Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Falsche Jahresabrechnung, kein Neukundenbonus, Sonderkündigungsrecht  (Gelesen 55847 mal)

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Offline scooter44

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Durch die Schlichtungsstelle Energie habe ich nun zumindest sehr schnell einen Teilerfolg gegen die 365 AG erzielt:


Zitat
Sehr geehrte Frau xxx,
in vorbezeichneter Angelegenheit wurde der Beschwerdeführer zum 01.07.2014 aus dem
Vertrag entlassen. Die Abrechnung vom xxx wird inklusive Bonusgutschrift
korrigiert.


Die korrigierte Jahresabrechnung und die Schlussrechnung bleiben nun abzuwarten, da der Endzählerstand in der Jahresabrechnung seinerzeit einfach geschätzt wurde.

Offline khh

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Ich komme noch einmal zurück auf die in Antwort #20 zitierte Eingangsbestätigung von immergrün (gleichlautend wohl auch durch almado) über den Zugang der Verfahrenseröffnung durch die Schlichtungsstelle (SE), insbesondere auf nachstehende Passagen:

Zitat
[...]
Wie Ihnen die Schlichtungsstelle sicher schon mitgeteilt hat, tragen die an dem Verfahren beteiligten Unternehmen grundsätzlich die Kosten dieses Verfahrens. Soweit die Schlichtungsstelle jedoch Anhaltspunkte für eine offensichtlich missbräuchliche Anrufung erhält, behält sich die Schlichtungsstelle gemäß § 11 (2) ihrer Verfahrensordnung vor, Ihnen die Kosten dieses Verfahrens aufzuerlegen. Ein offensichtlicher Missbrauch kann beispielsweise dann vorliegen, wenn Sie einen Schichtungsantrag gestellt haben, obwohl Sie den von uns gelieferten Strom nicht ausschließlich privat nutzen oder genutzt haben.

Im Rahmen Ihrer Vorsorge teilen wir mit, dass selbst Kleingewerbetreibende, auch wenn diese Haushaltskunden im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes sind, nicht in den Zuständigkeitsbereich der Schlichtungsstelle fallen. Sollten wir im Rahmen unserer Überprüfung eine gewerbliche Nutzung Ihrer Abnahmestelle feststellen, setzen wir Ihr Verständnis voraus, dass wir diese Information an die Schlichtungsstelle weiterleiten werden. Dabei können Ihnen Kosten von bis zu € 450,00 entstehen.
[...]

Die in rot von mir hervorgehobenen Textteile sind (wieder einmal) Falschbehauptungen !

Die Verfahrensordnung der SE besagt nämlich zu deren Zuständigkeit:
Zitat
§ 3 Antrag auf Schlichtung (Anrufung)
(1) Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreibern oder Messdienstleistern (Unternehmen) und Verbrauchern im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der gelieferten Energie kann die Schlichtungsstelle Energie angerufen werden.

Und § 13 BGB definiert "Verbraucher" folgendermaßen:
Zitat
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Sollte jemals ein Versorger wie die 365 AG versuchen, mich zum SE-Schlichtungsverfahren derart zu täuschen und zu verunsichern, würde ich ein solch dreistes Schreiben umgehend zur Kenntnis an die Schlichtungsstelle weiterleiten und mit einer weiteren Beschwerde verbinden >:( !

[Unterstreichungen in den Zitaten jeweils durch khh]
« Letzte Änderung: 07. Oktober 2015, 14:25:46 von DieAdmin »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline scooter44

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Dieses Schreiben werde ich an die Schlichtungsstelle weiterleiten. Und antworten werde ich der Schlichtungsstelle erst nach Rücksprache mit meinem Rechtsanwalt. Die Kosten seiner Inanspruchnahme werden der 365 AG gegenüber geltend gemacht.

Offline khh

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... Die korrigierte Jahresabrechnung und die Schlussrechnung bleiben nun abzuwarten, da der Endzählerstand in der Jahresabrechnung seinerzeit einfach geschätzt wurde.

