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Autor Thema: Falsche Zählernummer im System des Gasanbieters  (Gelesen 14323 mal)

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Offline robertbock

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Falsche Zählernummer im System des Gasanbieters
« am: 01. März 2014, 19:27:36 »
Hallo zusammen,

wir haben ein kleines Problemchen. Und zwar habe ich uns gleich nach Bezug unserer DHH im Oktober 2013 bei einem neuen Anbieter angemeldet und m.E. auch die Zählernummer die eben unten im Keller am Gaszähler steht angegeben.

Zwischenzeitlich war jetzt alles in Ordnung, bis gestern ein Schreiben unseres Gasnetzbetreibers badenova kam, dass man sich freue, uns als Kunden in der Grudnversorgung begrüßen zu dürfen. Aus den AGB entnahm ich, dass man u.a. in die Grundversorgung kommt, wenn man nichts unternimmt bzgl. einer Anmeldung bei der badenova oder eben einem anderen Anbieter.

Da wir aber eindeutig bei der envitra einen Vertrag haben udn dorthin auch seit November 2013 Abschläge zahlen, kam mir das komisch vor. Bei der Überprüfung aller Angaben stellten wir fest, dass die envitra eine falsche Zählernummer hat. Wie sie zu dieser gekommen ist, ist unklar, da die dort hinterlegte Nummer bei uns im Haus nirgendwo vorkommt. Entweder war ich bei der Anmeldung total durch den Wind und habe eine Phantasienummer eingegeben oder die envitra hat das intern versemmelt. Ich ahbe allerdings dann auch nicht mehr verglichen, ob das alles stimmt in der Auftragsbestätigung.

Nun die Frage: Wird das wohl ein Problem sein, unsere gezahlten Abschläge auf den richtigen Zähler "umzuwälzen" oder müssen wir jetzt "doppelt zahlen", sprich das Geld ist futsch? Hat das jemand Erfahrungen?

Und überhaupt: müsste nicht der Gasnetzbetreiber überprüfen, ob ein von einem anderen Versorger zur Belieferung angemeldeter Zähler (also der mit der falschen Nummer) wirklich an der angegebenen Adresse vorhanden ist?

Fragen über Fragen...erreichen kann ich dort erst Montag ab 8 wieder jemanden, vielleicht kann uns ja jemand beruhigen :D

Offline wechselprofi

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Re: Falsche Zählernummer im System des Gasanbieters
« Antwort #1 am: 02. März 2014, 15:13:37 »
Es spricht Vieles dafür, dass der zuständige Netzbetreiber den Neuanschluss der DHH zum Zeitpunkt der Anmeldung der Abnahmestelle durch envitra noch nicht in seinem System hatte. Möglicherweise hat der Netzbetreiber dadurch eine falsche Abnahmestelle der Anmeldung zugeordnet. Mit  der verspäteten Aufnahme ihrer Lieferstelle in sein System wurde automatisch die Grundversorgung durch badenova zugordnet. Freilich hätte Ihnen das schon bei der Lieferbestätigung durch envitra auffallen können.
Bitte lassen Sie den Vorgang durch die envitra klären und die Zuordnung "von Anfang an/ rückwirkend" bim Netzbteriber korrigieren!

Offline Netznutzer

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Re: Falsche Zählernummer im System des Gasanbieters
« Antwort #2 am: 02. März 2014, 19:07:35 »
Eine rückwirkende Zuordnung nach 5 Monaten, 5 Kundenlisten an den Lieferanten auf denen die Abnahmestelle fehlt, wo mittlerweile aus Ersatz eune Grundversorgung wurde, und wo es zwischenzeitlich evtl. auch noch eine Jahresabrechnung (für 3 Monate) gegeben hat, wie soll das auf Einzug zurück gesetzt werden? Hier sollte mit dem Lieferanten gesprochen werden, dass so schnell wie möglich ein Lieferantenwechsel durchgeführt wird zu den im Oktober des vergangenen Jahres gültigen Preisen. Evtl. erststtet der Lieferant die Differenz zur Grundversorgung. Oder man versucht sich mit Badenova darauf zu verständigen, dass zum Einzug die Konditionen eines Sonervertrags abgerechnet werden.

Gruß

NN

Offline khh

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Re: Falsche Zählernummer im System des Gasanbieters
« Antwort #3 am: 02. März 2014, 19:35:42 »
... Bitte lassen Sie den Vorgang durch die envitra klären und die Zuordnung "von Anfang an/ rückwirkend" beim Netzbtreiber korrigieren!

