Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Sperrung Gas bei nicht belastetem Anschluß  (Gelesen 26247 mal)

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Offline claudi77

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Sperrung Gas bei nicht belastetem Anschluß
« am: 15. Februar 2014, 16:09:24 »
Hallo, da ich hier neu bin und nichts zu meinem Problem gefunden habe hier meine Frage.
Ich habe mehrere mit Gas zu versorgende Mietobjekte. Leider hat meine alte Verwaltung mehrere
Monate kein Gas bezahlt. Mittlerweile bin ich durch eine neue Hausverwaltung bei einem anderen Gasversorger, wo alles okay ist. Jetzt erhielt ich von meinem ehemaligen Gasversorger eine sperrandrohung für nächste Woche aufgrund der offenen rechnungen. Davon abgesehen, dass es vorher keine Ankündigung einer sperrung gab habe ich eine Frage. Das Gas soll mir bei einem Objekt abgedreht werden, für welches keinerlei zahlungsrückstände bestehen.

Zusammengefasst: Objekt 1 hat zahlungsrückstände bei energieversorger 1 ist aber mittlerweile bei energieversorger 2,
                                    Objekt 2 hat KEINE Zahlungsrückstände und ist noch bei Energieversorger 1
                                    Energieversorger 1 will gas sperren an objekt 2, wegen zahlungsrückständen von objekt 1

Geht das rechtlich?

Ich würde mich über schnelle Hilfe freuen, da ich noch nicht weiß, was ich tun kann.

Danke!

Offline khh

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Re: Sperrung Gas bei nicht belastetem Anschluß
« Antwort #1 am: 15. Februar 2014, 16:57:01 »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline RR-E-ft

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Re: Sperrung Gas bei nicht belastetem Anschluß
« Antwort #2 am: 15. Februar 2014, 20:45:04 »
Das OLG Celle lässt für eine berechtigte Versorgungseinstellung sogar offene Forderungen in einer anderen Versorgungssparte genügen:

http://forum.energienetz.de/index.php/topic,17900.0.html

Offline claudi77

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Re: Sperrung Gas bei nicht belastetem Anschluß
« Antwort #3 am: 15. Februar 2014, 23:41:22 »
Geht das rechtlich?

N E I N  !

Gibt es dazu schriftlich was in Gesetzen oder urteilen oder so?

Offline Didakt

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Re: Sperrung Gas bei nicht belastetem Anschluß
« Antwort #4 am: 16. Februar 2014, 10:50:57 »
@ claudi77

Lesen Sie zu Ihrer Thematik infohalber die Beiträge in in diesem Thread.

Zitat von: RR-E-ft, Rechtsexperte in Energieangelegenheiten
... Einer angedrohten Versorgungseinstellung lässt sich also jedenfalls dadurch entgehen, dass man mit einem anderen Lieferanten einen möglichst sofort beginnenden Gasliefervertrag für die betroffene Verbrauchsstelle abschließt.

In Ihrem Fall scheint diese Voraussetzung erfüllt zu sein. Der ehemalige Versorger muss seine vermeintlichen Forderungen gegen Sie zivilrechtlich geltend machen. Gegen die Sperrandrohung lässt sich in eiligen Fällen zunächst auch mittels einer einstweiligen Verfügung des zuständigen Amtsgerichts vorgehen. Literatur dazu finden Sie zur Genüge hier im Forum. Nötigenfalls schalten Sie einen Rechtsanwalt ein. 

Offline claudi77

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Re: Sperrung Gas bei nicht belastetem Anschluß
« Antwort #5 am: 16. Februar 2014, 14:21:36 »
Entschuldigung dass ich nochmal nachfrage. Dass der Gasversorger nicht die Objekte sperren kann, für welche noch Zahlungen offen sind ist klar, denn da bin ich ja schon bei einem anderen gaslieferanten. Mein Gasversorger will wegen der offenen rechnungen der anderen objekte aus früheren Zeiten das Objekt sperren, welches noch über ihn läuft. Hier sind aber keine Zahlungen offen.

Offline desonic

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Re: Sperrung Gas bei nicht belastetem Anschluß
« Antwort #6 am: 16. Februar 2014, 14:52:32 »
Hallo Claudi,

wie wäre es denn, den offenen Betrag einfach zu bezahlen??? Das Geld dürften Sie ja mittlerweile auch über die Nebenkosten von ihren Mietern erhalten haben. Mir Platz der Kragen, wenn ich sowas lese!!!! Seit wann ist es denn legitim eine Leistung in Anspruch zu nehmen und diese nicht zu bezahlen? Da spielt für mich die Frage, ob der Versorger berechtigt ist in keine Bedeutung, er nutzt vielleicht die einzige Chance bevor er prozessieren muss...

Ich denke, dass dieses Forum keine Anleitungen für gewerbsmäßigen Betrug und Unterschlagung geben sollte!

