Ich habe ein Schreiben von der Mainova, datiert 13.10.04 erhalten, in dem weiter behauptet wird, § 30 AVB schließe den Einwand der Unbilligkeit gem. § 315 BGB aus.
Der Hammer aber ist, dass im gleichen Schreiben gedroht wird, wenn ich meinen Einwand gegen die Preiserhöhung aufrecht erhalte, nicht mehr zum Sonderpreis Erdgas Komplett beliefert werde, sondern zu den \"ungünstigeren Allgemeinen Tarifen\". In den Allgemeinen Tarife finde ich jedoch keinen Tarif, der meine Abnahmemenge abdeckt.
Ich werde wohl als nächstes dort anfragen, mit welchem Tarif man mich dann zu beliefern gedenkt.
Ist eine solche Drohung überhaupt Ernst zu nehmen?
Dürfen die das?
Rolf Herrmann
Kelkheim