wessen Interessen hier im Verbraucherforum eigentlich vertreten werden. Ich tausche nicht gerne alte Monopolsitutionen gegen ein verkapptes EEG-Monopol, das ständig verfeinert und ausgebaut wird. Teufel gegen Beelzebub ist keine akzeptable Alternative.

Die schon oft vorgebrachte Forderungen nach einer markt- und wettbewerbsorientierten Umgestaltung der EE, u. a. durch die Monopolkommission, wird zwar immer wieder von der Politik zur Kenntnis genommen, verflüchtigt sich dann nicht nur schnell, im Gegenteil, es wird, wie man sieht, mit starker Lobbyarbeit, an allen Ecken immer schlimmer.

Offline bolli

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #110 am: 15. April 2015, 13:58:04 »
wenn hier immer wieder im Zusammenhang von PV-Anlagen von "Überrumpelungs- oder Täuschungsversuchen" die Rede ist, dann geht das am Kern vorbei. Es gibt keine LEX PV. Im  § 305c BGB steht etwas von überraschenden und mehrdeutigen Klauseln. Das gilt generell und ist nicht als Sonderregel für PV-Anlagenbereiber gedacht. Siehe schon die Überschrift zum Thema!

Aber in DIESEM Thread geht es um die PV-Anlagen. Und da gibt es bekanntermaßen einige Besonderheiten, die die Frage, ob man z.B. an seinem Hausanschluss ausschließlich privaten Verbrauch tätigt, wenn man über einen anderen Anschluss Strom ins Netz einspeisst, oder anderen ähnlichen Fragestellungen, die hier auch schon thematisiert worden sind, nicht so einfach beantwortbar macht. Dieses Ganze steht nach meiner Einschätzung durchaus auch im  Kontext zu der Frage, ob irgendwelche Klauseln überraschend oder mehrdeutig sind.
Das Ganze ist aber tatsächlich sicherlich sowohl zu komplex als auch zu wenig vorhersagbar in Bezug auch gerichtliche Entscheidungen, als das man zuverlässig vorhersagen könnte, wie eventuelle gerichtliche Verfahren ausgehen.

Das gesamte Urteil steht leider nicht zur Verfügung. Ich werde mich jetzt aber auch nicht darum bemühen, so wichtig ist mir die Sache dann doch wieder nicht. Der gezeigte Auschnitt bezieht sich aber genau auf § 305c BGB als Maßstab.
Die Begründung ist klar und nicht missverständlich. Ist die Klausel im Sinne von § 305c BGB überraschend, dann gilt das generell und rechtfertigt keine Sonderbehandlung weder hin noch her.
Das die Begründung klar und nicht missverständlich ist sehen SIE so (und sicherlich auch ein paar andere, vor allem Versorger  :) ), muss aber wie schon ausgeführt, nicht so sein.

Richtig erkannt, gegen die zahlreichen und zunehmenden Sonderbehandlungen in diesem Bereich hat sich langsam eine wohl begründete Allergie entwickelt. Die Pollenflugsaison hat hier das ganze Jahr Hochkonjunktur. ;)
 
Ich bin da halt noch ein echter Verbraucher und kein subventionierter Energieerzeuger. Deshalb ist für mich nicht immer erkennbar, wessen Interessen hier im Verbraucherforum eigentlich vertreten werden. Ich tausche nicht gerne alte Monopolsitutionen gegen ein verkapptes EEG-Monopol, das ständig verfeinert und ausgebaut wird. Teufel gegen Beelzebub ist keine akzeptable Alternative.
Auch ich bin kein subventionierter Energieerzeuger, glaube aber erkannt zu haben, dass eine weitere fast ausschließliche Abhängigkeit von Atomstrom und fossilen Rohstoffen nicht des Rätsels Lösung vor allem für die Generationen nach uns ist.

Keine Frage sind beim EEG ne Menge Fehler gemacht worden und werden wohl auch einige heute noch gemacht, aber da wir in Deutschland Vorreiter sind, ist die Lösungsfindung auch nicht so einfach. Aber eine Lösungsfindung auf höherer, internationaler Ebene wäre mit Sicherheit noch deutlich schwieriger, da noch mehr unterschiedliche Interessen eingebracht würden.

Wir sind auf einem Weg, ob der ausreichend gut ist, wird sich zeigen.


Offline PLUS

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #111 am: 15. April 2015, 15:40:57 »
Aber in DIESEM Thread geht es um die PV-Anlagen. Und da gibt es bekanntermaßen einige Besonderheiten, ......
@bolli, genau da ist der Hund begraben, in den angeblichen "Besonderheiten". Der Hausanschluss oder das Hausnetz sind gerade nicht relevant. Genausowenig wie bei anderen gewerblichen oder selbständigen Tätigkeiten. Man sucht sich seine Ausnahmen und nutzt dafür  fast jedes Mittel und Begriffe aus anderen Zusammenhängen.