Grüße
desonic

Offline claudi77

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Re: Sperrung Gas bei nicht belastetem Anschluß
« Antwort #7 am: 16. Februar 2014, 16:41:42 »
Hallo Claudi,

wie wäre es denn, den offenen Betrag einfach zu bezahlen??? Das Geld dürften Sie ja mittlerweile auch über die Nebenkosten von ihren Mietern erhalten haben. Mir Platz der Kragen, wenn ich sowas lese!!!! Seit wann ist es denn legitim eine Leistung in Anspruch zu nehmen und diese nicht zu bezahlen? Da spielt für mich die Frage, ob der Versorger berechtigt ist in keine Bedeutung, er nutzt vielleicht die einzige Chance bevor er prozessieren muss...

Ich denke, dass dieses Forum keine Anleitungen für gewerbsmäßigen Betrug und Unterschlagung geben sollte!

Grüße
desonic

Offline claudi77

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Re: Sperrung Gas bei nicht belastetem Anschluß
« Antwort #8 am: 16. Februar 2014, 16:43:29 »



daran hatte ich auch schon gedacht, aber leider hat meine alte Verwaltung dieses und viele andere Gelder nicht mehr und ich prozessiere dort, um wieder an mein bzw.nan das Geld meiner Mieter zu kommen, um diesen und weitere offene beträge zu zahlen. Ich denke, dass ich mich auch in diesem Forum nicht einfach so anmachen lassen muss, denn sie haben keine Ahnung von meiner Situation  und machen einfach eine Schublade auf. Ich versuche hier nur Hilfe zu finden um auch meinen Mietern zu helfen. vielleicht  sollten sie vor dem poltern nachdenken. Achja und danke für den sehr hilfreichen Beitrag.

ohne grüße

Offline Didakt

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Re: Sperrung Gas bei nicht belastetem Anschluß
« Antwort #9 am: 16. Februar 2014, 17:31:34 »
@ claudia77

Zitat von: Ihnen
Mein Gasversorger will wegen der offenen Rechnungen der anderen Objekte aus früheren Zeiten das Objekt sperren, welches noch über ihn läuft. Hier sind aber keine Zahlungen offen.


Für die anderen Objekte aus früheren Zeiten besteht kein Liefer- und Vertragsverhältnis mehr, somit für den Versorger auch keine Rechtsgrundlage (GasGVV bzw. AGB), auf deren diesbezüglichen Bestimmungen er seine Sperrandrohung stützen kann. Ergo besteht für ihn nur die Möglichkeit, seine Forderungen auf dem von mir schon genannten zivilrechtlichen Weg durchzusetzen.

Ihr aktives Vertragsverhältnis kann und darf er für eine Sperrung nicht nutzen, weil er Ihnen kein vertragswidriges Verhalten vorhalten kann!

Intervenieren Sie in dieser Angelegenheit auch beim zuständigen Netzbetreiber. Ohne dessen Mitwirkung ist eine Sperrung ohnehin nicht machbar. Ohne Rechtsgrundlage darf auch er die Sperrung nicht durchführen!

Zu prüfen wäre auch die Möglichkeit eines Versorgerwechsels. Wenn das nicht fruchtet, dann nutzen Sie die Möglichkeit der einstweiligen Verfügung, um gegen die Sperrandrohung (den Antrag müssen Sie nicht selbst formulieren, Sie können ihn auch beim AG zu Protokoll geben) vorzugehen oder konsultieren Sie einen Rechtsanwalt für das weitere Vorgehen.

« Letzte Änderung: 16. Februar 2014, 17:41:55 von Didakt »

Offline claudi77

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Re: Sperrung Gas bei nicht belastetem Anschluß
« Antwort #10 am: 16. Februar 2014, 18:03:24 »
Vielen Dank an Didakt für diese Auskunft. Genau diese Antwort suchte ich. Nochmals danke.

Offline PLUS

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Re: Sperrung Gas bei nicht belastetem Anschluß
« Antwort #11 am: 16. Februar 2014, 19:08:14 »
daran hatte ich auch schon gedacht, aber leider hat meine alte Verwaltung dieses und viele andere Gelder nicht mehr und ich prozessiere dort, um wieder an mein bzw.nan das Geld meiner Mieter zu kommen, um diesen und weitere offene beträge zu zahlen. Ich denke, dass ich mich auch in diesem Forum nicht einfach so anmachen lassen muss, denn sie haben keine Ahnung von meiner Situation  und machen einfach eine Schublade auf. Ich versuche hier nur Hilfe zu finden um auch meinen Mietern zu helfen. vielleicht  sollten sie vor dem poltern nachdenken. Achja und danke für den sehr hilfreichen Beitrag.
ohne grüße
Na ja @claudi77, Sie feuern aber auch aus vollem Rohr zurück. So ganz unberechtigt ist die Bemerkung von @desonic nicht. Was kann denn der Versorger für die Schwierigkeiten, die Sie oder Ihre Mieter mit der von Ihnen beauftragten Hausverwaltung haben? Was wollen Sie denn mit den Andeutungen mitteilen "leider hat meine alte Verwaltung dieses und viele andere Gelder nicht mehr." Ist der Hausverwalter insolvent, was hat er mit dem Geld angestellt?

