Energiepreis-Protest > Stadtwerke Kaltenkirchen
Frage zu Mahnungenwg Abschlagskürzung
cornulus:
Moin!
Ich habe gegen die Gaspreise widersprochen und bei der Gelegenheit die Abschläge auf Null gekürzt, da ich bereits mehr als genug in diesem Jahr bezahlt habe. Dies habe ich den Stadtwerken mehrfach vorgerechnet, ohne dass diese sich auf die Kürzung eingelassen haben. Nun werde ich wegen zwei offener Monatsabschläge gemahnt. Ich werde diese Mahnung zunächst ignorieren, habe aber eine Formfrage: Man fordert mich mit Schreiben vom 17.11., hier eingegangen am 18.11. auf, die offenen Beträge bis zum 23.11. auszugleichen. Das sind incl. des 18.11. lediglich 6 Kalendertage, jedoch nur vier Arbeitstage wegen des dazwischen liegenden Wochenendes.
Ist das nicht ein bisschen knapp?
Fälligkeiten der Abschläge waren 15.10 u. 15.11.
Viele Grüße
cornulus
RR-E-ft:
@cornulus
Wenn Sie sowieso nicht vorhaben, der Forderung nachzukommen, kommt es auf eine angemessene Frist doch gar nicht an.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
cornulus:
Sagen wir mal so: wenn die Mahnung schon aus formalen Gründen nichtig ist, habe ich natürlich ein zusätzliches Gefühl von Sicherheit.
Was kann den hier passieren, welchen Hebel haben die Stadtwerke? Drohen sie mir an dieser Stelle mit Versorgungseinstellung tun sie dass ja nicht weil ich den geringeren Gaspreis von 2004 zur Berechnung ansetzte, sondern schlicht, weil ich die Abschlagszahlungen schuldig bleibe.
Ende Dezember sollte die Jahresabrechnung kommen. Ich vermute, dass sie daher so einen Druck machen, da sich danach die Sache vermutlich erledigt hat.
Gruß
cornulus
RR-E-ft:
@cornulus
Ihr Versorger wird begeistert sein, hier nachlesen zu können, welche Hebel er hat.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
BerndA:
@ cornelius
Ihr Versorger darf Ihnen nicht mit einer Versorgungseinstellung drohen, da dies wegen eindeutiger BGH Urteile schlichtweg verboten ist.
Sollten sie es doch tun, können Sie unter Umständen mit einem Anruf bei Ihrer Energieaufsicht für Ruhe sorgen.
Die Telefonnumer der für Sie zuständigen Energieaufsicht erfahren Sie hier:
http.//www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/service/LKB.shtml
Mit freundlichen Grüßen aus dem Münsterland :wink:
B. Ahlers
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