Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Probleme mit immergrün!

<< < (13/26) > >>

khh:

--- Zitat von: uwes am 19. März 2014, 19:16:22 ---@khh/...
sachlich bleiben. Es entwickelt sich in jedem Thread mit Ihrer Beteiligung, den ich gelesen habe, durch unsachliche Bemerkungen eine Beschimpfungsorgie. Dazu kommt dann das ewge "ja,nein, doch und ich-habe-Recht Spiel". ...
--- Ende Zitat ---
[Hervorhebungen durch khh]

@uwes,
eine wirklich ausgesprochen sachliche und überhaupt nicht überzogene Bemerkung >:(.

„Foren-Insider“ dürfte kaum verborgen bleiben, dass Ihre vorstehende (mir gegenüber schon mal erhobene) „Vorhaltung“ wohl auch auf die EGNW-Threads gemünzt ist. Bleiben Sie bitte auf dem Teppich und objektiv!


--- Zitat von: uwes am 20. März 2014, 02:12:12 ---... Sie vertreten ebenso wie der mir persönlich sehr bekannte und geschätzte khh die Auffassung, dass bei Versorgern wie almado oder jetzt 365 AG die Einschaltung der Schlichtungsstelle der bessere Weg wäre, um an den Bonus zu kommen. ...
--- Ende Zitat ---
[Hervorhebung/Unterstreichung durch khh]

@uwes,
wann und wo (Thread/Beitrag) habe ich diese Auffassung vertreten ?

Gruß, khh

khh:

--- Zitat von: berghaus am 20. März 2014, 01:53:20 ---Nach den mahnenden Worten der Admin und nun auch von Uwes (...) will ich auf den Vorwurf von khh zu einer Verfälschung nicht eingehen und möglichst wenig Zitate in meine Ausführungen einblenden. ...
--- Ende Zitat ---

@berghaus,
darauf sollten Sie besser auch nicht eingehen, andernfalls werde ich das mal ganz ausführlich tun. Und meine Beiträge sollten Sie richtig lesen und richtig zitieren. Dass Letzteres nicht zutrifft, belegt Ihre Anwort #34 auf meinen Beitrag #33:


--- Zitat von: berghaus am 17. März 2014, 16:35:54 ---@khh
Jetzt wird mir klar, warum Sie und Didakt die ‚Fakten‘ so heftig verteidigen. ...

Sie heben Werbung und Vertragsgestaltung hervor, wobei das Wort Werbung wohl auch blau sein sollte?!

Wenn der Arbeits- und Grundpreis schon in der Werbung, eventuell auch in der Bestellbestätigung und dann im Vertrag in den Arbeits- und Grundpreis (gleichlautend) enthalten sind, dann ist auch die Abrechnung richtig. Dann kann man mit recht von Fakten ausgehen. ...

Unsere Aufregung war wohl auch vermeidbar. ...
--- Ende Zitat ---
[Unterstreichung durch khh]

NEIN, im ersten Teil meines Beitrags #33 hatte ich NICHT „Werbung und“ hervorgehoben, sondern ausschließlich „Vertragsgestaltung ...“ (= die Vertragsbestätigung) sowie „Hinweises ...“ (= in der Schlussabrechnung) und „Werbung“ sollte keinesfalls auch „blau“ sein!
Dazu habe ich ausgeführt, dass „diese Fakten lassen (für sich betrachtet!) nur die von @Amazone getroffene Schlussfolgerung zu“ !

Im zweitletzten Absatz meines Beitrags #33 habe ich dann „... Werbung“ (= Berechnung des im 1. Vertragsjahr zu zahlenden Preises bei den Vergleichsportalen) hervorgehoben.
Dazu habe ich dann in Fettdruck geschrieben „Das zu beweisen und darzulegen hat der jeweilige Anspruchsteller“ !

Wenn Sie meine Beiträge mal richtig lesen würden (und nicht immer zwischen den Zeilen, was dort gar nicht zu lesen ist), dann wäre Ihnen vielleicht schon manches „klar“ geworden und tatsächlich so manche „Aufregung vermeidbar“ gewesen.

