Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Flüssiggas-Lieferabkommen + Überlassungsvertrag Flüssiggasbehälter ?  (Gelesen 8400 mal)

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Offline paulespupenspieler

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Hallo bin neu hier - super Forum muss ich sagen :)

habe schon einiges durchgelesen werde aber nicht ganz schlau draus

also dann gleich mal zu meinem Anliegen ...

ich habe 2006 unbedarft und Internetlos wie ich damals war  mit der Firma Tyczka  oben genanntes unterschrieben .

es ist in dem Vetrag folgendes vereinbart :

unter A : Lieferabkommen Flüssiggas 
sowie
unter B Vertrag zur Überlassung eines Flüssiggasbehälters / Serviceleistung .

Art der Überlassung  ist Kauf  angekreuzt für 1508€   sowie  die Serviceleistung jedes Jahr mit um die 100€

jetzt steht bei Vertragsteil A Dauer der Vereinbarung  ab Unterzeichnungsdatum  -  hat eine Laufzeit von 2 Jahren und verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr wenn er nicht dre Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird

würde ja heissen ich kann nur den liefervertrag jederzeit kündigen  mit einhaltung der Frist

Tank sollte ja mein Eigentum sein wenn ich das Vetraglich richtig sehe da ja nichts von miete oder einmalmiete  sonder Kauf angekreuzt ist

was mir aber noch kopfzerbrechen macht ist die serviceleistung

da habe ich ja in 10 jahren um 1000 euro bezahlt ??

ist die serviceleistung denn überhaupt notwenig ?

oder die am besten auch gleich kündigen ?

oder warten bis die 10 jahre rum sind falls was ist und zahlen die dann nen neuen tank oder das abdichten oder was auch immer sein könnte ?

hoffe ich habe verständlich geschrieben und warte auf eventuelle antworten

kann bei bedarf auch noch das eine oder andere nachreichen wenn es jemand braucht

dann bedanke ich mich mal im vorraus

und verbleibe mit grüssen an euch alle


Offline Watzl

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Was sie da haben ist der klassische Vertrag mit einer Vertragsfirma. Diese Art von Verträgen wurden auch schon als Knebelverträge bezeichnet.
Gleich vorweg: es ist ziemlich aussichtslos, sich mit der Firma T---A anzulegen. Sie haben ihre Unterschrift unter einen Liefervertrag  und unter einen sog. Mietkaufvertrag gesetzt.  D. h. sie sind auf immer und ewig darauf angewiesen, das Gas bei T--....A zu kaufen. Ein anderer wird sie niemals betanken. Sie zahlen immer den Preis, den T...A vorgibt. Sie haben kein Druckmittel, das da Konkurrenz heißt.

Was tun?   Weiter leiden und zahlen oder aussteigen und wieder frei atmen.  Setzen sie ihre Energie dafür ein, einen eigenen Tank zu bekommen und nicht dafür mit T....A zu streiten. Lassen sie die einfach abblitzen und kündigen sie all ihre Verträge mit denen. Da wird man evtl. im Preis für das Gas etwas nachgeben. Das ist aber nur ein Köder. Beißen sie an, hängen sie wieder am Haken.

Überlegen sie genau, was sie tun.

Guten Erfolg

H. Watzl

Offline paulespupenspieler

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Hallo H.Watzl

also ist der Tank nicht mein Eigentum oder wie muss ich das verstehen ? Habe ja die behälterpapiere bei mir , das dürfte ja bei einem miettank nicht der Fall sein oder ?

bin etwas verwirrt was den vertrag anbelangt

kann ich ihnen diesen mal zusenden und sie sagen mir was das für ein vertrag ist ?

sie scheinen sich damit ja bestens auszukennen was das vertragliche anbelangt :)

Mailadresse ?

gruss

Offline Watzl

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Frage: was sind das für Papiere die sie als "Behälterpapiere" bezeichnen? Wenn sie wollen, dann können sie mir das, was sie an Vertrag etc. haben gerne zukommen lassen. (malermail@gmx.de)

dann sehen wir weiter.

