Energiebezug > Strom (Allgemein)
Stromverbrauch
EviSell:
Schade, das Ben noch nicht geanwortet hat, woher die Werte sind.
Sind das Werte, die man als Richtwerte angegeben hat oder sind das Werte, bei dem eine Art angemessener Verbrauch herausgedeutet wird. Im Stromverbrauch sind schließlich "versteckt" der Grundbedarf und der Rest Freizeitbetätigung für die man Strom braucht.
Ben:
--- Zitat von: EviSell am 24. Februar 2014, 14:32:24 ---Schade, das Ben noch nicht geanwortet hat, woher die Werte sind.
Sind das Werte, die man als Richtwerte angegeben hat oder sind das Werte, bei dem eine Art angemessener Verbrauch herausgedeutet wird. Im Stromverbrauch sind schließlich "versteckt" der Grundbedarf und der Rest Freizeitbetätigung für die man Strom braucht.
--- Ende Zitat ---
Das sind Werte, die bei Stromio angegeben sind.
Ich habe gerade bei Co2online folgende Werte entdeckt:
1 Person = 1700 kWh (optimal: 1020 kWh)
2 Personen = 2300 kWh (optimal: 1380 kWh)
3 Personen = 2900 kWh (optimal: 1740 kWh)
4 Personen = 3500 kWh (optimal: 2100 kWh)
masterflok:
Wir (2 Personen) haben rund 2500kWh im Jahr.
Wir haben zwar keine Warmwasseraufbereitung, dafür verbraucht jedoch die Etagenheizung rund 200kWh im Jahr (Pumpe, Steuerung).
Außerdem haben wir noch ein Aquarium mit knapp 1000kWh im Jahr am laufen.
khh:
--- Zitat von: KarstenV am 16. August 2014, 19:25:27 ---... diese Werte sind Richtwerte, wenn man keine anderen hat. ...
--- Ende Zitat ---
So ist es, die Richtwerte nach der Personenzahl kommen praktisch also nur bei Erstbezug eines Hauses bzw. einer Wohnung zu Anwendung gemäß der "oder"-Bestimmung des § 41 Abs. 2 EnWG:
--- Zitat ---Wird eine Vorauszahlung vereinbart, muss sich diese nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden richten. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen.
--- Ende Zitat ---
Ansonsten ist "nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums" maßgeblich, dem 1. Teil der EnWG-Bestimmung, wobei jeweils der letzte Satz des vorstehenden Zitats auf Antrag und mit 'Glaubhaftmachung' durch den Kunden angemessen zu berücksichtigen ist.
Und beim aussuchen eines "besten Stromanbieters" besser nicht vertun (Stichwort: unseriöse Billiganbieter) ! ;)
Ben:
Jetzt wurde erstmals für den Stromverbrauch ein Stromspiegel veröffentlicht.
http://www.die-stromsparinitiative.de/stromspiegel/stromverbrauch-vergleichen-stromspiegel/index.html
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