Es ist wirklich bedauerlich, dass die Diskussion erneut ausufert, obwohl ALLES gesagt ist und wir uns besser auf die Vorgehensweise der betroffenen almado-/immergrün-Kunden konzentrieren sollten, wie von @Didakt angeregt wurde.

Für mich sehr nachvollziehbar ist, dass @Didakt seine Textvorschläge für die zwei Betroffenen per PM übermittelt hat. Bei Einstellung hier ins Forum ist doch ein „zerreden“ sehr zu befürchten. :(   

bolli:
@khh
Schade dass Sie nicht auf berghaus Beitrag #59 eingegangen sind.

Also versuch ich es mal auf andere Art und Weise. Das Verfahren bei der Schlichtungsstelle von KKRUBIN zeigt doch zumindest, dass Almado bei weitem nicht soviel Gehirnschmalz in die Konstruktion von allen möglichen Theorien und vor allem deren konsequente Verfolgung   verwendet, wie dieses teilweise hier im Forum von einigen betrieben wird.
Die Kürzen den Bonus und gut ist. Wird sich gewehrt und die Schlichtungsstelle oder das Gericht eingeschaltet, wird man zwar etwas individueller, aber wohl nicht kreativer als man eh schon ist. Bei KKRUBIN hat man ja wohl nicht versucht, weiter die Schiene "Vertragslaufzeit ungleich Lieferzeitraum und wenn Vertragsgerechte Kündigung, dann kein Bonus wegen unvollständigem Lieferzeitaumes" durchzuziehen.

Wir kennen zwar den genauen Text der einzelnen Vertragsdokumente von KKRUBIN nicht, aber laut ihrer/seiner Aussage hatte sie/er auch schon so eine Vertragsbestätigung mit "25% Bonus incl." und hat ihn trotzdem bekommen.

Vielleicht können wir uns nun mal darauf verständigen, dass man in einem ersten Schritt mal nicht alle Möglichkeiten der Bonusnichtgewährung argumentativ beleuchten muss, wenn man ein Verfahren einleitet, sei es vor der Schlichtungsstelle oder vor Gericht. Man begründet einfach, dass man alle in den AGB festgelegten Kriterien für eine Bonusgewährung erfüllt habe und wartet ab, ob und was ggf. der Versorger einwendet. Sollten dieses Gründe sein, die sich nicht aus den AGB ergeben, so wird sicher nicht nur das Gericht sondern auch die Schlichtungsstelle nochmal die Möglichkeit der Stellungnahme einräumen. 

Daran ändern auch Didakt's häufige Hinweise auf bestimmte Formulare und dortige Hinweise für das Schlichtungsverfahren nichts.

Ob man nun uwes Ratschlag folgt und direkt vor Gericht geht oder eher erst den Schlichtungsstellenweg wählt, sollte jeder für sich entscheiden. Wenn wir hier permanent über mögliche Anzeichen einer Insolvenz der 365 AG spekulieren, ist sein Argument des Zeitverzuges sicher nicht ganz von der Hand zu weisen, bedeutet aber auch, wie im Fall KKRUBIN ja aufgezeigt, auch ein gewisses fianzelles Risiko, zumindest im Falle, dass ein Vergleich geschlossen wird.

khh:

--- Zitat von: bolli am 20. März 2014, 09:31:40 ---... Vielleicht können wir uns nun mal darauf verständigen, dass man in einem ersten Schritt mal nicht alle Möglichkeiten der Bonusnichtgewährung argumentativ beleuchten muss, wenn man ein Verfahren einleitet, sei es vor der Schlichtungsstelle oder vor Gericht. Man begründet einfach, dass man alle in den AGB festgelegten Kriterien für eine Bonusgewährung erfüllt habe und wartet ab, ob und was ggf. der Versorger einwendet. Sollten dieses Gründe sein, die sich nicht aus den AGB ergeben, so wird sicher nicht nur das Gericht sondern auch die Schlichtungsstelle nochmal die Möglichkeit der Stellungnahme einräumen. ...
--- Ende Zitat ---

Darauf können wir uns verständigen, oder habe ICH jemals etwas anderes geschrieben?  Zur Begründung ist allerdings ein Nachweis darüber zweckdienlich, wie der Tarif seinerzeit beworben bzw. angeboten wurde (bspw. ein Screenshot oder ein Ausdruck mit den Vertragsdetails und dem "Extra-Bonus" wie bei Verivox möglich), andernfalls könnte es schwierig werden. 
Außerdem sind die bei Vertragsabschluss geltenden AGB vorzulegen (mit den heutigen AGB kann man wenig bis nichts begründen). Und die Beweis(führungs)last liegt nun mal zunächst beim Anspruchsteller. Was Hinweise auf die Realität mit "Angstmache" zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht.


--- Zitat von: bolli am 20. März 2014, 09:31:40 ---Ob man nun uwes Ratschlag folgt und direkt vor Gericht geht oder eher erst den Schlichtungsstellenweg wählt, sollte jeder für sich entscheiden. Wenn wir hier permanent über mögliche Anzeichen einer Insolvenz der 365 AG spekulieren, ist sein Argument des Zeitverzuges sicher nicht ganz von der Hand zu weisen, bedeutet aber auch, wie im Fall KKRUBIN ja aufgezeigt, auch ein gewisses fianzielles Risiko, zumindest im Falle, dass ein Vergleich geschlossen wird.
--- Ende Zitat ---

... ein finanzielles Risiko erst Recht im Falle einer Insolvenz, dann bleibt der klagende Kunde nämlich auf seinem zu leistenden Gerichtskostenvorschuss und auf seinen Anwaltskosten sitzen !

Didakt:
Off topic

@ uwes,

ei der Daus, da muss wohl ein Stachel ziemlich tief in Ihrer Haut stecken! Insidern dürfte der Ursprung dafür bekannt sein! Und nun bot sich Ihnen endlich die Gelegenheit für die ersehnte Retourkutsche. Die wäre allerdings in einem anderen Board treffender untergebracht gewesen. Darauf hätte ich dann auch sehr gern noch gezielt erwidert. An dieser Stelle bietet sich das allerdings nicht an.
Ich bin enttäuscht. Etwas mehr an Objektivität und Souveränität hätte ich von Ihnen schon erwartet. Ihr geschichtsträchtiger Ausflug langweilt übrigens auch mich! Also Langeweile auf beiden Seiten. :D


--- Zitat von: Ihnen weiter oben ---Einen "Meinungsaustausch" mit Ihnen zu beginnen, hat schon so manchen verzweifeln lassen. Jemand, der immer das letzte Wort führen muss und immer wieder sinngemäß zum Ausdruck bringt, er habe ja doch immer recht, ist für mich als Partner eines "Meinungsaustausches" ungeeignet.
--- Ende Zitat ---

Aus dieser Einlassung spricht Ihre Voreingenommenheit. Sie berührt mich nicht! Die Egomanen sind schnell auszumachen, die immer wieder aufs Neue die gegenständliche leidige Almado-Diskussion entfachen. Schauen Sie sich beispielsweise nur die Beiträge der letzten drei Tage an!


--- Zitat von: Ihnen ---Wir diskutieren daher nicht unbedingt mit dem gleichen Hintergrundwissen. Vielleicht sollten Sie das wissen, bevor Sie einen "Meinungsaustausch" mit mir beginnen.

--- Ende Zitat ---

Wohl wahr! Und vor allem nicht mit der gleichen Einstellung zu den Verhaltensweisen gewisser „Intelligenzbestien“, denen Sie nahe standen oder noch stehen!
Ich lege ebenfalls keinen gesteigerten Wert auf einen weiteren Meinungsaustausch mit Ihnen, den wohl Sie richtigerweise begonnen haben!

Jetzt fehlt nur noch, dass Sie mir wegen dieser Ausführungen wieder mein Recht auf freie Meinungsäußerung durch Einschaltung einer Dritten beschneiden lassen wollen.

Freundliche Grüße gen Nordwest

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln