Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: OLG Koblenz zu Wasserschäden Versorger haftet "bis zur Wasseruhr"  (Gelesen 8474 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline EviSell

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 490
  • Karma: +5/-2
  • Geschlecht: Weiblich
OLG Koblenz zu Wasserschäden: Versorger haftet "bis zur Wasseruhr"

Zitat
Ein Wasserversorger ist für den Zustand der Leitungen bis zur Wasseruhr beim Verbraucher verantwortlich. Dort muss er in bestimmten Fällen auch für Schäden haften. Das entschied das OLG Koblenz in einem am Montag veröffentlichten Urteil.
....

 [(Urt. v. 17.04.2014, Az. 1 U 1281/12)].

http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-koblenz-urteil-1u128112-haftung-wasserschaden-wasserversorgung-wasseruhr/
„Zwei Wahrheiten können sich nie widersprechen.“ - Galileo Galilei

„Gutes kann niemals aus Lüge und Gewalt entstehen.“ - Mahatma Gandhi

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz