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AG Waldbröl, Urt.v.15.03.14 Az. 15 C 128/13 "Aufrechnungsverbot sittenwidrig"

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RR-E-ft:
Das Amtsgericht Waldbröl hat die Zahlungsklage eines Gasversorgers gegen einen Sonderabkommen- Gaskunden abgewiesen, da die Klageforderung durch wirksame Aufrechnung mit  Rückforderungsnansprüchen erloschen sei. Ein vertraglich vereinbartes Aufrechnungsverbot (entsprechend § 31 AVBGasV) hätte nicht entgegengestanden, weil die Berufung auf jenes rechtsmissbräuchlich sei.

Das Urteil ist veröffentlicht:

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/bonn/ag_waldbroel/j2014/15_C_128_13_Urteil_20140305.html

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