Energiepreis-Protest > EGG Energieversorgung Gera
Stadtwerke Gera AG muss Insolvenz anmelden
EviSell:
Die erste Tochter folgt in die Insolvenz:
Geraer Verkehrsbetrieb hat Insolvenz beantragt
http://gera.otz.de/web/gera/startseite/detail/-/specific/Geraer-Verkehrsbetrieb-hat-Insolvenz-beantragt-Busse-und-Bahnen-sollen-weiter-r-1160263341
Edit: Auch die Süddeutsche berichtet:
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/kommunale-finanzen-blackout-im-rathaus-1.2025785
GPKE-Xperte:
--- Zitat ---Da hab ich jetzt mal ne ganz bescheidene Frage: Wenn ein Grundversorger (bisher einmalig) in die Insolvenz geht, wer übernimmt dann die Kunden in der Grund- bzw Ersatzversorgung?
--- Ende Zitat ---
Würde mich auch interessieren? Gibt es dafür Regelungen?
EviSell:
@GPKE-Xperte,
ich hatte eine E-Mail an die Bundesnetzagentur geschickt, die meine oben gestellte Frage mit ähnlichen Wortlaut enthielt. Ich zitier mal aus der Antwortmail der Bundesnetzagentur:
--- Zitat ---...
Unabhängig davon ist die Belieferung von grundversorgten Kunden auch im Falle einer Insolvenz des Grundversorgers durch § 36 Abs. 2 S. 4 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gesichert. Der Netzbetreiber hat in diesem Fall das Energieversorgungsunternehmen mit den zweitmeisten Kunden in seinem Netzgebiet festzustellen. Diesem Energieversorgungsunternehmen fällt dann die Rolle des Grundversorgers und damit auch die Funktion des Ersatzversorgers nach § 38 EnWG zu. Für die Feststellung kann der Netzbetreiber die Kundenzahlen zum Stichtag der letzten Grundversorgerfeststellung heranziehen. Diese Feststellung fand zu 1.7.2012 letztmalig statt. Nur wenn sich die tatsächlichen Versorgungsverhältnisse zwischenzeitlich erheblich geändert haben, muss er eine neue Feststellung durchführen. Für die Überprüfung der Feststellung des Grundversorgers sind die Landesregulierungsbehörden, vorliegend also das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, zuständig.
...
--- Ende Zitat ---
Zur Lage der EGG die Einschätzung der Bundesnetzagentur. Ich zitiere:
--- Zitat ---... Für die EGG sind solche Gründe [gemeint sind: Insolvenzantragsgründe] aufgrund der veröffentlichten Geschäftszahlen derzeit nicht ersichtlich, da sie offensichtlich gewinnbringend arbeitet.
...
--- Ende Zitat ---
GPKE-Xperte:
Danke Dir. Das hört sich plausibel an. Ist ja eine einfache und praktikable Lösung der BNetzA.
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