Hallo @robertbock,
alternativ würde ich das selbst direkt mit der zuständigen Netzbetreiberin 'badenova-Netz GmbH' klären (dort ist das mit der falschen Zählernummer-Zuordnung vermutlich auch "vermurkst" worden).

Sollte es die von @Netznutzer angesprochenen Probleme bzgl. einer rückwirkenden Korrektur geben, dann würde ich beim Verursacher der falschen Zuordnung Schadensersatz geltend machen - siehe EnWG (Energiewirtschaftsgesetz)
Zitat
§ 20a Lieferantenwechsel
Abs. 4) Erfolgt der Lieferantenwechsel nicht innerhalb der in Absatz 2 vorgesehenen Frist, so kann der Letztverbraucher von dem Lieferanten oder dem Netzbetreiber, der die Verzögerung zu vertreten hat, Schadensersatz nach den §§ 249 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs verlangen. Der Lieferant oder der Netzbetreiber trägt die Beweislast, dass er die Verzögerung nicht zu vertreten hat.
Günstig für den Verbraucher ist die vom Gesetz bestimmte Beweislast-Regelung :) !

Gruß, khh

Hinweis: Sie müssen differenzieren zwischen dem Netzbetreiber (s.o.) und dem Grundversorger "badenova AG & Co. KG"  -  das sind verschiedene Unternehmen eines Konzerns !
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Offline robertbock

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Re: Falsche Zählernummer im System des Gasanbieters
« Antwort #4 am: 11. März 2014, 19:10:31 »
Hallo nochmals,

also so ging es weiter:

Bei einem Telefonat mit envitra sagte man mir, dass man versucht habe, den korrekten Gaszähler anzumelden, die badenova (Netz AG) aber meinte, dies sei der falsche und der andere (falsche) ist der korrekte. Daraufhin habe man diesen ins System übernommen.

Ja - ich habe vergessen, das gleich nach Erhalt der Bestätigung der Versorgung zu überprüfen. Ich hatte ja die Zählernummer selbst im Antragsformular eingegeben und war mir somit sicher, dass sie stimmt...

Jedenfalls...envitra hat versucht, den Zähler einfach im System "tauschen" zu lassen. Dazu sieht sich die badenova aber ausser Stande, weshalb der Vertrag rückwirkend storniert wurde und der -nun korrekte- Zähler neu angemeldet wurde. Neuer Belieferungsstart durch envitra ist der 22.03.14, die bisher gezahlten Abschläge erhalten wir umgehend zurück.

NUn müssen wir also zur badenova. Haben wir da jetzt einen Anspruch, die günstigeren Tarife der envitra für die ZEit ab Zählerinbetriebnahme bis zum 21.03.14 angerechnet zu bekommen oder müssen wir jetzt die teurere Grundversorgung  der badenova zahlen (ich hab es mal ausgerechnet, dass macht bei unserem bisherigen Verbrauch ca. 100 EUR mehr)?

Offline khh

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Re: Falsche Zählernummer im System des Gasanbieters
« Antwort #5 am: 11. März 2014, 19:45:44 »
Bei einem Telefonat mit envitra sagte man mir, dass man versucht habe, den korrekten Gaszähler anzumelden, die badenova (Netz AG) aber meinte, dies sei der falsche und der andere (falsche) ist der korrekte. Daraufhin habe man diesen ins System übernommen.

Am Telefon kann man viel erzählen. Bestätigt der Netzbetreiber diese Aussage? Wenn Sie keine schriftliche Stellungnahme von envitra und von badenova (lt. deren HP Netz GmbH!) verlangen, haben Sie NICHTS in der Hand, um Schadensersatz geltend machen zu können! 

... Haben wir da jetzt einen Anspruch, die günstigeren Tarife der envitra für die ZEit ab Zählerinbetriebnahme bis zum 21.03.14 angerechnet zu bekommen oder müssen wir jetzt die teurere Grundversorgung  der badenova zahlen (ich hab es mal ausgerechnet, dass macht bei unserem bisherigen Verbrauch ca. 100 EUR mehr)?

