@PVFG
Sehen Sie unter Fragen und Antworten:
Hausverbot zum Zwecke der Sperrung, Schutzschrift, Versorger auffordern, die Sperrandrohung sofort zurückzunehmen, Energieaufsichtsbehörde einschalten, ggf. einstweilige Verfügung beantragen, wenn Sperrandrohung nicht zurückgenommen wird.
Entsprechende Gerichtsentscheidungen finden Sie auf der Seite, insbesondere AG Marienberg, AG Bad Kissingen, AG München, zuletzt Amtsgericht Hamburg-Harburg vom 08.11.2005 gegen E.ON Hanse.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt