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Unionsrecht-Internet-EuGH-Urteil vom 13.02.2014
Wolfgang_AW:
YouTube-Videos dürfen eingebettet werden
--- Zitat ---Der Europäische Gerichtshof hat mit einer wichtigen Grundsatzentscheidung, die durch unsere Kanzlei erstritten wurde, entschieden, dass framende Links, die – wie hier auf ein in Youtube verfügbares Video gesetzt wurden – keine öffentliche Wiedergabe im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie zur Informationsgesellschaft darstellen, jedenfalls solange sich diese Wiedergabe nicht an ein neues Publikum wendet und keine andere Wiedergabetechnik verwendet wird
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
--- Ende Zitat ---
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