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Ein Wasserversorger ist für den Zustand der Leitungen bis zur Wasseruhr beim Verbraucher verantwortlich. Dort muss er in bestimmten Fällen auch für Schäden haften. Das entschied das OLG Koblenz in einem am Montag veröffentlichten Urteil..... [(Urt. v. 17.04.2014, Az. 1 U 1281/12)].
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