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Autor Thema: Gastank - oberirdisch - versetzen und Anlage neu abnehmen  (Gelesen 10112 mal)

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Offline Alarich

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Hallo zusammen,
da ich hier neu bin, bitte nicht böse sein, wenn meine Frage schon einmal gestellt wurde und ich sie im Forum nicht gefunden habe.
Ich möchte meinen 2,1 to-Tank (ist in meinem Eigentum) ein paar Meter weiter neu aufstellen. Der Kranunternehmer wird den nur anheben, wenn er leer gepumpt und "ausgependelt" ist.
Was heißt auspendeln, was muss da gemacht werden?
Weiterhin habe ich Probleme, einen Gaslieferanten zu finden, der den Tank leerpumpen will. Mein  letzter Lieferant (bezieht über die GAVAG) kann oder will nicht. Meine anderen Lieferanten lehnen ab, weil die letzte Lieferung nicht von ihnen stammt und in meinem Tank garantiert "Dreck" (nicht DIN-gerechtes Gas) ist.
Mein letzter Lieferant hat angeblichen keinen Sachverständigen, die "alten" Lieferanten sperren sich und machen Abwehrpreise für die Abnahme (inkl. äußere und innere Prüfung, sind beide fällig).
Nun hatte ich die Idee, den Tank leer zu fahren und dann selbst zu entlüften? Habe ich noch nie gemacht. Was sagen hier die Profis? Finger davon lassen?
Wie finde ich einen (freien?) Sachverständigen in meiner Nähe (PLZ 36396), mit dem ich den neuen Standort abklären kann und der die TÜV-Abnahme und Prüfungen usw. zu einem für beide Seiten fairen Preis durchführt. Und, wenn ich die Finger vom Entlüften lassen sollte, wie löse ich das Entlüftungsproblem.
Alle Gashändler haben am Telefon das als easy dargestellt. Ich soll mir einfach einen Landwirt mit einem großen Schlepper organisieren, da bräuchte ich das Gas garf nicht abpumpen lassen, ich müsste nur Gurte verwenden, weil die haken das Gewicht nicht halten (habe noch 30% Füllung). Ichwill hier nichts falsch machen, und das mich das alles Geld kostet ist mir schon klar, aber irgendwie beißt sich hier die Katze in den Schwanz.
Bin für Anregungen / Hilfestellungen wirklich sehr dankbar.

Offline reisender

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Re: Gastank - oberirdisch - versetzen und Anlage neu abnehmen
« Antwort #1 am: 04. Juli 2014, 14:49:55 »
hallo

das ist aber eine wesentliche veränderung der anlage.
diese muß dann, zumindest die "versorgungsanlage" bis zur hauseinführung/kugelhahn,
nach trf 2012 modernisiert werden.
angefangen von der bodenplatte.................

ausgependelt meint der kranfahrer, das der  tank nicht schief hängt.
sollte er auch im befüllten  zustand nicht, wenn die ösen benutzt werden.
an die ösen solltest du auch keine haken anschlagen, nach trf dürfen nur
gurte oder tragfähige seile verwendet werden um lackschäden und damit
durchrosten zu vermeiden.

wie alt ist der tank ?? nach 10 jahren  braucht der eine sog. innere prüfung
vom tüv. ist anscheinend so alt.
alle 2 jahre eine äußere sichtprüfung, macht der tankfahrer und
labelt das dann. das darf er gerade so.
alles andere brauchst du einen sachverständigen. die sind meistens an den
gasversorger gebunden.

da kommt einiges an kosten zusammen.

vom selbstablassen lass lieber die finger.
in der zeit in der das gas ausströmt ist im umkreis von 20m alles ex-zone 1
aber nur bei wind, bei windstille ............ flüssiggas ist schwerer als luft.
der kreis wird riesig. hoffentlich sind im umkreis vom 100m keine gullys,
offene kellerfenster und -türen, etc.

neuer standort,
bodenplatte: 30cm verdichteter schotter und 20cm beton mit  stahlarmierung.
außerhalb des dachüberstandes, ein lot von der dachrinne darf den tank
nicht berühren.
3m von fenstern und türen entfernt. (außenkanten des tanks)
5m von sog brandlasten entfernt. das sind größere holzstapel, alles was
wenn es brennt, geeignet wäre um den tank über 40°c zu erhitzen.
schlußendlich mindestens 50cm ringsum frei zugänglich, falls eine sichtschutzwand
gebaut werden soll.
soll es eine erdleitung oder oberirdisch werden ??
erdleitung wird furchtbar teuer. nur noch zugelassenes material.
zugelassene hauseinführung, zugelassene rohre, potentialtrennung.

frag doch mal den zuständigen gas-wasserinstallateur in deiner nähe.
frag auch mal hier nach: http://www.trf-online.de/





 

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