Wenn die ab dem 01.01. des jeweiligen Folgejahres geltenden Netzentgelte früher endgültig feststünden, so könnten entsprechende aus der Unsicherheit resultierenden Risiken der Lieferanten bei der Preiskalkulation minimiert werden.  Die Lieferanten mögen bisher diesem  Risiko mit entsprechenden  Risikoaufschlägen begegnen können, welche jedoch zugleich  für die Marktgegenseite, nämlich die Energieabnehmer, die Energiepreise unnötig entsprechend verteuern. 
Bei noch vollintegrierten Versorgern könnte deren Vertriebssparte früher als deren Wettbewerber Zugriff auf Daten ihres internen Netzbetreibers haben, was dieser deshalb gegenüber allen anderen Lieferanten einen Vorteil dadurch verschaffen könnte, dass alle anderen mit  höheren  Risikoaufschlägen operieren müssen.
Letzters mag vornehmlich bei netzbetreibenden Versorgern mit weniger als 100.000 Kunden (in der Regel Stadtwerke) zu besorgen stehen.