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Autor Thema: Strom mgesperrt - was kann ich tun?  (Gelesen 5001 mal)

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Offline FranziLu81

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Strom mgesperrt - was kann ich tun?
« am: 17. April 2014, 12:23:55 »
Hallo ihr Lieben,

einen Antrag auf Rechtsbeihilfe werde ich kommenden Dienstag beim hiesigen Amtsgericht stellen - da ich aufstocke, meinte grade eine Kanzlei vor Ort (die aber leider da nicht tätig werden können wg. Überlastung) das ich darauf Anspruch haben müsste.

Mir wurde zum 26.03.2014 der Strom abgestellt. (SperrMann hat nicht geklingelt - Ich konnte dem also nicht einmal Aufschubweise Hausverbot erteilen)
Ich muss da leider etwas weiter ausholen um den Sachverhalt darlegen zu können.

Ich bewohne die Wohnung seit 2009. Anfangs zwei Erwachsene, später noch ein kleines Kind dazu, der zweite Erwachsene ausgezogen und ich dann mit dem Kleinen alleine dort wohnhaft. Von Anfang an wurde angeblich Strom von über 6000 Kw im Jahr verbraucht. Es ist eine Zwei-Raum-Wohnung, mit Durchlauferhitzer, ohne Waschmaschine. Das ein Durchlauferhitzer doch recht viel verbraucht, ist mir durchaus klar, allerdings ist es mir unmöglich, über 6000 Kw im Jahr zu verbrauchen, dafür müsste ich mind. jeden Tag Party und Disko plus sämtliche Gerätschaften anhaben (meinte mal jemand aus dem Bekanntenkreis der im Strombereich tätig ist).
Ich war stets mit hohen Abschlägen a 189 Euro monatlich eingestuft.

Zwischenzeitlich war ich bei einem anderen Anbieter, musste dann aber leider an den Versorger vor Ort zurück, da ich aufgrund einer Kontogeschichte nicht abbuchen lassen konnte (der neue Stromlieferant).

Zurück beim Versorger vor Ort wurde ich gleich wieder mit einem monatlichen Abschlag von 170 Euro eingestuft (ab Februar 2013). Im Juli kam die Jahresabrechnung wo ich bereits über 600 Euro nachzahlen sollte (Leider hatte ich bei den ersten Überweisungen das Vertragskonto nicht angegeben, was aber später dann gegengerechnet wurde nach Zusendung der Überweisungsbelege). Ich bat den Lieferanten, meinen monatlichen Abschlag herunterzusetzen, sodass ich nicht so eine hohe monatliche Belastung habe und zusätzlich eine Rate zur Reduzierung der offenen Forderung zahlen könnte. Reaktion darauf war das mein monatlicher Abschlag auf 174 Euro gesetzt wurde und eine Ratenzahlung somit hinfällig war (lt. telefonischer Auskunft "Wir machen keine Ratenzahlungen").
Ich habe jeden Monat versucht so gut es ging zumindest den Abschlag zahlen zu können aber von der offenen  Forderung kam ich natürlich nicht herunter.
Da ich auf Grund einer Kontopfändung dann Anfang März vorerst gar nichts zahlen konnte (musste elendig lang warten bis die Ruhend-Stellung kam), kamen sofort der Sperrbrief und kurz darauf die Sperrung.

Ich bekam auch zwei unterschiedliche Aussagen innerhalb von drei Tagen beim Versorger: die erste Dame am Telefon sagte mir, Abschläge seien nur zur Jahres Rechnung änderbar, sonst nicht. Zwei Tage später wurde mein Abschlag plötzlich auf 110 Euro monatlich runtergesetzt (war ja nett, brachte nur nichts da schon gesperrt war) und die zweite Dame sagte, klar, wir hätten doch damals auch eine Ratenzahlung machen können... Ich hab doch drum gebeten warum wurde das nicht gemacht????

Ein Darlehen beim hiesigen Job Center kann ich nicht beantragen da ich derzeit noch eins abbezahle.

Was auch sehr merkwürdig ist:
Im Dezember 2012 stand ein Nachbar vor meiner Tür und fragte mich, ob ich wüsste, dass zu meiner Wohnung eine Garage gehört. Ich verneinte dies, da ich das wirklich nicht wusste. An sich ja auch nicht schlimm, dass sie anderweitig vermietet ist. Allerdings läuft diese Garage mit über meinen Stromzähler - OHNE Extrazähler. Und das fand ich dann schon nicht lustig, da meine Nachbarn aussagten, dass sich teilweise auch über Nacht in der Garage Personen aufhalten würden, Licht brennen würde und Heizradiatoren gelaufen wären.
Ich stellte somit eine Anzeige bei der Polizei, die vor Ort waren, auch die Aussagen meiner Nachbarn aufnahmen und dann wieder gingen; in die Garage kamen wir ja nicht rein.
Einige Zeit später kam ein Schreiben vom Gericht, das der Fall niedergelegt wird, da mein Vermieter dies nicht hätte vermuten können und angeblich der Mieter der Garage nicht aufzufinden sei. Eine Aufforderung zur Anbringung eines Zwischenzählers erfolgte nicht.
Merkwürdig ist mittlerweile nur, dass ich plötzlich einen ganz normalen Stromverbrauch habe (Pi mal Daumen 4000kw von Juli 2013 bis hochgerechnet Juli diesen Jahres).
Leider kann ich meinem Vermieter nichts nachweisen, vermute aber, dass der vorherige enorm hohe Stromverbrauch durch die Nutzung in der Garage zustande kam und es plötzlich dann aufhörte, als die Anzeige lief...
Die Anzeige als auch eine Nachfrage, was man machen könnte, hatte ich meinem Versorger schriftlich mitgeteilt – darauf wurde nicht einmal reagiert.

Zwischenstand ist jetzt einfach hm... ich weiß einfach nicht weiter. Versorger weigert sich, den Strom anzustellen wenn nicht alles beglichen ist... wenn ich könnte würde ich das ja sehr gern machen, aber leider kann ich das ja nicht mit einem Mal…

Offline masterflok

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Re: Strom mgesperrt - was kann ich tun?
« Antwort #1 am: 18. April 2014, 10:44:53 »
Hallo,

das Forum ist wohl der falsche Ort deines Problems, du solltest dringend eine Schuldenberatung aufsuchen. Offensichtlich hast du Schwierigkeiten mit Geld umzugehen, was deutlich daraus abzuleiten ist, dass du eine Lösung in der Reduzierng der Abschläge siehst.

Wenn die an Dritte vermietete Garage über deinen Zähler läuft, dann lass sie abklemmen.

Offline khh

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Re: Strom mgesperrt - was kann ich tun?
« Antwort #2 am: 18. April 2014, 11:01:52 »
... Wenn die an Dritte vermietete Garage über deinen Zähler läuft, dann lass sie abklemmen.

Hallo FranziLu81,

besser nicht "Selbstjustiz" ausüben, sondern vom Vermieter schriftlich und mit Fristsetzung von 14 Tagen verlangen, dass die anderweitig vermietete Garage vom Stromkreis der Wohnung abgeklemmt wird!

Im Übrigen kann hier wohl tatsächlich nur ein Anwalt und/oder die Schuldnerberatung helfen. Vereinbaren Sie unverzüglich einen Termin !!!

Viel Erfolg, khh

Nachtrag:
Ich würde durch den Anwalt auch prüfen lassen, ob gegenüber dem Vermieter bzw. den Nutzern der Garage Schadensersatzansprüche für die über Ihren Zähler erfolgte Stromentnahme geltend gemacht werden können
(die Polizei war nicht die richtige Adresse für die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche!).

« Letzte Änderung: 18. April 2014, 13:47:30 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline RR-E-ft

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Re: Strom mgesperrt - was kann ich tun?
« Antwort #3 am: 18. April 2014, 21:09:25 »
Die Verbrauchsabrechnungen sind wohl nicht offensichtlich fehlerhaft iSv. § 17 StromGVV, weil der abgerechnete Verbrauch wohl dem tatsächlich gemessenen Verbrauch entspricht, welcher wiederum zumal bei Kenntnis der geschilderten Umstände durchaus angefallen sein kann.

Eine unberechtigte Stromentnahme durch Dritte hinter der Messeinrichtung (nur dann wird dieser Verbrauch überhaupt auch vom Zähler erfasst) und somit innerhalb der Kundenanlage fällt in die Risikosphäre des Anschlussnehmers/ Kunden. Sie  muss den Versorger regelmäßig nicht interessieren, der davon regelmäßig keine Kenntnis und darauf ohnehin gar keinen Einfluss hat. 

Steht somit ein Rechnungsbetrag iHv. 600 EUR trotz Mahnung und Sperrandrohung offen, kann der Versorger grundsätzlich durch Versorgungseinstellung gem. § 19 Abs. 2  StromGVV  von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen. Denn er muss sich davor schützen können, dass die Forderung durch weitere unbezahlte Energielieferungen weiter anwächst.

Vor letzterem ist der Grundversorger auch geschützt, wenn er weitere Stromlieferungen nur noch gegen Vorkasse erbringt. Hilfreich kann dafür der Einbau eines Vorinkassozählers gem. § 14 Abs. 3 StromGVV sein.
Durch den Einbau eines solchen kann wieder Strom geliefert werden, ohne dass der Versorger noch Gefahr läuft, dass sich die offene Forderung erhöht.

Diese Lösung scheint für beide Seiten sachgerecht, zumal wenn von der Versorgungseinstellung bisher auch ein Kind im Vorschulalter betroffen sein sollte, dessen Entwicklung dadurch beeinträchtigt werden könnte.

Mit einem entsprechenden Vorschlag sollte man an den Versorger herantreten. Dazu bestand bereits alle Veranlassung, als die Versorgungseinstellung erstmals angedroht wurde.   

 
« Letzte Änderung: 18. April 2014, 21:31:08 von RR-E-ft »

 

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