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Autor Thema: Abschlagszahlungen, unberechtigter Einzug  (Gelesen 4670 mal)

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Offline Shangrila09

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Abschlagszahlungen, unberechtigter Einzug
« am: 15. Mai 2014, 21:34:20 »
Guten Tag,

ich weiß mir nicht mehr zu helfen.
Seit ich im März gekündigt habe, läuft die Sache mit Almado nur noch schief.

Vorweg, ich hatte einen Thead zu Abschlagszahlung gespeichert, dieser kann nun nicht mehr aufgerufen werden, da das Internet die Adresse nicht mehr findet.
Auch die Suchfunktion hat nichts ergeben.
Des weitern hat es auch nur bedingt etwas mit der Berechnung zu tun.

Ich habe eine ordentliche Kündigung ausgesprochen, zum Ende der Vertragslaufzeit von 12 Monaten.
Damit fing der Ärger an.
Der monatliche Abschlag wurde nicht mehr eingezogen, also habe ich überwiesen und den Überweisungsträge an Almado geschickt.
Das hat diese nicht interessiert, sondern  trotzdem außer der Reihe eingezogen ohne mich vorher zu infomieren.
Auf meine Rückfrage kam nur, mein Konto wiese nun ein Guthaben auf.
Daher gebeten den Abschlag einmal auszusetzen, zurück kam wie gewünscht wäre ich nun Selbstzahler.
Also habe ich angerufen.
Nein man könne bei mir keinen Lastschirfteinzug mehr einrichten ich muss künftig selbst zahlen, hierzu kam dann auch noch einmal ein Mail wie ich dies zu tun hätte.

Also habe ich auf der Homepage und auch hier im Forum geschaut wie viele Abschlagszahlungen ich zahlen muss.
Außer dem „falschen“ Rechenbeispiel bei Almado dies bezüglich nichts gefunden. (Forum ausgenommen!)
Also wie im Text auf der Homepage von Almado weiter unten angegeben durch 11 geteilt.
So kam ich auf meinen monatlichen Abschlag.
Da mir das alles zu unsicher war, wollte ich eine schriftlich Bestätigung dass dies auch richitg ist.
Diese habe ich erhalten  siehe hier.

____
[EMail entfernt]

Also ist die 12 Zahlung die Abrechnungszahlung.

Nun wurde diesen Monat wieder eingezogen, trotz Mitteilung dass das Einzugsverfahren beendet wurde und es nur 11 Zahlungen gibt.
Oder wird das von Almado auch wider bewusst so schwamig geschrieben, dass der Kunde denkt es sind nur 11 Zahlungen und man ist wieder nicht auf meine Frage bezüglich wie viel Abschlagszahlungen eingegangen?

Almado wieder angeschrieben mit bitte um Rücküberweisung und darauf hingewiesen dass ich in meiner Kündigung willkürlich Buchung von meinem Konto verboten hatte, und bei falsch Verhalten von Seiten Almado die Schiedstelle infomiere.

Zum Besseren Verständnis, das war meine Email:

itte überweisen Sie mir das Geld, dass Sie am ______ von meinem Konto eingezogen haben umgehend zurück.
Am _____ haben Sie mir bestätigt dass das Sepaeinzugsverfahren beendet wurde, des weiteren wurde mir am _______bestätigt das es nur zu 11 Abschlagszahlungen kommen wird.
Die 11 Abschlagszahlung haben sie bereits am _____ außer der Reihe eingezogen!
Sie überweisen mir das Geld bis spätestens 21.05.14 zurück, dieser Termin ist Fix.
Ein ausbleiben des Geldes ist eine vertragswidrige Handlung.
Ich wäre gezwungen umgehend die Schiedsstelle zu informieren. Die 4 Wochenfrist um diese zu informieren ist am 06.04.14 abgelaufen, da ich bereits in meiner Kündigung darauf hingwiesen habe, sollten sie sich nicht an Absprachen halten, diese informiert wird.



Folgende Antwort erhalten

[EMail entfernt]

Was mache ich denn nun?
Da ist wieder absolut nicht auf mein Anliegen eingegangen sondern ein großes blabla, das ich die Sachen doch auf ihrer Homepage nachlesen soll.