Der Versorger hat jedenfalls Gas geliefert und will selbstverständlich dafür mit gutem Recht Geld sehen. Die Sperrandrohung, ob durchsetzbar oder nicht, ist ein Versuch das Geld einzutreiben. Wird das nicht gelingen, wird der Versorger andere Wege finden. Das zu ignorieren führt wohl nur dazu, dass die Endrechnung für Sie teuerer wird. 

Sie sind Vermieter, der von Ihnen beauftragte Hausverwalter handelt in Ihrem Namen, er agiert als Ihr Erfüllungsgehilfe (§278 BGB).

Offline Didakt

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Re: Sperrung Gas bei nicht belastetem Anschluß
« Antwort #12 am: 16. Februar 2014, 20:13:10 »
@ PLUS

Zitat von: Ihnen
...will selbstverständlich dafür mit gutem Recht Geld sehen. Die Sperrandrohung, ob durchsetzbar oder nicht, ist ein Versuch das Geld einzutreiben. Wird das nicht gelingen, wird der Versorger andere Wege finden.

Wollten Sie damit sagen oder meinten Sie damit etwa, ob legal oder nicht? Die andere "legale" Wegfindung ist doch wohl angesagt, oder? ::)!

Das erinnert mich an eine andere Aussage von Ihnen in diesem Thread.
Zitat
Aufrechnen gilt nicht und funktioniert auch nicht. Die "Machenschaften" eines Versorgers können nicht mit "Machenschaften" eines Verbrauchers aufgerechnet werden. ...

Sorry, einmal so und dann wieder anders? Wo bleibt da die Geradlinigkeit?  ???

Offline PLUS

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Re: Sperrung Gas bei nicht belastetem Anschluß
« Antwort #13 am: 16. Februar 2014, 20:52:55 »
Zitat von: Ihnen
...will selbstverständlich dafür mit gutem Recht Geld sehen. Die Sperrandrohung, ob durchsetzbar oder nicht, ist ein Versuch das Geld einzutreiben. Wird das nicht gelingen, wird der Versorger andere Wege finden.
Wollten Sie damit sagen oder meinten Sie damit etwa, ob legal oder nicht? Die andere "legale" Wegfindung ist doch wohl angesagt, oder? ::)!
Das erinnert mich an eine andere Aussage von Ihnen in diesem Thread.
Zitat
Aufrechnen gilt nicht und funktioniert auch nicht. Die "Machenschaften" eines Versorgers können nicht mit "Machenschaften" eines Verbrauchers aufgerechnet werden. ...
Sorry, einmal so und dann wieder anders? Wo bleibt da die Geradlinigkeit?  ???
Nein, nicht einmal so und dann wieder anders! Die Geradlinigkeit ist wohl anders gefährdet.

Geradlinig wäre wohl, die Forderung des Versorgers zu bezahlen. Erst wenn sich diese Geradlinigkeit nach erfolgloser außergerichtlicher Mahnung nicht zeigt folgt die zivilrechtliche Durchsetzung. Alleine die Zahlung wäre die ""legale" Wegfindung". Der Vermieter kann doch nicht die Schwierigkeiten mit dem Hausverwalter beim Versorger abladen. Soll das "geradlinig" sein? 
 
Wo sehen Sie denn da Machenschaften eines Versorgers, wo eine Verbindung zu dem verlinkten Beitrag? Dass der Versorger sein Geld einfordert ist legitim und eine Selbstverständlichkeit und ob das Mittel der angedrohten Stromsperre hier illegal ist, ist noch nicht ausgemacht.

Wer soll denn das gelieferte Gas sonst bezahlen? Soll der Versorger die Forderung abschreiben und über die Kalkulation andere Gasverbraucher damit belasten? Mit einer Unterstützung in dieser Richtung bin ich im Interesse der Verbraucher nicht einverstanden. Man will nicht bezahlen. Hier geht es nicht um klamme Verbraucher, die ihre Energierechnung nicht bezahlen können oder um Verbraucher die wegen überhöhter unbilliger Preise die Rechnung gekürzt haben.
« Letzte Änderung: 16. Februar 2014, 21:13:53 von PLUS »

Offline berghaus

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Re: Sperrung Gas bei nicht belastetem Anschluß
« Antwort #14 am: 18. Februar 2014, 02:18:26 »
Ich halte die Androhung einer Liefersperre anstelle einer zivilrechtlichen Klage (in dem vorliegenden Fall noch ganz besonders) - nach wie vor - für rechtswidrig und würde sie als Nötigung bezeichnen.

Wenn die Forderung berechtigt ist, bekommt der Versorger doch auf dem gerichtlichen Wege sein Geld und die Anwalts- und Gerichtskosten trägt der Schuldner.

Und wo sonst bekommt man noch mehr als 5% (Verzugszinsen).

Und dass der Vermieter zahlungsunfähig ist, ist wohl auch nicht zu erwarten.

berghaus 18.02.14

 

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