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Autor Thema: Unionsrecht-Internet-EuGH-Urteil vom 13.02.2014  (Gelesen 7668 mal)

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Offline PLUS

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Unionsrecht-Internet-EuGH-Urteil vom 13.02.2014
« am: 27. März 2014, 11:47:19 »
Info für die Administration, für Seitenbetreiber und Forennutzer

Endgültig geklärt ist für die EU jetzt, dass Links erlaubt sind. Die Verlinkung darf nicht verboten werden, auch nicht durch nationale Gesetze:

Zitat
1.      Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft ist dahin auszulegen, dass keine Handlung der öffentlichen Wiedergabe im Sinne dieser Bestimmung vorliegt, wenn auf einer Internetseite anklickbare Links zu Werken bereitgestellt werden, die auf einer anderen Internetseite frei zugänglich sind.

2.      Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 ist dahin auszulegen, dass er es einem Mitgliedstaat verbietet, einen weiter gehenden Schutz der Inhaber eines Urheberrechts vorzusehen, indem er zulässt, dass die öffentliche Wiedergabe Handlungen umfasst, die über diese Bestimmung hinausgehen.
Quelle

Offline bolli

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Re: Unionsrecht-Internet-EuGH-Urteil vom 13.02.2014
« Antwort #1 am: 27. März 2014, 12:56:19 »
Info für die Administration, für Seitenbetreiber und Forennutzer

Endgültig geklärt ist für die EU jetzt, dass Links erlaubt sind. Die Verlinkung darf nicht verboten werden, auch nicht durch nationale Gesetze:

In diesem Thread war aber weniger die Verlinkung sondern eher das Kopieren der (ggf. auch als Link verfügbaren) Texte ein Thema.  ;)

Trotzdem Dank dafür, dass Sie für diese bisher auch schon geübte Praxis nun eine rechtliche Grundlage als Bestätigung genannt haben.

Das Verlinken selbst ist erlaubt und sollte auch als Quelle dazustehen.

Offline PLUS

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Re: Unionsrecht-Internet-EuGH-Urteil vom 13.02.2014
« Antwort #2 am: 27. März 2014, 13:58:23 »
In diesem Thread war aber weniger die Verlinkung sondern eher das Kopieren der (ggf. auch als Link verfügbaren) Texte ein Thema.  ;)

Trotzdem Dank dafür, dass Sie für diese bisher auch schon geübte Praxis nun eine rechtliche Grundlage als Bestätigung genannt haben.
Das Verlinken selbst ist erlaubt und sollte auch als Quelle dazustehen.
Ach ja @bolli, trotzdem wie gehabt, ein bisschen Opposition muss halt immer sein. Ich denke mein rein informeller Beitrag passt hier dazu. Es muss dafür kein neues Fass (Thread) aufgemacht werden. Aber jetzt im nachhinein betrachtet, hätte ich mir das auch ersparen können.  Das nächste Mal dann nicht.

Das Thema war nicht endgültig klar, denn auch wegen der Verlinkung wurde bis jetzt innerhalb der EU gestritten. Daher dieser Rechtsstreit vor dem EuGH, der jetzt allgemeinverbindlich zur Klärung geführt hat:
Zitat
Es ergeht im Rahmen eines Rechtsstreits ... über eine Entschädigung ... für den Schaden ... der ... dadurch entstanden sein soll, dass auf die Internetseite .... anklickbare Internetlinks („Hyperlinks“) gesetzt worden seien, die auf Presseartikel verwiesen, an denen ... das Urheberrecht zustehe. ....
PS
Bemerkenswert ist, dass man darüber keine Medienberichte findet.
Über das EuGH-Urteil zur Blockade von Webseiten mit illegaler Raubkopie berichten dagegen auch die Öffentlich-Rechtlichen.
Nur die Gedanken sind frei, die Medien weniger, trotz jüngstem BVerfG-Urteil.
« Letzte Änderung: 27. März 2014, 14:30:50 von PLUS »

Offline bolli

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Re: Unionsrecht-Internet-EuGH-Urteil vom 13.02.2014
« Antwort #3 am: 28. März 2014, 07:37:02 »
Ach ja @bolli, trotzdem wie gehabt, ein bisschen Opposition muss halt immer sein. Ich denke mein rein informeller Beitrag passt hier dazu. Es muss dafür kein neues Fass (Thread) aufgemacht werden. Aber jetzt im nachhinein betrachtet, hätte ich mir das auch ersparen können.  Das nächste Mal dann nicht.
Ich weiss ja nicht, warum Sie gewisse Dinge meinen persönlich nehmen und dann gekränkt reagieren zu müssen.  :(
Wie Sie aus eigener Erfahrung wissen, werden Dinge, die zwar ähnlich aber durchaus unterschiedlich sind, von etwas weniger erfahrenen Usern sehr schnell verwechselt und dann in den falschen Topf geschmissen. Noch viel mehr, wenn von diesen Dingen in ein und dem selben Thread die Rede ist. Deshalb ist es manchmal halt doch besser, einen neuen Thread aufzumachen, zumal in diesem Unterbereich des Forums auch noch einigermaßen Übersicht besteht.

Das Thema war nicht endgültig klar, denn auch wegen der Verlinkung wurde bis jetzt innerhalb der EU gestritten. Daher dieser Rechtsstreit vor dem EuGH, der jetzt allgemeinverbindlich zur Klärung geführt hat:

Das ist mir sehr wohl bekannt und ich habe dieses auch anerkannt (auch wenn die Verlinkung weniger umstritten war als das komplette Kopieren):

Trotzdem Dank dafür, dass Sie für diese bisher auch schon geübte Praxis nun eine rechtliche Grundlage als Bestätigung genannt haben.
Also kein Grund sich vergrämt zurückzuziehen.  ;)

Offline DieAdmin

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Re: Unionsrecht-Internet-EuGH-Urteil vom 13.02.2014
« Antwort #4 am: 28. März 2014, 08:30:20 »
@all,

ich hab die Beiträge abgehangen, ab welche es um das EuGH-Urteil geht. Das hat ja auch einen separaten Thread verdient. Ebenso gehört es in den Offtopic-Bereich.

Offline Wolfgang_AW

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EuGH C-348/13 Beschluss 21.10.2014: Framing keine Urheberrechtsverletzung
« Antwort #5 am: 24. Oktober 2014, 17:39:33 »
YouTube-Videos dürfen eingebettet werden

Zitat
Der Europäische Gerichtshof hat mit einer wichtigen Grundsatzentscheidung, die durch unsere Kanzlei erstritten wurde, entschieden, dass framende Links, die – wie hier auf ein in Youtube verfügbares Video gesetzt wurden – keine öffentliche Wiedergabe im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie zur Informationsgesellschaft darstellen, jedenfalls solange sich diese Wiedergabe nicht an ein neues Publikum wendet und keine andere Wiedergabetechnik verwendet wird

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
 
„Es hat sich bewährt, an das Gute im Menschen zu glauben, aber sich auf das Schlechte zu verlassen.“

(Alfred Polgar)

 

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