Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Brennwertfaktor
Christian Guhl:
Mir ist aufgefallen,daß der Brennwertfaktor beim Erdgas in den letzten Jahren stetig gestiegen ist. Dadurch wurden aus der gleichen Anzahl von cbm erheblich mehr kwh.
Und darauf wird ja bekanntlich der Preis gerechnet.
Ich habe nun die EON-Avacon aufgefordert, den Nachweis des Brennwertfaktors zu erbringen.
Dies wurde abgelehnt, da der Brennwert angeblich automatisch ermittelt und in das System eingespeist wird.
Es wird mir also die Prüfung der tatsächlich gelieferten Menge an kwh
vorenthalten.
Sind die Versorger verpflichtet, den Brennwert nachzuweisen ?
RR-E-ft:
@Christian Guhl
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=1861
Wenn Sie den der Abrechnung zugrunde gelegten Brennwertfaktor in Frage stellen, muss der Versorger diesen detailliert nachweisen.
Fraglich, ob er es kann.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Rotam:
Das mit dem Brennfaktor ist mir voreinigen Jahren auch aufgefallen. Eine schriftliche Antwort der Stadtwerke Lehrte ist immer noch offen. Mir ist dann auch aufgefallen, dass dieser Wert stetig mit erhöht wird. Mir drängt sichj der Verdacht auf das die Gaslieferranten hier zusätzlich abzocken. Ganz nach den Motto wird sind doch die lieben und erhöhen den Gaspreis nur um 7,5 %, gut den Brennfaktor (oder wie das auch immer richtig heißt) haben wir auch um 7,5 % erhöht aber das geht sie als Kunde gar nichts an.
RR-E-ft:
@Rotam
Mit Zweifeln können Sie sich auch an die Eichbehörden und an die Energieaufsichtsbehörden wenden.
Dies sollten Sie dann tun, wenn Ihnen auf Nachfrage keine Stellungnahme des Versorgers erteilt wird. Denn dieser Umstannd vermittelt den Eindruck, als habe man etwa etwas zu verbergen.
Und dass obschon sich selbst der E.ON- Konzern \"gläsern\" machen möchte und dazu mehr oder minder vertrauenserweckendes Zahlenmaterial in die Öffentlichkeit bringt.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Monaco:
Liebes Forum,
ich bin mit einer ähnlichen Frage im benachbarten Forum leider auf wenig Gehör gestoßen. Daher in abgewandelter Form hier noch einmal:
Unsere Jahresrechnung (15 Monate August 2004-Oktober 2005) weist 4 Zeiträume (wg. Preisänderungen) auf. Als Brennwertfaktor ist jedoch immer (in jeder Zeile ...) der Gleiche angegeben (vermutlich ein Durchschnittswert). Dies suggeriert doch eine gleichmäßige Qualität, die tatsächlich gar nicht vorhanden ist (sein kann). Noch mehr: es ist wohl kaum möglich, in 4 unterschiedlichen Zeiträumen einen bis auf 6 Nachkommastellen gleichen Wert zu erreichen. Aber es kommt noch besser:
Die Brennwerte unserer Nachbarn (10 Meter entfernt) sind sowohl für den Zeitraum Juni 2004-Oktober 2004 als auch Oktober 2004-Oktober 2005 etwas höher. Dies wäre mathematisch sogar erklärbar, wenn im Zeitraum August 2004 bis Oktober 2004 der Brennwert deutlich unter Durchschnitt gelegen hätte. Trotzdem eher unwahrscheinlich.
Es würde doch jetzt theoretisch die Möglichkeit bestehen, die Schlussrechnung auf Grund von offensichtlichen Berechnungsfehlern anzufechten, was die Folge hätte, das bis zum Nachweis der Plausibilität, der Rechnungsbetrag (Nachzahlung Jahresabschluss) nicht fällig wäre. Also vorläufig gar kein Geld für den Versorger!
Wäre dies möglich und vor allem rechtskonform?
Freundliche Grüße
Monaco
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