Dazu mal eine Anmerkung: Zumindest in den aktuell von immergrün für Neukunden verwendeten AGB heißt es 
Zitat
Ziff. 9 Bonusanspruch ...
(2) Der Bonus kann erst abgerechnet werden, wenn der Kunde den Zählerstand zum Ende der für die Bonusberechnung maßgeblichen Mindestvertragslaufzeit mitgeteilt hat.
und
Zitat
Ziff. 10 Abrechnung ...
(1) Der Energieversorger legt der Jahresverbrauchsabrechnung die vom zuständigen Netzbetreiber bzw. vom Kunden gemeldeten Angaben, der Endabrechnung die vom zuständigen Netzbetreiber letztgemeldeten Angaben zugrunde, wobei Ausgangspunkt der ersten Jahresverbrauchsabrechnung der vom zuständigen Netzbetreiber zum Lieferbeginn gemeldete Anfangszählerstand ist.

Das bedeutet, der Kunde hat (wie hier im Forum schon x-mal empfohlen) zu den vertraglich maßgeblichen Terminen jeweils unaufgefordert SELBST den Zählerstand abzulesen und dem Versorger sowie unbedingt AUCH dem zuständigen Netzbetreiber mitzuteilen, andernfalls bleibt nur die Schätzung/rechnerische Ermittlung auf Basis des zuletzt vom Netzbetreiber turnusmäßig abgelesenen Zählerstandes ??? .
« Letzte Änderung: 21. Juni 2014, 13:00:55 von khh »
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Offline scooter44

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Wie bereits mitgeteilt nimmt der Netzbetreiber in meinem Fall gegen Jahresende die Ablesung vor! Man kann den aktuellen Zählerstand dann mitgeteilt bekommen und an den entsprechenden Anbieter weiterleiten.
Oder der Anbieter schickt rechtzeitig vor Erstellung der Jahresabrechnung eine Aufforderung zur Zählerstandsmitteilung. Darüber hatte ich auch schon berichtet.

Sollte die "korrigierte" Abrechnung allerdings erneut fehlerhaft sein, wird eben erneut dagegen Widerspruch eingelegt.

Von mir sieht der unseriöse Laden 365 AG jedenfalls keinen Cent mehr ...

Offline winwood

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In meinem Fall war es so, dass ich selbst den Zählerstand 3 Tage vor Fälligkeit abgelesen habe, der Grundversorger aber auch noch jemanden zum ablesen geschickt hat. Trotzdem lage A eigenartigeweise keine Zählerstände vor. Auf Anfrage, wann denn nun die Jahresabrechnung kommt, antworteten sie immer gleichlautend: Vielen Dank für Ihre anfrage nach dem abrechnungszeitraum. sobald uns der Zählerstand vorliegt, könnnen sie mit der Abrechnung im ersten Quartal, wie vertraglich vereinbart,rechnen.
Nunja. ich rechne immer noch...

Meine Sonderkündigung wird nicht akzeptiert, der neue Versorger hat mir mitgeteilt, ich wäre noch bis 31.12. bei A.
Die machen einfach, was sie wollen.

Offline scooter44

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@winwood In Ihrem Fall wäre es ratsam, eine Beschwerde mit sämtlichen verfügbaren Unterlagen bei der Schlichtungsstelle Energie einzureichen! Auch mit Hinblick auf Ihre Sonderkündigung!

Offline winwood

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Das werde ich tun. Morgen drüph habe ich eine Rechtsberatung bei der Verbraucherzentrale.

Offline khh

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In meinem Fall war es so, dass ich selbst den Zählerstand 3 Tage vor Fälligkeit abgelesen habe, der Grundversorger aber auch noch jemanden zum ablesen geschickt hat. ...

@winwood,
bei einer Ablesung 3 Tage vor Fälligkeit liegt nun mal kein Zählerstand zum vertraglich exakt maßgeblichen Zeitpunkt (= zum Ablauf des Lieferjahres, in Ihrem Fall anscheinend der 31.12. /24 Uhr) vor!

Und bitte die korrekten Bezeichnungen verwenden, um Irritationen anderer User zu vermeiden:
Der "Grundversorger" schickt NIE jemanden zur Zählerablesung; dafür ist allein der Netzbetreiber (ÜNB) bzw. Messstellenbetreiber zuständig (vgl. u.a. § 21 b Abs. 1 EnWG). In Ihrem „Fall“ dürfte das die (zufällig) zu dem Zeitpunkt anstehende turnusmäßige Jahresablesung des ÜNB gewesen sein.

