Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Weihnachtsaktion immergrün / Abschlagsreduzierung / Ausgang Verfahren

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khh:

--- Zitat von: Versys am 06. Juni 2014, 10:59:29 ---Was hat die ganze Sache eigentlich damit zu tun, ob jemand freiberuflich tätig ist, selbstständig und/oder ein Gewerbe angemeldet hat?
--- Ende Zitat ---

Das ist Bestandteil (zumindest der aktuellen) immergrün-AGB  -  siehe hier (Ziff. 9 Abs. 4):

--- Zitat ---Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Privatkunden gewährt. Für gewerblich oder freiberuflich genutzte Abnahmestellen besteht bei Privatstromtarifen kein Bonusanspruch.
--- Ende Zitat ---

Wird die Abnahmestelle tatsächlich gewerblich/freiberuflich genutzt, ist eine Bonusverweigerung wohl rechtmäßig.
Da immergrün/almado/365 AG aber anscheinend ständig an den AGB "herumbastelt", ohne sich um ausdrückliche Einverständniserklärungen der Kunden zu den Änderungen zu kümmern, ist es sehr fraglich, ob die aktuellen Bestimmungen auch bereits Bestandteil der für Altverträge verwendeten AGB waren.   



--- Zitat von: Versys am 06. Juni 2014, 10:59:29 ---Die Sache wird durchgezogen, bis MEINE Forderungen (m. E. rechtmäßig) erfüllt sind - und dann wird fristlos gekündigt wegen ...
Die Kündigung erfolgt dann aber aus rechtssicherheitlichen Gründen über die Anwaltskanzlei.
--- Ende Zitat ---

Letzteres ist auch besser so, denn sollte immergrün/365 AG alle (berechtigten) Forderungen erfüllen, sind ja die Gründe und damit vllt. auch der Zeitpunkt für eine fristlose Kündigung des Kunden hinfällig.
Überhaupt ist das mit dem außerordentlichen "Kündigungsrecht" des Kunden wohl differenzierter zu sehen; ganz so einfach, wie hier der ein oder andere sich das vorstellt, ist das womöglich nicht. 

bolli:

--- Zitat von: khh am 06. Juni 2014, 13:43:08 ---
--- Zitat von: Versys am 06. Juni 2014, 10:59:29 ---Was hat die ganze Sache eigentlich damit zu tun, ob jemand freiberuflich tätig ist, selbstständig und/oder ein Gewerbe angemeldet hat?
--- Ende Zitat ---

Das ist Bestandteil (zumindest der aktuellen) immergrün-AGB  -  siehe hier (Ziff. 9 Abs. 4):

--- Zitat ---Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Privatkunden gewährt. Für gewerblich oder freiberuflich genutzte Abnahmestellen besteht bei Privatstromtarifen kein Bonusanspruch.
--- Ende Zitat ---

Wird die Abnahmestelle tatsächlich gewerblich/freiberuflich genutzt, ist eine Bonusverweigerung wohl rechtmäßig.
--- Ende Zitat ---
Nur weil man ggf. freiberuflich tätig ist oder ein Gewerbe angemeldet hat, heisst das nicht automatisch, dass man auch die Abnahmestelle dafür nutzt, und nur darum geht es. Das müssen die mir erstmal nachweisen bzw. ggf. weise ich denen das Gegenteil nach.  ;)
Also nicht bange machen lassen.

khh:

--- Zitat von: bolli am 06. Juni 2014, 13:55:04 ---Nur weil man ggf. freiberuflich tätig ist oder ein Gewerbe angemeldet hat, heisst das nicht  automatisch,
dass man auch die Abnahmestelle dafür nutzt, und nur darum geht es. ...
--- Ende Zitat ---

@bolli,
genau das hab ich doch geschrieben ;)  -  ansonsten: Uneingeschränkte Zustimmung !


--- Zitat von: khh am 06. Juni 2014, 13:43:08 ---Wird die Abnahmestelle tatsächlich gewerblich/freiberuflich genutzt, ist ...
--- Ende Zitat ---

Versys:

--- Zitat von: bolli am 06. Juni 2014, 13:55:04 ---
--- Zitat von: khh am 06. Juni 2014, 13:43:08 ---
--- Zitat von: Versys am 06. Juni 2014, 10:59:29 ---Was hat die ganze Sache eigentlich damit zu tun, ob jemand freiberuflich tätig ist, selbstständig und/oder ein Gewerbe angemeldet hat?
--- Ende Zitat ---

Das ist Bestandteil (zumindest der aktuellen) immergrün-AGB  -  siehe hier (Ziff. 9 Abs. 4):

--- Zitat ---Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Privatkunden gewährt. Für gewerblich oder freiberuflich genutzte Abnahmestellen besteht bei Privatstromtarifen kein Bonusanspruch.
--- Ende Zitat ---

Wird die Abnahmestelle tatsächlich gewerblich/freiberuflich genutzt, ist eine Bonusverweigerung wohl rechtmäßig.
--- Ende Zitat ---
Nur weil man ggf. freiberuflich tätig ist oder ein Gewerbe angemeldet hat, heisst das nicht automatisch, dass man auch die Abnahmestelle dafür nutzt, und nur darum geht es. Das müssen die mir erstmal nachweisen bzw. ggf. weise ich denen das Gegenteil nach.  ;)
Also nicht bange machen lassen.

--- Ende Zitat ---

Kann mich zwar irren, aber als Laie würde ich es so auslegen:
Hier denke ich, geht es wohl um die Auslegung des Standardlastprofils H0.
Natürlich trifft bei uns H0 zu. Es wird weder ein Laden oder Geschäft betrieben, noch findet Lagerhaltung/Landwirtschaft oder Wochenendbetrieb in irgend einer Form statt - also treffen die Profile Gx und Lx gar nicht zu - und lediglich DAS steht in den AGB, die MIR zugesandt wurden (auch hier gibt es wohl unzählige Versionen).

Zitat aus der für mich gültigen AGB-Version: "Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Haushaltskunden (Standardlastprofil H0) gewährt."

Und nichts anderes sind wir  8)

scooter44:

--- Zitat ---Nachdem nun die immergrün-/DTMI-Leute es immer noch nicht für nötig erachtet haben, mit der von mir beauftragten Anwaltskanzlei zu kommunizieren

--- Ende Zitat ---


Das kann ich in meinem Falle auch bestätigen! Auf meinen Widerspruch gegen die Jahresabrechnung aufgrund einer unzulässigen Verbrauchschätzung und des fehlenden Neukundenbonus erfolgte bis dato ebenfalls keine Reaktion, geschweige denn eine Korrektur. Ich habe außerordentlich gekündigt und jegliche Zahlungen eingestellt. Auf die außerordentliche Kündigung erfolgte ebenfalls keine Stellungnahme  (auch meinem Anwalt gegenüber). Stattdessen erhalte ich hin und wieder Schreiben der DTMI. Wir werden jetzt Forderungsabwehr betreiben. Diesen Monat habe ich nochen einen Termin in Sachen Geschäftsgebahren Immergrün bei der örtlichen Verbraucherzentrale mit der Bitte um Rechtsunterstützung.



--- Zitat ---Bei Check24 und auch bei Verivox findet man auf normalem Wege keine Tarifangebote mehr von diesem Laden
--- Ende Zitat ---


Ein Glück für alle Verbraucher kann man da nur sagen ...

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