Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
immergrün! - Keine Jahresabrechnung - wie richtig verhalten?
Hurraapostel:
--- Zitat von: phantomplanet am 05. Juni 2014, 15:35:08 ---- Eine Preisänderung ab dem 2. Jahr wurde mir definitiv nicht zugestellt, auch nicht mit der SEPA Mitteilung.
--- Ende Zitat ---
Da würde ich nochmal genau nachlesen, das war so ein langer Text (ca. 14 Seiten und viel BlaBla) und irgendwo darin ist die Preiserhöhung erwähnt. Ob solches Vorgehen rechtlich haltbar ist, ist zweifelhaft. Aber dazu wurde hier im Forum auch schon hinlänglich Stellung bezogen.
--- Zitat von: phantomplanet am 05. Juni 2014, 15:35:08 ---Jedoch: mein örtlicher Versorger war vorgestern bei mir um meine aktuellen Zählerstände abzufragen. Ob das was damit zu tun hat?
--- Ende Zitat ---
Wahrscheinlich nicht, denn die örtlichen Versorger erheben hin und wieder diese Zahlen um die eigenen Statistiken zu füllen. Aber da kann man anrufen und den Grund erfragen, der Ableser kennt den Grund in den seltesten Fällen.
Grüße Sie
khh:
--- Zitat von: phantomplanet am 05. Juni 2014, 15:35:08 ---... Eine Preisänderung ab dem 2. Jahr wurde mir definitiv nicht zugestellt, auch nicht mit der SEPA Mitteilung. ...
--- Ende Zitat ---
Wie von @Hurraapostel schon angesprochen, wäre das ungewöhnlich. Haben Sie wirklich alle Emails von Immergrün sowie Ihr beim Versorger eventuell bestehendes Kundenportal auf in längeren Texten versteckte Preiserhöhungsmitteilungen überprüft ?
--- Zitat von: phantomplanet am 05. Juni 2014, 15:35:08 ---... mein örtlicher Versorger war vorgestern bei mir um meine aktuellen Zählerstände abzufragen. ...
--- Ende Zitat ---
Das dürfte die turnusmäßige jährliche Ablesung des Netzbetreibers gewesen sein (den Zählerstand bzw. Verbrauch benötigt dieser für verschiedene eigene Zwecke), was aber im Regelfall nur dann eine Abrechnung mit dem Endverbraucher auslöst, wenn der vom Grundversorger beliefert wird. Hingegen ist von Immergrün ausschließlich der jeweilige vertragliche Jahres-Zeitraum abzurechnen (in Ihrem Fall vom 14.01. bis 13.01. des Folgejahres) !
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