Damit von den Versorgern nicht immer wieder Verbrauchsschätzungen abgerechnet werden (müssen!), sollten
die Energieverbraucher die bereits x-fach hier im Forum erfolgte Empfehlung gemäß Antwort #33 letzter Absatz unbedingt anwenden !!!   


@winwood In Ihrem Fall wäre es ratsam, eine Beschwerde mit sämtlichen verfügbaren Unterlagen bei der Schlichtungsstelle Energie einzureichen! Auch mit Hinblick auf Ihre Sonderkündigung!
und
Das werde ich tun. Morgen früh habe ich eine Rechtsberatung bei der Verbraucherzentrale.

Ein Verfahren vor der Schlichtungsstelle wird (zunächst mal) NICHT stattfinden ! 
- siehe Verfahrensordnung § 4 ( www.schlichtungsstelle-energie.de verlinkt unter „Ihre Beschwerde“):
Zitat
Abs. 3 d) wenn von dem Beschwerdeführer wegen des Beschwerdegrundes Strafanzeige erstattet worden ist oder während des Verfahrens erstattet wird und das Ermittlungsverfahren noch nicht eingestellt ist.

@winwood,
mit Ihrer (emotional nachvollziehbaren) Strafanzeige, die vermutlich wie das „Hornberger Schießen“ ausgeht :( , blockieren Sie sich selbst bei der zivilrechtlichen Durchsetzung Ihrer Forderungen über die Schlichtungsstelle ???
« Letzte Änderung: 22. Juni 2014, 20:02:56 von khh »
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Offline winwood

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Das war auch hier jetzt der Knackpunkt. Die anzeige verhindert eine Schlichtung.
Ich habe jetzt erstmal gegen das Inkasso einen anwalt eingeschaltet. Ich zahle lieber die Anwaltsgebühr, als das Inkasso >:(

Offline scooter44

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@winwood Hatten Sie in Ihrem Fall übrigens schon Kontakt mit der zuständigen Verbraucherzentrale aufgenommen? Hier bieten neuerdings auch Rechtsanwälte Beratungen bei Problemen mit dem Energieversorger an.

Man kann nur hoffen, dass man irgendwann dieser 365 AG das Handwerk legt!

Offline winwood

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Sicher habe ich das.
Angesichts der Gepflogenheiten von A sah man dort wenig sinn, dort hinzuschreiben, weil eh nichts passiert.
Ich habe Kontakt zu einer Kanzlei aufgenommen, die sich in der Richtung profiliert hat.

Mir ist das mittlerweile recht wurscht, ob ich ein paar Peanuts draufzahle, aber ich bin es sehr satt, dass solche Unternehmen einen Versogungsauftrag wahrnehmen dürfen und die Kunden so derart ... können.
Je mehr sich wehren, desto besser.
PS: mittlerweile schaltet A ja den Inkasso EWD ein, um Abschläge zu kassieren. Lastschriftmandate werden nicht mehr ausgeführet, es kommt inkasso.
Sowas in Deutschland.
« Letzte Änderung: 07. Oktober 2015, 14:26:16 von DieAdmin »

Offline scooter44

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In meinem Fall bin ich nun gespannt, mit welchem Ausgangszählerstand (letzter Zählerstand geschätzt) die 365 AG die sogenannte Schlussrechnung erstellen will ...  8)

Zum von der 365 AG/Immergrün-Energie  genannten Kündigungstermin habe ich meinen Netzbetreiber/Grundversorger schon jetzt um Zählerstandsmitteilung gebeten.

Offline scooter44

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@winwood Hier ein Beispiel der VZ aus meiner Region:

Zitat
Ab Donnerstag, 20. Februar, bietet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in ihrer Beratungsstelle xxx regelmäßig Beratung zuu energierechtlichen Fragen. Der Anwalt Max Müller berät künftig rund um Strom- und Gasverträge und unterstützt Kunden, die Probleme mit ihrem Versorger haben.


Die 365 AG & Co. sind auch dort bestens bekannt!


Offline scooter44

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Hier gibt es übrigens noch eine interessante Seite voller Beschwerden zu den Geschäftspraktiken der Almado/365 AG/DTMI/EWD-Inkasso:


http://www.recht-hilfreich.de/inkasso-frankfurt/inkasso/beschwerden-uber-almado-energy-ag-mahngebuhr-und-inkasso-fur-stromrechnung-bzw-stromabschlag-durch-dtmi/

 

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