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Autor Thema: Vision Sonne  (Gelesen 39893 mal)

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Offline khh

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Re: Vision Sonne
« Antwort #15 am: 03. August 2014, 23:41:30 »
... sich auch nicht verunsichern lassen von Leuten,die meinen Ahnung zu haben und nur Unsinn bzgl. von Photovoltaik von sich geben. I.Ü. ist es doch völlig in Ordnung ,wenn jemand "Klinken putzt" und dabei bei Ihnen sogar noch einen positiven Eindruck hinterlässt. Den würde ich weiter testen und ggf. sogar bevorzugen im Vergleich mit anderen Unternehmen. ...

@Stadt/Versorger,

es geht mir nicht um „... Ahnung … von Photovoltaik ...“, davon hab ich tatsächlich wenig Ahnung :). Ich weiß allerdings, dass sich in vermeintlichen „Boom-Branchen“ (wie aktuell im Energiesektor) nicht wenige „schwarze Schafe“ tummeln, die oftmals in anderen Bereichen schon auffällig geworden sind!

Speziell zur 'VisionSonne GmbH' ist anzumerken, dass es sich um eine kleine 25 T€ - GmbH handelt. Was den im Bundesanzeiger veröffentlichen Jahresabschlüssen 2010 – 2012 zu entnehmen ist und was man über den Geschäftsführer im Netz lesen kann, ist auch nicht gerade vertrauensbildend.

Besonders stellt sich die Frage, was die 'VisionSonne GmbH' eigentlich ist - womöglich ein reines Vertriebsunternehmen? Jedenfalls scheint es vorrangig um den Aufbau eines bundesweiten Struktur-Vertriebs im Bereich der 'Erneuerbaren Energien' zu gehen  –  siehe hier:  https://www.xing.com/profile/Felix_Heitzer2 !

Wenn auch noch der Vertrieb von Photovoltaik-Anlagen in die Hände von „Strukkis“ kommt :o, dann ist das wohl kaum „völlig in Ordnung“. Die den  - siehe Link -  beworbenen „Verkaufstalenten“ versprochenen „Hohe Provisionen“ (die mehrstufige Organisation bis hin zum Strukturkopf kassiert ja auch noch mit) kann nur zu stark überteuerten Leistungen führen. Und seriöse "Beratung" bei verkaufenden Strukturvertrieben ist mir bisher nicht bekannt geworden! 

Gruß, khh
« Letzte Änderung: 04. August 2014, 02:22:15 von khh »
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Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Stadt/Versorger

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Re: Vision Sonne
« Antwort #16 am: 04. August 2014, 21:37:08 »
@khh

Auch kleine Unternehmen mit 25000 Stammkapital können eine sehr gute Liquidität haben.
Das Stammkapital allein als Grundlage für die  Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit  heranzuziehen,ist nicht unbedingt aussagefähig genug.
Was ist gegen ein Vertriebsunternehmen einzuwenden?
Woher wissen Sie,dass ein Strukturunternehmen zu überhöhten Preisen führt ?
Kann sein - kann aber auch gerade nicht sein!
Kennen Sie den Leistungsumfang,der @ champion  von Vision Sonne angeboten wurde ?
Ich konnte leider nichts erkennen und würde mich deshalb hüten eine Wertung abzugeben,denn das Preis/Leistungsverhältnis könnte u. U. auch i.O. sein!

MfG


Offline khh

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Re: Vision Sonne
« Antwort #17 am: 04. August 2014, 22:50:07 »
... Was ist gegen ein Vertriebsunternehmen einzuwenden? Woher wissen Sie, dass ein Strukturunternehmen zu überhöhten Preisen führt? Kann sein - kann aber auch gerade nicht sein! ...

@Stadt/Versorger,

aber "Hohe Provisionen" an "Verkaufstalente" führen erfahrungsgemäß häufig dazu sowie auch eher nicht zu einer objektiven/seriösen Beratung :(. Und "Auch kleine Unternehmen ... können", "Das Stammkapital allein ... nicht unbedingt ..." oder "... das Preis/Leistungsverhältnis könnte u. U. ..." ist alles richtig, zu viel Konjunktiv ist
mir aber zu unsicher!

Sehr gut leben kann ich hingegen damit :
... Empfehlung: Fachmann suchen und bezahlen für die Planung, Erstellung/Überprüfung der Rentabilität der Anlage, Bauüberwachung und Abnahme. Noch besser wäre es, wenn Sie sich mind. 3 Angebote holen um zu vergleichen. Die Angebotserstellung sollte auch ein unabhängiger Fachmann machen. ...
[Hervorhebungen/Unterstreichungen durch khh]

Gruß, khh
« Letzte Änderung: 05. August 2014, 00:02:08 von khh »
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Offline bootschafter

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Re: Vision Sonne
« Antwort #18 am: 30. August 2014, 12:49:47 »
Erfahrungen mit Vision Sonne GmbH

Vision Sonne GmbH ist eines von zahlreichen Direktvertriebsunternehmen, die in den vergangenen Jahren in der PV-Branche aufgetaucht sind. "Direktvertrieb" kennen wir von Staubsaugervertretern an der Haustür und Abonnenten-Werbern für Zeitschriften und dergleichen.

Vision Sonne bedient sich sogenannter "Energieberater", das sind nichts anderes als selbständige Verkäufer, die auf Provisionsbasis an Haustüren Photovoltaik-Anlagen an arglose Verbraucher verkaufen (Haustürgeschäft). Dabei schwärmen "Promotoren" nach dem Muster von Drückerkolonnen zum "Klinkenputzen" in ausgewählte Siedlungsgebiete aus. Haustürgeschäfte sind notorisch mit einem erhöhten Risiko für Verbraucher behaftet. Der Gesetzgeber prüft bereits ein Verbot derartiger Geschäftsmodelle.

Bei Direktvertriebsunternehmen (Haustürgeschäfte) werden in der Regel die Kunden zum sofortigen Vertragsabschluss gedrängt. Spätestens hier sollten alle Alarmglocken läuten! Jeder Kunde sollte daher die Sachkenntnis der Verkäufer und die Seriosität derartiger Unternehmen vor Vertragsabschluss sehr sorgfältig überprüfen und in jedem Fall weitere unabhängige Angebote einholen.

Die PV-Anlagenmontage wird bei diesen Geschäftsmethoden üblicherweise von Subunternehmen ausgeführt, deren Bonität und fachliche Qualifikation von Laien kaum zu überprüfen ist.

Nach Lektüre der Stellenangebote von Vision Sonne GmbH, z.B. bei https://www.njobs.de/jobs-visionsonne-gmbh.html , finden sich ausschließlich Stellenangebote für "Energieberater" (Haustür-Verkäufer) und "Promotoren" (Haustür-Werber). Bezeichnend sind auch die dort versprochenen außergewöhnlich hohen Verdienstmöglichkeiten. Es werden einmal monatliche Gehälter von 3.000,-, ein anderes Mal von 2.600,- Euro versprochen. Auf Nachfrage bei Vision Sonne GmbH handelt es sich bei den "Gehältern" freilich nur um fiktive, konjunktive Verkaufsprovisionen. Ein Gehalt wird also keineswegs bezahlt. Seriosität lässt sich nach allgemeinem Verständnis hieraus kaum herleiten. Und ein PV-Unternehmen, das bereits bei der Materiallieferung 80% der gesamten Anlagenkosten liquidiert, schafft kein würdiges Vertrauen. Vision Sonne GmbH präsentiert sich hier auch ganz unverhohlen als Direktvertrieb für PV-Anlagen. Das ist ein klassisches Provisionsgeschäft.

Bei Zweifeln an der Seriosität von Direktvertriebsunternehmen, die 14-tägige gesetzliche Widerrufsfrist nutzen! Selbst bei bereits abgewickelten Verträgen ist eine Rückabwicklung bei Haustürgeschäften auch nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist noch möglich, wenn der Kunde Täuschung, Vertragsmängel oder gar Betrug geltend machen kann.

Wichtig: Immer Zeugen bei allen Verkaufsverhandlungen hinzuziehen. Alle originalen Verkaufsunterlagen aushändigen lassen. Insbesondere Kaufvertrag, Wirtschaftlichkeitsberechnung und Widerrufsbelehrung!

Auch das Bemühen des Geschäftsführers der Vision Sonne GmbH, einen Kritiker in diesem Forum zu besänftigen, klingt mehr nach Eitelkeit und weniger nach seriöser Verbraucherinformation. Schließlich hat er sich mal von der Seele geschrieben, was ihn so alles bedrückt. Bringt aber das Gesamterscheinungsbild des Geschäftsmodells auch nicht zum Strahlen.

Die Haftung der Vision Sonne GmbH ist, nach Auskunft im Bundesanzeiger, auf die Stammeinlage (Stammkapital) von 25.000,- Euro beschränkt. Das ist insbesondere bei Regressansprüchen der Verbraucher oder Insolvenz des Unternehmens zu berücksichtigen.

Bei der Kostenkalkulation einer PV-Anlage von einem Direktvertriebsunternehmen wie Vision Sonne GmbH, müssen die Verbraucher selbstverständlich auch die nicht unerheblichen Vertriebskosten und Provisionen des Unternehmens berappen. Diese zusätzlichen Aufwendungen können, anders als bei einem anerkannten Fachbetrieb in Kundennähe, die Kosten für ihre PV-Anlage erheblich in die Höhe treiben.

