Ich kann mir nicht vorstellen, dass der EuGH hier einfach die nationalen Fördersysteme für ausländische Stromerzeuger öffnen kann, ohne im Gegenzug auch die Erhebung der Förderumlagen dann ebenfalls auf die Nachbarländer auszudehnen (sei es Stromumlage oder Steuer). Das hieße dann, dass z.B. die Franzosen auf ihren Strom eine EEG-Umlage zahlen müssten, die in das deutsche EEG-System einfließt, und im Gegenzug Französische Windparkbetreiber ihren Strom aus dem deutschen EEG vergütet bekämen.
So eine Zwangserweiterung eines nationalen Gesetzes per EuGH-Urteil auf die ganze EU kann der EuGH wohl kaum im Sinn haben. Es wäre die Zwangeinmischung von Staaten in Umlage und Steuersysteme der Nachbarstaaten. Eine erzwungenen Ausweitung aller nationaler Gesetze auf die Gesamte EU wäre die logische Konsequenz.
Wenn der EuGH auf dem Teppich bleibt, kann das Urteil nur negativ für den finnischen Windparkbetreiber ausfallen. Alles andere wäre juristischer Blödsinn.