H. Watzl


Offline paulespupenspieler

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Hallo H.Watzl,

als Papiere habe ich eine Betriebsanleitung des Tanks im A5 Format

sowie

1 x DIN A4 Blatt Bagom  Konfirmitätserklärung des Herstellers mit Behälterseriennummer
1 x DIN A4 Blatt Bagom  Herstellerbescheinigung über Trocknung und Gasspülung mit Behälterseriennummer
1 x DIN A4 Blatt Bagom Werksprüfzeugnis  mit Behälterseriennummer
1 x DIN A4 Blatt SRG Gastechnik Konfirmiätserklärung Sicherheitsventil
1 x DIN A4 Blatt Bagom technische Zeichnung des Behälters
2 x DIN A4 Blatt Bagom Stückliste des Behälters

Vertrag scanne ich gleich ein und sende ihn an die Mailadresse

scan  ist durch

gruss und bis dann
« Letzte Änderung: 05. Oktober 2013, 17:19:40 von paulespupenspieler »

Offline oiboddl2

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es ist in dem Vetrag folgendes vereinbart :

unter A : Lieferabkommen Flüssiggas 
sowie
unter B Vertrag zur Überlassung eines Flüssiggasbehälters / Serviceleistung .

Art der Überlassung  ist Kauf  angekreuzt für 1508€   sowie  die Serviceleistung jedes Jahr mit um die 100€

jetzt steht bei Vertragsteil A Dauer der Vereinbarung  ab Unterzeichnungsdatum  -  hat eine Laufzeit von 2 Jahren und verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr wenn er nicht dre Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird

würde ja heissen ich kann nur den liefervertrag jederzeit kündigen  mit einhaltung der Frist

Tank sollte ja mein Eigentum sein wenn ich das Vetraglich richtig sehe da ja nichts von miete oder einmalmiete  sonder Kauf angekreuzt ist

was mir aber noch kopfzerbrechen macht ist die serviceleistung

da habe ich ja in 10 jahren um 1000 euro bezahlt ??

ist die serviceleistung denn überhaupt notwenig ?

oder die am besten auch gleich kündigen ?

oder warten bis die 10 jahre rum sind falls was ist und zahlen die dann nen neuen tank oder das abdichten oder was auch immer sein könnte ?

So wie ich die Vertragswerke der Firma gesehen habe, sind das doch immer zwei unterschiedliche Formularbögen. Einmal für den Tank ("Überlassungsvertrag Flüssiggasbehälter") und einmal für den Liefervertrag ("Flüssiggas-Lieferabkommen").

Das beim Tank "Kauf" angekreuzt ist, halte ich persönlich schon mal für eine gute Sache, immerhin ist nicht "Miete inkl. Serviceleistungen" oder "Einmalmiete" angekreuzt; oder? Die Serviceleistung beinhaltet meiner Meinung nach Wartung und Durchführung der Prüfungen.
 
Beim Thema "Dauer der Flüssiggasbehälterüberlassung" (im Formular zum Tank! nicht zum Lieferabkommen!) müsste doch eigentlich noch ein Zusatz in Klammern "(gilt nicht bei Kauf)" stehen. Wenn oben also "Kauf" angekreuzt ist, wieso ist dann hier etwas eingetragen?!? Oder sind die Eintragungen beim Liefervertrag???

Vielleicht weichen da meine Erinnerungen an die Formulare der Firma von denen ab, die es vielleicht vorher oder nachher gegeben hat?

Ich persönlich würde einfach mal freundlich (!) (schriftlich!) bei der Firma anfragen, ob man im Falle von fristgerechten Kündigungen von Lieferabkommen und (!) Serviceleistung Eigentümer des Tanks ist und bleibt und ob man danach bei jedem Lieferanten ohne Einschränkung tanken kann. Habe im Gegensatz zu anderen Anbietern, die betroffene Firma als eine Firma erlebt, die ehrlich antwortet und mit offenen Karten spielt.

 

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