Fazit: Finger weg von Haustürgeschäften!

« Letzte Änderung: 01. September 2014, 12:27:29 von bootschafter »

Offline olli1900

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Re: Vision Sonne
« Antwort #19 am: 26. Oktober 2014, 18:33:23 »
Meine Erfahrung:

*Vermittlung von Vision Sonne über eine Preisagentur.
*Vertreter war ein typischer aber guter "Verkäufer"
*Vertragsabschluß sollte möglichst schnell realisiert werden
*Der Zuschuß in Sachsen sollte nicht beantragt werden, wegen irgendwelcher Nachteile - hatte ich damals noch keinen Plan.
*Angebot beinhaltete 2Zeilen und eine Zahl.
*Nachdem ich mich nun bissel schlau gemacht habe, habe ich denen mitgeteilt, dass ich ein ausführliches Angebot haben möchte und den Zuschuß (immerhin 4900€ für den Speicher) beantragen möchte. Da dieser Antrag jedoch bewilligt sein muss, bevor der Auftrag unterschrieben wird, wurde ich scheinbar uninteressant. Seitdem habe ich nichts mehr von Vision Sonne gehört.

Mein Resultat: Schneller Abschluß ist dort ein MUSS! Finger weg!

PS: angeboten wurde ein Speicher E3DC, der für mich absolut nicht passend ist, weil zu teuer und somit unrentabel.

Offline Memati Bas

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Re: Vision Sonne
« Antwort #20 am: 22. Juli 2015, 10:29:58 »
Meine Erfahrung

Ich habe vor ca. 2 monaten einen Anruf von Vision Sonne bekommen das Sie gerade vor Ort sind und eine kostenlose Beratung durch führen.
Weil ich mich auch schon länger mit diesem Thema beschäftige habe ich einer Beratung zu gesagt.

Der Termin wurde 4 mal verschoben mit immer anderen Ausreden.
Beim 5 Termin kam endlich ein Verkäufer und erzählte wie wir ohne eigenkapital zu einer Anlage kommen können.

Ausgrechnet wurde 15 Jahre zu einer überteuerten Preis, weil ich noch von andren Fa. Angebote eingeholt habe. Der Preisunterschied lag bei ca. 5000€.

Mein Fazit ist auf jedenfall nichts mit diser Fa. machen.
1. zu teuer 2. Verkäufer wollte unbedingt verkaufen. :-[

Offline bootschafter

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Re: Vision Sonne
« Antwort #21 am: 03. November 2015, 10:39:04 »
Liebe Freunde,

das folgende Urteil habe ich unter dem Link

http://fondsanwalt.de/tag/private-solarstrom-erzeuger-sind-verbraucher-im-sinne-%C2%A7-13-bgb/

gefunden:

Widerrufsrecht beim Kauf privater Solaranlage

Bundesgerichtshof Urteil vom 09. Januar 2013 (Az.: VIII ZR 121/12):

Private Solarstrom-Erzeuger sind Verbraucher im Sinne § 13 BGB und genießen den vollen Verbraucherschutz des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) – und damit auch ein Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften. Insbesondere, wenn die Solaranlage nicht den versprochenen Ertrag abwirft oder viel zu teuer war, sollte somit über das Widerrufsrecht nachgedacht werden. Dies betrifft beispielsweise viele Widerrufsbelehrungen der „Vision Sonne“.

Da Ausgangspunkt fast aller Kaufverträge für Solaranlagen der Hausbesuch eines strukturierten Vertriebs ist, können sich die Käufer oft noch Jahre später von ihrem Vertrag lösen.

Wer auf seinem Wohnhaus-Dach mit Solarzellen Elektrizität erzeugte und den nicht selbst verbrauchten Strom ins öffentliche Netz einspeiste, wurde bislang oft als gewerblicher Unternehmer behandelt. Steuerrechtlich ist diese Einordnung nach wie vor richtig. Zivilrechtlich ist dies nun anders zu beurteilen.

Da viele Solaranlagen ohne Widerrufsrecht verkauft wurden oder die verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, teilweise auch mit Verbraucherdarlehen als verbundenes Geschäft gekoppelt sind, kann sich der Verbraucher sowohl von der Solaranlage als auch dem Darlehen lösen.

Das kann für enttäuschte Kunden von Solar-Direktvertrieben wie Vision Sonne GmbH sicher hilfreich sein.


« Letzte Änderung: 09. November 2015, 18:50:26 von bootschafter »

 

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