Meines Erachtens haben Sie einen Schadensersatzanspruch in Höhe der vorgenannten Preisdifferenz. Wenn es tatsächlich so abgelaufen ist, wie von envitra dargestellt, dann wohl gegenüber dem Netzbetreiber. Nur von selbst kommt nichts, SIE müssen Ihre Forderung beim wirklichen Verursacher geltend machen!
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Offline Wentome

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Re: Falsche Zählernummer im System des Gasanbieters
« Antwort #6 am: 27. Mai 2014, 13:23:52 »
Hallo und danke für deinen hilfreichen Beitrag. Bei uns kristallisiert sich gerade das selbe Problem

Offline robertbock

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Gasrechnung nach 12 Wochen statt nach 6
« Antwort #7 am: 03. September 2014, 20:00:17 »
Hallo zusammen,

eine kleine Frage:

wir haben am 20.08.14 die Verbrauchsabrechnung der envitra für den Gasbezug vom 16.01.14 bis 31.05.14 erhalten (wir haben den Versorger gewechselt, nachdem wir erfuhren, wer bei envitra die Geschäfte führt...).

Damit wurde die gesetzliche Frist von 6 Wochen nach Ende des Bezugszeitraumes UND Versorgerwechsel gleich "zweimal" bei Weitem nicht eingehalten. Envitra fordert nun knapp 300 EUR nach (je nach Sichtweise des Vertragsverhältnisses gerechtfertigt oder nicht, aber das sei mal dahingestellt). Müssen wir das noch zahlen, wenn die Frist gar nicht eingehalten wurde?

Dazu anzumerken sei, dass unser Netzbetreiber (badenova NETZ) es vergessen hatte, den Zählerstand zum Wechseldatum abzulesen bzw. ablesen zu lassen und wir dann nach geraumer Zeit selbständig diesen Zählerstand der badenova NETZ meldeten. Ist das "unser Problem", oder muss envitra das ihnen ggf. durch die Lappen gehende Geld jetzt von der badenova NETz einfordern? Geht UNS das überhaupt etwas an?

Danke für die reichlichen Antworten. 

Offline robertbock

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Re: Falsche Zählernummer im System des Gasanbieters
« Antwort #8 am: 03. September 2014, 20:08:13 »
neuer Stand:

da wir an badenova Netz schreiben mussten, da man bei erneutem Betreiberwechsel (wir wollten von envitra wieder weg) vergessen hatte, uns die "Ablesekarte" zuzusenden, haben wir den Zählerstand der badenova NETZ selbst postalisch mitgeteilt und in diesem Zusammenhang die badenova NETZ um eine Stellungnahme zu o.g. Problem aufgefordert, da eine zugesagte solche bis dato nicht bei uns eingegangen war.

Die badenova NETZ teilte uns nun mit, dass natürlich die envitra schuld sei, da sie vergessen hatte, das "e" nach unserer Hausnummer mitzuteilen, somit hatte man den Zähler eines Nachbarns (der in der "nur 6" wohnt) erfasst. Man sei mit der envitra überein gekommen, dass wir nun schon per 16.01.14 rückwirkend durch envitra versorgt würden.

Nun kam von envitra die Rechnung (siehe auch gesonderter Thread dazu, die Rechnung kam nach 12 statt nach 6 Wochen), vom 16.01.13 bis 31.05.14. Aber es wurde nicht der Zählerstand am Tag des Starts der Belieferung erfasst, sondern der vom Einzug (Neubau mit Neuanschluss und neuem Zähler), also "NULL". In diesem Fall berechnet envitra also auch die kWh/m3 mit, die vorher in der Grundversorgung angefallen sind.

Allerdings kann es auch sein, dass badenova (Grundversorger) auf den Zeitraum zwischen Einzug und 15.01.14 verzichtet, was ich mir aber fast nicht vorstellen kann. Falls envitra "zu Unrecht" abrechnet, stände uns nämlich wegen des milden Winters eine erhebliche Rückzahlung zu, dafür aber eine Nachzahlung an badenova für die Grundversorgung ab Zählerstand "NULL" bis 15.01.14.

Wie sollen wir weiter verfahren (auch im Zusammenhang mit der verspäteten Rechnung?

Offline DieAdmin

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Re: Falsche Zählernummer im System des Gasanbieters
« Antwort #9 am: 04. September 2014, 08:30:44 »
@robertbock,

ich habe Ihre beiden Threads zusammengefügt, da inhaltlich die beiden Themen auch in Zusammenhang zu sehen sind.

Und der Thread ist nun im Bereich der envitra verschoben.

 

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