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BGH, Urt. v. 25.6.14 VIII ZR 169/13 EEG- Umlage nicht verfassungswidrig
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RR-E-ft:
In seinem Urteil vom 25.06.14 Az. VIII ZR 169/13 hatte sich der Senat mit der Frage zu befassen, ob § 37 Abs. 2 EEG 2012 verfassungswidrig ist.
Er hat diese Frage verneint.
--- Zitat ---Die EEG-Umlage nach § 37 Abs. 2 EEG 2012 ist keine verfassungswidrige Sonderabgabe.
--- Ende Zitat ---
Die Entscheidung ist veröffentlicht:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=68267&pos=8&anz=535
energienetz:
Damit ist der Weg frei zum Bundesverfassungsgericht. Auf dessen Reaktion darf man gespannt sein. Wie zu hören war, wird die Verfassungsklage vorbereitet.
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