Nach mehreren Forderungen des Inkassobüros, denen ich nicht entsprochen habe, ist es nun soweit, dass mir immergrün den vorzeitigen Rauswurf aus dem Liefervertag ohne jegliche Rechtsgrundlage mitgeteilt hat. Dass sich immergrün um den Bonus drücken will ist offensichtlich und werde dagegen mit allen Mitteln vorgehen.
Nun meine Anfrage. In den für mich gültigen AGB steht in Kurzform: "" Verbraucherbeschwerden sind zu richten an "immergrün",Kundenservice, Köln. Zudem hat immergrün für seine Kunden eine hausinterne Schlichtungsstelle unter "Kundenanwalt, immergrün" eingerichtet. Ein Antrag an die "Schlichtungsstelle, Berlin..." ist nach § 111b EnWG erst zulässig, wenn immergrün nicht spätestens nach 4 Wochen der Beschwerde abgeholfen hat.""
Welchen Sinn sollte es machen eine Schlichtungsstelle anzurufen, die mit "immergrün" und dem Inkassobüro unter einem Dach sitzt?
Gruß findus