Es geht nicht um den Hausanschluss sondern nur um die Frage der selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit, wie gering sie auch sei. Ausschießlich ist eindeutig, ohne Ausnahme, komplett. Aber das ist bei den vielen EE-"Besonderheiten" und den jahrelangen Lobbyaktivitäten der Nutzniesser von vielen offensichtlich nur noch schwer zu erfassen.

Das schwammige Argument mit dem Atomstrom und den fossilen Rohstoffen kommt immer wieder. So hat das keine Gültigkeit. Es gibt bekanntlich mehrere Wege nach Rom und dieser EEG-Weg führt eher in die Irre. Man muss den Zielen, den vollmundigen Ankündigungen von Beginn an nur die heutigen Ergebnisse gegenüberstellen. Das vermeidet man tunlichst. Warum wohl? Man will auch die Frage nicht hören, was man mit den Milliarden, insbesondere der PV-Investitionen, in dieser Hinsicht bewegen hätte können. Es war bequem und man konnte sich auf den Subventionen ausruhen, "verdient" hat man auch so glänzend unabhängig von der Sonne. Für den Glanz sorgen per Zwang die Verbraucher.

Nächste Generation? Sicherer, effektiver, umwelt-, klimafreundlicher und zukunftsfähiger ist die Energieversorgung bis jetzt nicht geworden, im Gegenteil. Heute noch geht's mal hü und mal hott und die Milliarden der Energieverbraucher fließen den Bach bzw. den Rhein immer noch runter und nicht hinauf. ;)

... den schon wieder ist so ein wahnsinniger Weltrekord in dieser deutschen Energiewende in der Pipeline:
Zitat
Dafür bauen die Stadtwerke Düsseldorf das wohl effizienteste Kraftwerk der Welt mit einem Wirkungsgrad von mehr als 61 Prozent. Damit wird es den bisherigen Weltrekordhalter, Block vier des pleitebedrohten Kraftwerks in Irsching, ablösen, der auf 60,4 Prozent kommt.
GuD Düsseldorf

... zur Erinnerung (April 2013): Teures Opfer für die Energiewende: Der Irrsinn von Irsching

Offline khh

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #112 am: 15. April 2015, 16:27:16 »
Aber in DIESEM Thread geht es um die PV-Anlagen. Und da gibt es bekanntermaßen einige Besonderheiten, ......
@bolli, genau da ist der Hund begraben, in den angeblichen "Besonderheiten". Der Hausanschluss oder das Hausnetz sind gerade nicht relevant. Genausowenig wie bei anderen gewerblichen oder selbständigen Tätigkeiten. Man sucht sich seine Ausnahmen und nutzt dafür  fast jedes Mittel und Begriffe aus anderen Zusammenhängen.
Es geht nicht um den Hausanschluss sondern nur um die Frage der selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit, wie gering sie auch sei. ...

Doch, speziell in diesem Thread " Bonusverweigerung wg. PV ... " geht es um Hausanschluss und Hausnetz !

Selbst wenn man nur den AGB-Wortlaut "bei ausschließlich privater Nutzung der Abnahmestelle" nimmt (bekanntlich gibt es auch andere AGB-Versionen, "selbständige" Tätigkeit gab es aber noch nie), dann kann es nur so sein, dass eine nicht private Tätigkeit, welche die von der 365 AG belieferte Abnahmestelle nicht tangiert (also für eine solche Tätigkeit nichts von deren geliefertem Strom verbraucht wird), dem Versorger NICHTS angeht!

Zudem wäre der Versorgerladen beweispflichtig, dass der von ihm gelieferte Strom anderweitig verbraucht wird, wenn er sich bei Verweigerung des vertraglich vereinbarten Bonus auf AGB-Klauseln beruft. Ihr beliebten "Argumente" wie Verwaltungsarbeiten oder Buchführung wg. der PV-Anlage (beides gibt es wohl kaum) und Steuererklärungen (macht wohl eher der Steuerberater) ersparen Sie uns bitte.

Hier "nicht relevant" ist mal wieder allein alles weitere in Ihrem vorstehenden Beitrag geschriebene!  :(  >:(


PS: Haben Sie sich der 365 AG & Co. eigentlich schon mal als Berater o.ä. angedient ?  8)  ;)

PPS: Nein, das "PS" nehme ich zurück; Sie müssen Lobbyist der PV-Branche oder Beauftragter der Politik sein, der hier unermüdlich daran arbeitet, dass irgendwann niemand mehr Kritik an PV oder EE/EEG lesen will !?  ;)  ;)       
« Letzte Änderung: 15. April 2015, 17:59:43 von khh »
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Offline PLUS

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #113 am: 15. April 2015, 19:02:40 »
PS: Haben Sie sich der 365 AG & Co. eigentlich schon mal als Berater o.ä. angedient ?  8)  ;)
PPS: Nein, das "PS" nehme ich zurück; Sie müssen Lobbyist der PV-Branche oder Beauftragter der Politik sein, der hier unermüdlich daran arbeitet, dass irgendwann niemand mehr Kritik an PV oder EE/EEG lesen will !?  ;)  ;)
@khh, Ihnen ist wohl gewaltig der Gaul durchgegangen. Sie ersparen den Lesern aber überhaupt nichts. Ich lasse Ihnen Ihren Glauben. Wie Sie ihn hier vertreten grenzt an Extremismus oder Radikalismus, Sie können es sich aussuchen.

Sie sind doch fit mit Paragraphen, den Eindruck erwecken Sie gerne. Dann ist Ihnen dieser Paragraph sicher nicht fremd: §186 StGB
« Letzte Änderung: 15. April 2015, 19:31:50 von PLUS »

Offline khh

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #114 am: 15. April 2015, 19:23:51 »
OFF - TOPIC

@PLUS

Huch, auf einmal so empfindlich ?  -  Dann ein großes 'Sorry' !  :-[

Was ich glaube und was ich sagen wollte, dass dürften SIE doch wohl nicht missverstanden haben.

Gruß, khh

OFF-TOPIC - Ende



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Offline PLUS

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #115 am: 15. April 2015, 19:39:49 »
Was ich glaube und was ich sagen wollte, dass dürften SIE doch wohl nicht missverstanden haben.
Alles nur ein Missverständnis? @khh, Sie verstehen nichts miss? Z.B., eine selbständige Tätigkeit ist nicht deckungsgleich mit einer "nicht privaten Tätigkeit". Vielleicht lesen Sie nochmal in Antwort #96

Der Versorger hat Gesetze und Verordnungen zu beachten, aber was und wen er ausschließen möchte ist bei Sonderverträgen alleine seine Sache. Nochmal, auch wenn Ihnen das nicht gefällt, es herrscht hier grundsätzlich Vertragsfreiheit.

Offline khh

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #116 am: 15. April 2015, 19:53:18 »
Ja, da hatte ich verstanden miss !

Sie missverstehen  N I E ?

Und niemals gewollt ?
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Offline PLUS

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #117 am: 15. April 2015, 20:11:26 »
Ja, da hatte ich verstanden miss ! Sie missverstehen  N I E ? Und niemals gewollt ?
Gewollt sicher nicht, aber wer behauptet hier alles zu verstehen ist ein sicher einmaliges Genie. Ich bin das nicht und erhebe schon gar keinen Anspruch  ;). Sie wissen ja alles immer ganz genau, oder wenn doch nicht, fragen Sie mal ihren Abgeordneten den sie gewählt haben zum Thema und der für die "relevanten" Gesetze ja sicher gestimmt hat.  Dann wird Ihnen das Chaos deutlich.

Fazit: Ja, die Diskussion macht keinen Sinn. Lediglich die chaotischen Phänomene der Versorgung der deutschen Verbraucher mit Energie werden hier wieder einmal sichtbar. Alleine die rechtlichen Fragen erforderen neue Chaostheorien, da hilft auch keine Mathematik mehr.

Oder hat das mit Chaos nichts zu tun? Was die Politik da veranstaltet und zulässt und was die Rechtssprechung manchmal noch toppt ist einfach nur die größte Schlamperei der Energieversorgungsgeschichte?

Offline Öcke

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #118 am: 21. Mai 2015, 10:52:19 »
Hallo,

jetzt warte ich bereits seit 15 Wochen auf eine Nachricht vom Gericht.  >:(

Der letzte, abschließende Sachvortrag meines Anwalts ans Gericht war am 03.02.15!!!

Insgesamt läuft das Widerklage-Verfahren seit 20.11.14!! (6 Monate)

Die Schlichtungsstelle Energie e.V. hatte am 18.09.14 mit der Schlichtung begonnen.

Also sind wir bei 8 Monaten. Und das wegen 298.-€.

Unglaublich.  :-\

Gruß
Öcke



« Letzte Änderung: 21. Mai 2015, 11:47:11 von Öcke »

Offline Öcke

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Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
« Antwort #119 am: 09. März 2016, 10:49:36 »
Hallo,

ich wollte hier nochmals abschließend zu meinen Fall berichten.

Leider hat es unser Amtsgericht nicht geschafft, sich innerhalb von über einem Jahr mit der Angelegenheit zu befassen. Selbst eine kürzlich gestellte bitte um Sachstandsmitteilung wurde nicht beantwortet.

Mein Anwalt hatte mir dann geraten, mich auf einen Vergleich einzulassen, den Almado nochmals angeboten hatte. Dieser sieht eine Zahlung von 150.-€ durch Almado an mich vor, mit entsprechendem Beendigung des Verfahrens.

In Anbetracht der Tatsache, daß es in der Vergangenheit vergleichbare Urteile für und gegen Almado gegeben hat, habe ich diesem dann zugestimmt und das Gericht ebenfalls.

Ich wollte auch nicht mehr länger auf eine Entscheidung des Amtsgericht warten. Wer weis wann dies geschehen wäre und vor allem wie.

Damit ist die Sache erledigt.

Insgesamt ein nicht befriedigendes Ende.

Gruß
Öcke

 

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