Energiepreis-Protest > GASAG Berlin

Sind der Gasprotest und die Musterbriefe immer noch aktuell und wirksam?

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krischy2008:
Ich gehöre seit Jahren zu den Gasprotestlern und habe immer mit Erfolg mit §§366 Absatz2, 367 BGB gegen die Anrechnung der anderen Forderungen und Zinsen auf meine Abschläge widersprochen und die alten Preise bei der Rechnung zugrunde gelegt.

Jetzt habe ich wieder die Jahresabrechnung erhalten, und die Forderungen wurden von meinen Abschlägen abgezogen.

Ich bin mir nun aber nicht sicher, ob mein Protest weiterhin Erfolg hat, da die letzten Einträge hier im Forum sehr alt sind und sich die Rechtslage eventuell wegen der vielen anderen Anbieter geändert hat.

Sollte ich nun aufgeben und zahlen?

khh:

--- Zitat von: krischy2008 am 13. Juli 2014, 18:06:54 ---... Ich bin mir nun aber nicht sicher, ob mein Protest weiterhin Erfolg hat, da die letzten Einträge hier im Forum sehr alt sind und sich die Rechtslage eventuell wegen der vielen anderen Anbieter geändert hat. ...
--- Ende Zitat ---

@krischy2008,

ob Ihr "Gasprotest" (noch) berechtigt ist oder ob die Musterbriefe noch aktuell sind, hängt u.a. davon ab, ob das ursprüngliche Vertragsverhältnis nach wie vor besteht (zurückliegend evtl. wirksam vom Versorger gekündigt?) und insbesondere davon, ob Sie als Sondervertragskunde oder in der Grundversorgung beliefert wurden/werden. Wenn Letzteres zutrifft, was nach Ihren früheren Beiträgen der Fall zu sein scheint, können Sie m. E. wie bisher weitermachen. Für eine verlässliche Einschätzung (z.B. durch einen Anwalt oder die Verbraucherzentrale) bedarf es allerdings einer detaillierten Kenntnis Ihrer Vertragssituation.

Zu dem konkret von Ihnen angesprochenen Sachverhalt, nämlich Verrechnung Ihrer Zahlungen und Geltendmachung von behaupteten Altforderungen, gibt es aktuelle Einträge hier im Forum - siehe bspw. hier:

--- Zitat von: khh am 02. Juli 2014, 19:41:48 ---... Wenn Sie Ihre gekürzten Zahlungen zweckbestimmt geleistet haben, dann ist die vom Versorger praktizierte Verrechnung mit der jeweils ältesten Forderung jedenfalls unzulässig (vgl. § 366 Abs. 1 BGB). Und alle nicht bezahlten Forderungen, die erstmalig vor 2011 in Rechnung gestellt wurden, sind seit dem 01.01.2014 verjährt :)!

Auch für den jährlichen Vortrag der (vermeintlichen) Altforderungen in den Rechnungen = Geltendmachung
eines Zahlungsanspruchs auf der Grundlage einer Kontokorrentabrechnung, dürfte es bereits an der Grundvoraussetzung hierfür fehlen, nämlich an einer vertraglichen Kontokorrentabrede gemäß § 355 HGB.

Benutzen Sie die Suchfunktion des Forums und geben Sie dort "Kontokorrent" ein, dann finden Sie dazu und zu Ihrer Frage verschiedene Beiträge mit detaillierten Informationen.
--- Ende Zitat ---

Zur Grundversorgung ist übrigens ein Verfahren beim EuGH anhängig, bei dem es um die Frage geht, ob das gesetzliche Preisänderungsrecht gem. § 4 AVBV/ § 5 GVV überhaupt wirksam ist (siehe entsprechender Thread unter "Grundsatzfragen") !

Gruß, khh

krischy2008:
Hallo,

es wird bei mir jetzt so sein, daß die Gasag Klage einreichen wird.

Können Sie mir eine Anwältin oder einen Anwalt, der/die sich mit dem Thema auskennt, in Berlin und Umgebung empfehlen?

Vielen Dank!

khh:
@krischy2008,

Empfehlung siehe unter "Ich brauche dringend Hilfe" http://forum.energienetz.de/index.php/topic,19640.0.html !

Gruß, khh

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