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OLG Hamm, Urt. v. 16.7.13 Az. 19 U 19/13 Unwirksame HEL-Klausel Gassondervertrag

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RR-E-ft:
Das Urteil des OLG Hamm v. 16.07.13 Az. 19 U 19/13 ist veröffentlicht:

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2013/19_U_19_13_Urteil_20130716.html

Das Berufungsgericht bestätigt darin eine Entscheidung des LG Dortmund, welches einem Gaskunden einen Rückforderungsanspruch iHv. über 130 TEUR aus ungerechtfertigter Bereicherung deshalb zusprach, weil die HEL- Preisänderungsklausel in den AGB des Erdgas- Sondervertrages unwirksam war.
Der Gasversorger konnte sich auch nicht auf eine positive Kenntnis des Klägers von der Nichtschuld bei der Zahlung (§ 814 BGB) berufen.

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