Also noch mal genauer.
Der ausgezogene Mitbewohner hat als Alleininhaber des Vertrages diesen bei den Stadtwerken zum Ende Juli gekündigt, eine Bestätigung bekommen und wartet noch auf die Abrechnung, um bis Ende Juli mit den damaligen Mitbewohnern abzurechnen.
Einer von denen ist auch ausgezogen und der andere in der Wohnung geblieben.
Dieser bewohnte mit einem neu hinzugekommenen Mädchen im August zu zweit die Wohnung (2 von 3 Zimmern, Küche Diele Bad) und hat Strom entnommen.
Keiner von beiden hat den Zähler der Wohnung irgendwo angemeldet. (Unwissen)
Sie wurden auch nicht alsbald vom Grundversorger (RWE Vertrieb) freundlich begrüßt. Denn dann muss wohl erst mal der Netzbetreiber (Westnetz = RWE) dem Grundversorger (RWE(Vertrieb) was melden. Das geschieht wohl selten. Einer von beiden müsste über den Vermieter, wenn er ihn denn kennt oder ermittelt, die Namen der Bewohner erfragen.
Nun will ein Dritter erst im September hinzugekommener Bewohner (mein Sohn), -vom Vater, der Unterhalt zahlen muss, getrieben -, alsbald Ordnung da rein zu bringen und vor allem, durch jährlichen Wechsel über 'Bezahlbare Energie/verivox)' die Boni (sofort und am Ende) mitnehmen, die dann allen drei Bewohnern zugute kommen.
Mein Sohn hat dann ab September auch Strom entnommen und wird dadurch automatisch Mitglied der Gemeinschaft, die zwar einen konkludent abgeschlossenen Vertrag mit der RWE haben, aber (noch) keine Vertragsnummer. Sobald die Rechnung über die Grundversorgungszeit vom Grundversorger kommt, muss er seinen Stromanteil bezahlen.
Nun noch mal die Hauptfrage:
Muss sich mein Sohn oder einer der beiden anderen sich nun erst bei der RWE (Vertrieb) anmelden (ab 01.09.15?), und abwarten, bis er einen Vertrag hat, um dann in das Verivox Formular neben dem bisherigen Stromanbieter (RWE) und der Zählernummer eine 'bisherige Vertragsnummer' angeben zu können oder kann er das Feld "bisherige Vertragsnummer" unausgefüllt lassen?
Wer hat da Erfahrung, wie das dann abläuft, wenn das Feld unausgefüllt bleibt?
berghaus 15.09.2015