Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Probleme mit immergrün!

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khh:
 :-X   :-X   :-X   !  !  !

Didakt:

--- Zitat von: khh am 17. März 2014, 22:34:21 --- :-X   :-X   :-X   !  !  !

--- Ende Zitat ---

 8)  8)  8) ! ! !

uwes:

--- Zitat von:   ---Fakt ist: immergrün/almado haben den Preis als "inkl. Boni" ausgewiesen und genau so wurde und wird vielfach abgerechnet.

Der Versorger muss nichts behaupten oder begründen, vielmehr müssen die betroffenen Kunden, die eine darüber hinausgehende Bonusgutschrift geltend machen wollen, substantiell darlegen, warum ihr Anspruch berechtigt ist!

--- Ende Zitat ---

Also so einfach würde ich das nicht sehen. Auch wenn es Unsicherheiten bzgl. der Anwendung der Preisangabenverordnung gibt, so gelten dennoch im Fernabsatz die Vorgaben für Preisangaben nach Artikel 5 Absatz 2 der E-Commerce-Richtlinie Nr. 2000/31/EG

--- Zitat ---Zusätzlich zu den sonstigen Informationsanforderungen nach dem Gemeinschaftsrecht tragen die Mitgliedstaaten zumindest dafür Sorge, dass, soweit Dienste der Informationsgesellschaft auf Preise Bezug nehmen, diese klar und unzweideutig ausgewiesen werden und insbesondere angegeben wird, ob Steuern und Versandkosten in den Preisen enthalten sind.
--- Ende Zitat ---

Diese Vorschrift bestimmt daher nicht nur, welche Preisbestandteile idargestellt werden müssen, sondern auch das Wie, nämlich das Erfordernis der klaren und unzweideutigen Preisangabe.

Das ist bei einer Preisangabe "inkl. Bonus" nicht der Fall, da nicht erkennbar ist, wie sich der Preis ohne Bonus darstellt, womit auch gleichzeitig die Frage beantwortet werden kann, ob sich der Preis im 2. Vertragsjahr ohne Zutun erhöht, weil doch der Bonus wegfällt. Ich meine, nein, da eine solche verdeckte Preisklausel aus den o.g. Gründen intransparent und wohl auch überaschend wäre - mit der Folge der AGB-rechtlichen Unwirksamkeit.

khh:

--- Zitat von: uwes am 18. März 2014, 16:50:14 ---... eine solche verdeckte Preisklausel aus den o.g. Gründen intransparent und wohl auch überraschend wäre - mit der Folge der AGB-rechtlichen Unwirksamkeit.
--- Ende Zitat ---

Danke @uwes, genau diese Auffassung haben einzelne User mit Hinweis auf § 305c BGB ja auch schon vertreten.  :)

PLUS:

--- Zitat von: khh am 18. März 2014, 17:00:22 ---Danke @uwes, genau diese Auffassung haben einzelne User mit Hinweis auf § 305c BGB ja auch schon vertreten.  :)
--- Ende Zitat ---
Wenn dem so wäre, dass die Vorgaben für Preisangaben nicht eingehalten wurden dann ...; aber sind sie das wirklich nicht ist weiterhin die offene Frage, 

wenn die Kosten im ersten Jahr auf Euro und Cent deutlich fett und in größerer Schrift ausgewiesen wurden wie das mindesten jetzt der Fall ist. Der zusätzliche Hinweis "Der Bonus ist bereits eingerechnet" ausgewiesen ist und ein unmittelbarer erster Hinweis auf die Bedingungen erfolgt:
--- Zitat ---"Wenn Sie Neukunde sind, d.h. innerhalb der letzten 6 Monate noch nicht an der gleichen Verbrauchsstelle von uns beliefert wurden, wird der Bonus nach zwölf Monaten ununterbrochener Belieferungszeit mit der ersten Jahresabrechnung verrechnet und prozentual zu den Gesamtkosten des tatsächlichen Verbrauchs berechnet. Der Bonus wird höchstens gewährt auf den bei Vertragsschluss angegebenen Jahresverbrauch des Kunden sowie die bei Vertragsschluss geltenden Preise. Der Bonus entfällt bei Vertragsverstoß. Im übrigen gilt §9 der AGB."
--- Ende Zitat ---

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