Eine Rücklastschrift wollte ich vermeiden, da ich mir selbst bis Vertragsende kein Vertragswidriges-verhalten vorwerfen lassen wollte.

Wie seht ihr das?
Was soll ich ihnen denn noch schreiben, vor allem hätten die die Kündigung wie jedes andere seriöses Unternehmen angenommen, die Zahlungen wie gehabt eingezogen und nach 11 Abschlagszahlungen aufgehört.
Hätten Sie keine einzige Email von mir bekommen, bis auf die mit dem Zählerstand, ich bin richtig sprachlos das Almado mir nun unterstellt das ich die Probleme bereite!

Und auch richtig auf 180.

Für Ihre Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Gruß Shang
« Letzte Änderung: 29. September 2015, 15:12:36 von DieAdmin »

Offline bolli

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Re: Abschlagszahlungen, unberechtigter Einzug
« Antwort #1 am: 16. Mai 2014, 08:03:40 »
Das Verhalten dieses Versorgers ist bekanntermaßen von wenig konkretem geprägt, außer, dass er Ihr Geld haben möchte.

Zunächst eine Frage: Haben Sie nach Ihrer Kündigung eine Bestätigung dieser erhalten und wenn ja, war dort die Information enthalten, dass Sie zukünftig nicht mehr am Lastschriftverfahren teilnehmen und daher manuell überweisen müssen ? (Dieses Verfahren ist hier im Forum mehrfach nachzulesen) Wenn dem so ist, besteht schon deshalb kein Grund zur Besorgnis, wenn Sie die Rückbuchung der Einzüge veranlassen, weil der Versorger selbst Ihnen ja den Einzug aufgekündigt hat.

Des weiteren ist es Methode, mehr Geld einzuziehen, als vertraglich vereinbart ist, indem man einen 12. Abschlag einzieht. Dieses ist aber nicht korrekt. Sie haben am Anfang eine Verbrauchsprognose für das Vertragsjahr angegeben, die vom Versorger aufgrund des Vorjahresverbrauchs nochmals konkretisiert und überprüft wird. Auf dieser Basis wird der im Vertragsjahr zu zahlende voraussichtliche Gesamtpreis errechnet und durch die Zahl der Abschläge geteilt. Das ergibt Ihren monatlichen Abschlag. JEDE darüber hinausgehende Veränderung dieser Zahlungsvereinbarungen (egal ob Änderung der Abschlagshöhe oder Änderung der Anzahl der Abschläge) bedarf einer Begründung und Ihrer Zustimmung. Für einen 12. Abschlag und damit eine Überzahlung um eine Monatsabschlagshöhe gibt es meist keine spezielle Begründung, weshalb sie nicht zulässig ist. Daher ist auch aus diesem Grund eine Rückbuchung zulässig.

Bekanntermaßen versucht der Versorger erstmal möglichst viel Ihres Geldes zu bekommen, um sich anschließend möglichst lange Zeit mit der Abrechnung zu lassen.

Wenn ich in Ihrer Lage wäre, würde ich versuchen, wenn möglich, soviel Geld zurückbuchen zu lassen, bis meine urspüngliche errechnete Vertragssumme erreicht ist.

Sollte Ihr Vertrag mittlerweile beendet sein, sollten Sie auch meine Antwort #234 in diesem Thread mal durchlesen.

Und lassen Sie sich von dem Versorger nicht "einlullen". Die brauchen (leider) Druck, bis sie verbraucherorientiert reagieren.

Offline Shangrila09

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Re: Abschlagszahlungen, unberechtigter Einzug
« Antwort #2 am: 16. Mai 2014, 09:24:23 »
Guten Morgen bolli und vielen Dank für Ihre Antwort,

eine Beendigung des Lastschirfverfahren bei der Kündigung war nicht anhängig ich habe nur die Standardmail erhalten.
Erst nach dem nicht eingezogen wurde und ich rückgefragt habe was der unberechtigte Einzug zu einem anderen Termin soll, habe ich schriftlich vorliegen das ich  Selbstzahler wäre und auch wie ich künftig zu überweisen hätte.
Da dieser letzte Einzug dann nicht mal mehr per Sepa war, ist eine Rückbuchung gar nicht ohne weiteres möglich gewesen. Außerdem bin ich kein Freund von Rücklastschriften, daher wollte ich das mit Almado erst einmal klären. Außerdem nach dem ich dann nachgefragt hatte und die „Antwort“ hatte wäre sowie so Zeit gewesen zu überweisen, also habe es unterlassen dieses Geld zurück zu holen.
Dies war auch der 11 Abschlag.

