Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Rechtsfragen beim Einsatz eines Smart Meters

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Ben:
Beim Einsatz eines Smart Meters über einen externen Messstellenbetreiber (z.B. Discovergy) stellen sich zwei Grundsatzfragen

1. Hat man Anspruch auf kostenfreie monatliche Abrechnungen bei allen Anbietern und Tarifen (§40 EnWG)?

2. Hat man Anspruch auf Rückerstattung der Messgebühren vom Stromlieferanten, die jetzt direkt mit dem Messstellenbetreiber abgerechnet werden, im all inclusive Stromliefervertrag aber enthalten sind?

Netznutzer:
Hallo,

zu 1.: Die Preise der monatlichen Abrechnung werden von Vertrieben, unabhängig vom jeweiligen Messtellenbetreiber/Messdienstleister erhoben. Dies hat nichts damit zu tun, ob der Netzbetreiber die Messstelle betreibt, oder ein externer Dienstleister.

zu 2.: Stromlieferanten erhalten in der Regel von jemandem für die Führung usw. der Messstelle eine Rechnung. i.d.R. vom NB über das Netzentgelt. Wenn dies nicht mehr Bestandteil des NN-Vertrages zw. NB und Lieferant ist, sollte dieser sein Abrechnungsentgelt/Grundpreis ggüber dem Kunden entsprechend senken, da dieser nun direkt bezahlt. Bei RLM durchaus tägliche und gängige Praxis. Da aber häufig diese Abrechnungsposition der Lieferanten dazu verwendet wird, nochmal ordentlich draufzusatteln und in der Kalkulation entsprechend wichtig ist, könnte es passieren, dass man bei der HH-Kunden-Belieferung sich auf "All-Inclusive" zurückzieht, obwohl es nicht mehr beim Lieferanten vollständig anfällt.

Gruß

NN

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