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Kündigung von Online-Verträgen in Textform möglich

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EviSell:
Urteil des LG München I vom 30.01.2014 – 12 O 18571/13 (nicht rechtskräftig). Berufung am OLG München (Az. 29 U 857/14) anhängig.

In dem Verfahren geht es nicht um die AGB-Regelung von Energielieferverträgen. Geklagt hatte der vzbv gegen ein Online-Dating-Portal. Da man aber auch Energielieferverträge rein online, also ohne eine Unterschrift auf Papier vorlegen zu müssen, abschließen kann, sicherlich nicht uninteressant:

Kündigung von Online-Verträgen - Was das Internet zusammenbrachte, kann es auch trennen

--- Zitat ---Im Internet lassen sich Verträge schnell und komfortabel mit ein paar Klicks abschließen. Will man sich davon jedoch wieder lösen, so bestehen einige Anbieter auf einer Kündigung in Schriftform – aus Gründen der Rechtssicherheit, versteht sich. Dieser Praxis hat das LG München I unlängst einen Riegel vorgeschoben
..

--- Ende Zitat ---
aus http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lg-muenchen-i-urteil-12o1857113-internet-vertrag-abschluss-online-kuendigung-schriftform-agb/

Die Meldung des vzbv direkt:

Kündigung eines Online-Dating-Clubs muss auch per E-Mail möglich sein
http://www.vzbv.de/12956.htm

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