Ich werde Almado also erneut anschreiben und hoffen dass diesmal meine Email richtig gelesen wird, nach der Recherche im Froum hilft es wenn die Mail an die Rechtanwalt Mailadresse von Almado geht, werde ich nun auch mal versuchen.  Die Rücküberweisung werde ich weiterhin fix lassen.
Zusätzlich schreibe ich mal rein das ich über die Abmahnung der Verschutzzentrale Kenntnis habe, vielleicht hilft das auch.

Sollte dieses Datum verstreichen werde ich eine Rücklastschrift machen müssen.

Offline khh

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Re: Abschlagszahlungen, unberechtigter Einzug
« Antwort #3 am: 16. Mai 2014, 10:28:09 »
Shangrila09,

eine nochmalige Email an Almado/365 AG in dieser Sache sollten Sie sich m.E. ersparen, da dürfte nichts zielführendes bei rauskommen. Falls tatsächlich ein 12. Abschlag abgebucht wurde, können Sie diese Lastschrift, wie von @bolli aufgezeigt und begründet, unbedenklich von Ihrer Bank zurückbuchen lassen.

Wenn Sie es unterlassen, dann ist das auch nicht so dramatisch. Wichtig ist, dass Ihr Vertrag, wie ja von Almado bestätigt, zum Ablauf des 04.06.2014 endet und Sie dann bis spätestens 16.07.2014 (innerhalb von 6 Wochen nach Vertragsende!) eine ordnungsgemäße Schlussabrechnung mit Bonusgutschrift erhalten.

Dazu müssen Sie den Zählerstand selbst ablesen (zeitnah 4.6. / 24 Uhr) und diesen Almado sowie unbedingt auch dem zuständigen Netzbetreiber mitteilen. Für die Belieferung ab 05.06.2014 haben Sie hoffentlich bereits einem seriösen Anbieter einen Auftrag erteilt (für wen haben Sie sich entschieden?).

Ich gehe davon aus, dass es aufgrund der Abmahnung durch die VZ NRW und der von Almado/365 AG abgegebenen Unterlassungserklärung künftig mit Abrechnungen und Guthabenauszahlungen (innerhalb von 14 Tagen nach Abrechnungszugang!) keine Probleme mehr geben wird. ;)

Gruß, khh   

Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Dannius

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Re: Abschlagszahlungen, unberechtigter Einzug
« Antwort #4 am: 29. August 2014, 13:21:30 »
Vorsicht, offenbar hat die almado-ENERGY GmbH, die nicht identisch ist mit der 365 AG, vormals almado AG, die Unterlassungserklärung abgegeben; dies geht zumindest aus dieser Meldung der VZ NRW hervor:

http://www.vz-nrw.de/stromdiscounter-almado-energy-windige-geschaeftspraktiken-gekappt-1

Wenn die Unterlassungserklärung nicht für die 365 AG abgegeben wurde, betrifft das Vertragsstrafenversprechen auch nicht die 365 AG.

Derzeit (29.08.2014) ist bei neuen Vertragsabschlüssen, die über "www.almado-energy.de" erfolgen, nicht die almado-ENERGY GmbH, sondern die 365 AG Vertragspartner; siehe den Einleitungssatz unter

http://www.almado-energy.de/rechtliches/agb/:
"almado-ENERGY ist ein Geschäftsfeld der 365 AG (nachfolgend „Energieversorger“)".

Ich selbst hingegen wurde im vergangenen Jahr noch Kunde der almado-ENERGY GmbH.

Die genannten Gesellschaften (GmbH und AG) sind lt. Handelsregister nach wie vor existent und eben auch unterschiedliche juristische Personen.

 

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