Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: RWE Jahresabrechnung 2013/2014  (Gelesen 6520 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline marcon

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 10
  • Karma: +0/-0
RWE Jahresabrechnung 2013/2014
« am: 09. Juli 2014, 17:30:14 »
Hallo Forums Gemeinde,

Erneut eine Frage zu RWE:

Ich beziehe Strom nach Grundversorgungstarif von der RWE. Seit 2007 weigere ich mich Preissteigerungen zu akzeptieren (§315BGB) und korrigiere mein jeweiligen Jahresabrechnungen ab 2007 auf der Basis 2007, d.h., ich bezahle meinen Verbrauch auf der Basis von 2007. Auch passe ich mein monatlichen Vorauszahlungen (die ich per Dauerauftrag erledige, da RWE aufgrund  meines Protestes Abuchungen von meinem Konto abgelehnt hat) jeweils entsprechend an. Dadurch haben sich nach Meinung von RWE offene Forderungen aus den letzten Jahren ergeben, die ich trotz Drohung gerichtlicher Schritte immer ignoriert habe. Bisher hat sich auch nichts weiter von Seiten RWE ergeben.

Die Jahresabrechnung 2013/2014 beabsichtige ich mit der gleichen Begründung und dem gleichen Verfahren wie seit 2007 wieder auf das Niveau von 2007 zu korrigieren und auch die Abschlagszahlungen entsprechend anzupassen.

Liege ich mit meiner Argumentation im Hinblick auf §315BGB noch richtig, oder hat es hier inzwischen rechtliche/richterliche Änderungen ergeben. Wenn ja, wie verhalte ich mich bezüglich Jahresabrechnung 2013/2014?

Herzlichen Dank sagt ein rechtlich unbedarfter Forumsteilnehmer für jeden Ratschlag und Hinweis.

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: RWE Jahresabrechnung 2013/2014
« Antwort #1 am: 09. Juli 2014, 18:12:24 »
Hallo marcon,

wenn Sie tatsächlich in der Grundversorgung beliefert werden, dann ist die Unbilligkeitseinrede gem. § 315 BGB nach wie vor richtig. Und alle nicht bezahlten Forderungen, die erstmalig vor 2011 in Rechnung gestellt wurden, sind seit dem 01.01.2014 verjährt :)!

Allerdings ist der Preisprotest in der Grundversorgung m.E. wg. des Prozesskostenrisikos (speziell die hohen Kosten eines evtl. von einem Gericht veranlassten Sachverständigen-Gutachtens) nicht ganz unproblematisch.

Beim EuGH ist aktuell ein Verfahren anhängig wo es um die Frage geht, ob das gesetzliche Preisänderungsrecht gem. § 4 AVBV bzw. § 5 GVV überhaupt wirksam ist  -  siehe entsprechender Thread unter "Grundsatzfragen" !

Gruß, khh
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Wolfgang_AW

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.368
  • Karma: +12/-9
Re: RWE Jahresabrechnung 2013/2014
« Antwort #2 am: 18. Oktober 2014, 13:51:31 »
Hallo Forums Gemeinde,

Erneut eine Frage zu RWE:

Ich beziehe Strom nach Grundversorgungstarif von der RWE. Seit 2007 weigere ich mich Preissteigerungen zu akzeptieren (§315BGB) und korrigiere mein jeweiligen Jahresabrechnungen ab 2007 auf der Basis 2007, d.h., ich bezahle meinen Verbrauch auf der Basis von 2007. Auch passe ich mein monatlichen Vorauszahlungen (die ich per Dauerauftrag erledige, da RWE aufgrund  meines Protestes Abuchungen von meinem Konto abgelehnt hat) jeweils entsprechend an. Dadurch haben sich nach Meinung von RWE offene Forderungen aus den letzten Jahren ergeben, die ich trotz Drohung gerichtlicher Schritte immer ignoriert habe. Bisher hat sich auch nichts weiter von Seiten RWE ergeben.

Ich handelte ähnlich, Preisprotest ab dem Jahr 2006, Bezahlung auf der Basis des Strompreises 2004, Vorauszahlungen per Dauerauftrag, alljährliche entsprechende Schreiben meinerseits auf die reguläre Abrechnung/Preiserhöhung als auch auf zwischenzeitliche Mahnungen und ignorieren der Androhung gerichtlicher Schritte.
Meinerseits Kündigung des Stromliefervertrags zum Jahresende 2009, da durch einen Umzug in 2008 im Stadtgebiet RWE den bestehenden Stromliefervertrag nicht übertragen hat sondern einen neuen Vertrag kreierte. Bis Ende 2009 allerdings weiterhin Zahlung auf Basis Strompreis 2004. Nach meiner korrigierten Schlussabrechnung ein letztes Schreiben von RWE Anfang 2010 auf das ich mir eine Antwort ersparte.

Da sich die aufgelaufene Differenz zwischen meinen und den RWE-Abrechnungen in überschaubaren Größen hielt ist RWE wohl den ökonomischeren Weg gegangen und hat mich ohne weitere Ansprüche und Forderungen ziehen lassen.

Die Waage von Justitia neigte sich ja glücklicherweise, besonders bei den Sondervertragskunden, langsam zur Verbraucherseite.
Das Prozesskostenrisiko hält sich m.E. bei der angeführten Verfahrensweise in überschaubarem Rahmen, vor allem wenn man die einbehaltenen Summen nicht verfrühstückt hat.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
„Es hat sich bewährt, an das Gute im Menschen zu glauben, aber sich auf das Schlechte zu verlassen.“

(Alfred Polgar)

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz