Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

gerichtliches Klageverfahren Almado/immergrün Schichtungsverfahren unzulässig

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khh:

--- Zitat von: KlausHardy am 14. April 2014, 09:32:31 ---... hat der Anschlussversorger wohl auf Ihren Wunsch (nächstmöglicher Zeitpunkt) auch tatsächlich genutzt. ... ich denke, falsches Kreuz gesetzt, Pech gehabt. ...
--- Ende Zitat ---

Und die Rechtsprechung des BGH (siehe Antwort #10) ist für Sie nicht mehr als "Schall und Rauch" ?

stromer51:
@ KlausHardy

woher will der neue Anbieter denn wissen das es sich um eine Sonderkündigung handelt. Das haben sie sich
ausgedacht.
Auf Grund der Angaben im Antrag , hier schnellstmöglich, versucht er beim alten Anbieter zu kündigen. Im elektronischen Datenaustausch sieht er den nächsten Kündigungszeitpunkt. Im Normalfall wäre hier zum
Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten, dieses Datum eingetragen ( zb. bei Almado).
Um den Bonus nicht zu gewähren gibt dieser Anbieter demnach falsche Daten ins System ein.
Wäre dem nicht so, würde wildwest herrschen - jeder kann jeden immer zu jeder Zeit rauskündigen.

Was ich davon halte,  hat khh schon zutreffend geschrieben.

Ist der Beginn einer Preiserhöhung unterjährig muss der Kunde schon selber sonderkündigen. Darauf weisen
viele Anbieter, Verbraucherportale und Verbraucherzenzentralen hin.

mfg

KlausHardy:
Ich bin nur derselben Meinung wie NN in Antwort#3.
Was hier in irgendwelchen Datenbanken steht, entzieht sich naturgemäß meiner Kenntnis.

Im Übrigen raten die Verbraucherportale, bei denen ich wechsle, immer von einer Selbstkündigung ab, es sei denn, die Fristen sind knapp bemessen.
In diesem Fall hier hat Almado wohl die Kündigung (die durch den neuen Anbieter veranlasst wurde) einfach nur zu seinen Gunsten interpretiert. Nämlich als ausserordentliche Kündigung wegen Preiserhöhung.

Dazu muss ja nichtmal irgendwer falsche Daten eingegeben haben.

Natürlich hab ich mir das ausgedacht, nämlich als mögliche Erklärung für das Verhalten von Almado.

Mein Vertrag ist von den Terminen exakt identisch mit denen des Erstellers und auch ich habe kündigen lassen aber einen konkreten Termin vorgegeben.

Sonnige Grüße

khh:

--- Zitat von: KlausHardy am 16. April 2014, 12:57:17 ---... Im Übrigen raten die Verbraucherportale, bei denen ich wechsle, immer von einer Selbstkündigung ab, es sei denn, die Fristen sind knapp bemessen.
--- Ende Zitat ---

Diese Empfehlung ist m.E. sehr fragwürdig. Dem neuen Versorger überlasse ich die Kündigung nur dann, wenn der Vertrag jederzeit kurzfristig kündbar ist. Verlängert sich der Vertrag nach dem möglichen Kündigungstermin bspw. um 12 Monate, kündige ich lieber selbst (Vertrauen ist gut, ......). Sollte sich dann die Versorgung durch den neuen Anbieter widererwarten verzögern, fällt man schlimmstenfalls kurzzeitig in die Ersatzversorgung, was ggf. nur ein kleines Übel ist. 


--- Zitat ---In diesem Fall hier hat Almado wohl die Kündigung (die durch den neuen Anbieter veranlasst wurde) einfach nur zu seinen Gunsten interpretiert. Nämlich als ausserordentliche Kündigung wegen Preiserhöhung.
Dazu muss ja nichtmal irgendwer falsche Daten eingegeben haben. Natürlich hab ich mir das ausgedacht, nämlich als mögliche Erklärung für das Verhalten von Almado. ...
--- Ende Zitat ---

Sich etwas "ausdenken", ohne dafür eine nachprüfbare rechtskonforme Begründung zu liefern, ist wenig hilfreich! ;)
Wenn ich richtig informiert bin, dann schließt die im Rahmen eines Auftrags dem neuen Anbieter erteilte Kündigungsvollmacht nicht das Recht einer außerordentlichen Kündigung ein; d.h., der Kunde muss ein Sonderkündigungsrecht immer selbst ausüben. Zudem stellt die Formulierung "zum nächstmöglichen Termin" die Vertragsbeendigung nicht in das Belieben des Versorgers (siehe o.g. BGH-Urteil)! 

Hurraapostel:

--- Zitat von: khh am 16. April 2014, 14:07:12 ---Diese Empfehlung ist m.E. sehr fragwürdig. Dem neuen Versorger überlasse ich die Kündigung nur dann, wenn der Vertrag jederzeit kurzfristig kündbar ist. Verlängert sich der Vertrag nach dem möglichen Kündigungstermin bspw. um 12 Monate, kündige ich lieber selbst (Vertrauen ist gut, ......). Sollte sich dann die Versorgung durch den neuen Anbieter widererwarten verzögern, fällt man schlimmstenfalls kurzzeitig in die Ersatzversorgung, was ggf. nur ein kleines Übel ist.

--- Ende Zitat ---

In meinen Augen vollkommen richtig. Solche Verbraucherportale sind auch nur Dienstleistungsunternehmen, welche über Formulare erfasste Daten weitergeben. Aus diesen Daten stellen die Versorger dann eine Kündigung zusammen und hier kann sich durchaus einmal ein Fehler einschleichen, der im Endeffekt ausschlaggebend ist.

Das habe ich an eigenem Leib erfahren dürfen.

Wie die meisten wissen, habe ich bislang immer direkt beim Versorger abgeschlossen und bin nicht über die Verbraucherportale gegangen. Nicht so für das Jahr 2014, da war ich gierig, weil mir das Verbrauchsportal einen zusätzlichen Bonus gewähren wollte.

Ich hatte zwar schon mit Datum vom 10.10.2013 zum 31.12.2013 bei almado gekündigt!

Dem Verbrauchsportal habe ich aber am 20.10.2013 die Meldung an den Nachversorger (RWE) überlassen. Und dummerweise schreibt der Nachversorger (RWE) zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Das war für almado natürlich ein gefundenes Fressen - die haben die Beendigung des laufenden Vertrages unter Missachtung meiner bereits zum 31.12.2013 vorliegenden Kündigung und unter widerrechtlicher Umgehung der 8-wöchigen Kündigungsfrist zum 18.11.2013 betrieben und meine Belieferung gegenüber meinem Grundversorger auch zu diesem Zeitpunkt abgemeldet.

Hinterher wollte es keiner gewesen sein, weder das Vergleichsportal, noch der Nachversorger. Tolle Wurst! 

Ich hatte den Anschlussvertrag mit der RWE Vertriebs AG, sofort wieder gekündigt und das RWE gebeten almado dahingehend zu unterrichten, das mein laufender Vertrag fortzuführen sei.

RWE schreibt  mir daraufhin am 26.11.2013:

In Ihrem Schreiben teilen Sie uns mit, dass Sie Ihren Stromliefervertrag bei der almado ENERGY GmbH zum 31.12.2013 gekündgt haben. Gerne haben wir für Sie nachgefragt, weshalb Ihre Kündigung nicht berücksichtigt wurde. Die almado ENERGY GmbH teilte uns mit, dass sie Ihre Kündigung erst am 07.11.2013 erhalten hat. Zu diesem Termin hatte Ihr bisheriger Lieferant unsere Kündigung bereits bestätigt.

Ach, almado hat meine Kündigung zum 31.12.2013 erst am 07.11.2013 erhalten? Komisch.....
Warum haben die mir dann am 14.10.2013 auf dem Rückschein, die Annahme der Kündigung bestätigt?

püüühhh, Münchhausen hätte es nicht besser gekonnt.  :o

Für die Zukunft schaue ich mir zwar die Preise über die Verbrauchsportale an, aber dort noch einmal abschließen - never!



--- Zitat ---Wenn ich richtig informiert bin, dann schließt die im Rahmen eines Auftrags dem neuen Anbieter erteilte Kündigungsvollmacht nicht das Recht einer außerordentlichen Kündigung ein; d.h., der Kunde muss ein Sonderkündigungsrecht immer selbst ausüben. Zudem stellt die Formulierung "zum nächstmöglichen Termin" die Vertragsbeendigung nicht in das Belieben des Versorgers (siehe o.g. BGH-Urteil)!

--- Ende Zitat ---

Wohl war - nur das hat almado nicht interessiert. Dieser Fall geht wohl in nächster Zukunft an einen Rechtsanwalt.

Grüße, Hurraapostel

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