Energiepreis-Protest > EWE
\"Wieviel Profit darf die EWE machen?\"
RR-E-ft:
@Biene
Dazu fragen Sie mal bitte den Anwalt der Sammelkläger im Nachbarort.
Wer selbst Kosten nicht aufbringen kann, ist nicht rechtlos gestellt, für den gibt es Prozesskostenhilfe unter folgenden Voraussetzungen:
1.
Selbst nach persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage die Prozesskosten zu bestreiten,
2.
Hinreichende Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung.
Es genügt doch, wenn man selbst die Preise kürzt, um den Versorger ggf. klagen zu lassen.
Warum sollte man sich unbedingt an einer Sammelklage beteiligen?
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
biene:
@ Fricke
Danke! Herr Fricke,
dann werde ich den Betroffenen das weiterreichen.
Wird bei der Prozeßkostenhilfe nur eine oder beide Klägerseiten ( Anwalt) bezahlt? - da hab ich nun schon 2 Varianten gehört....
Liebe Grüße
Biene
Cremer:
@biene,
den Sender bekommst Du über Satelit.
Thommes:
@biene
laut regionalteil der nordwest zeitung behält sich die oldenburger initiantive gegen gaspreiserhöhung vor der sammelklage aus ostfriesland bei zu treten.
lg
thommes
RR-E-ft:
@thommes
Spannend wird es, verschiedene Sammelklagen gegen ein und den selben Versorger vor verschiedenen Landgerichten anzubringen.
Die Versorger haben große Sorge, dass die Gerichte unterschiedliche Maßstäbe anwenden und hinsichtlich des \"billigen Preises\" zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.
Durch die großen Versorgungsgebiete der EWE ist dieses Unternehmen gerade ein Kandidat dafür.
Getreu den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes:
Der billigste gerichtlich festgestellte Preis zählt, wenn die fakten denn ausreichen, damit ein Gericht überhaupt selbst ggf. eine Preisbestimmung treffen kann. Sonst wird es wohl wie in Heilbronn.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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