Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Almado - Steht mir 25% Neukundenbonus beim Vertrag vom 01.01-31.12.13 zu?
userD0012:
--- Zitat von: PLUS am 01. März 2014, 17:00:22 ---Das tut jetzt nichts unmittelbar zur Sache, aber nur nebenbei bemerkt sind die 21,98 Cent/kWh Arbeitspreis von dem noch 25 % Bonus abgehen sollen, also dann 16,48 Cent/kWh doch sehr weit weg vom durchschnittlichen Marktpreis des Jahres 2013. Wie soll das, so oder so, funktionieren? Strom wird zwar schon vielfach verramscht oder gar verschenkt, aber sicher nicht hier. ;)
--- Ende Zitat ---
Das ist zwar richtig, aber es gibt ja auch noch den Grundpreis. Die Frage nach der Wirtschaftlichkeit des Gesamtgefüges aus Grund- und Verbrauchspreis muss nicht ich als Verbraucher beantworten. Das ist Almados Problem.
berghaus:
@Didakt,
man sieht an vielen Beiträgen hier, dass der Trick von Almado, wenn es denn einer ist, den Bonus verschwinden zu lassen, indem man bei der Vertragsbestätigung so tut, als wäre er immer schon in den Arbeits- und Grundpreis eingerechnet, nicht so leicht zu verstehen ist.
Mir war auch klar, dass nicht jeder gleich versteht, dass, wenn man von 100 € 25 % abzieht =
75 € und wieder 25 % von 75 e = 18,75 % hinzuzieht, nicht wieder 100 € herauskommen.
Man muss als 1/3 (33,3..%) hinzurechnen.
Das gilt also auch, wenn man von einem Preis im ersten Jahr, der einen Bonus von 25 % enthält, ausgehend den Preis im zweiten Jahr ermitteln will. Also 100 + 33,3 = 133,33.., weil 25 % von 133,3..ziemlich genau 100 ergeben.
Da hat auch sunsetatcdm (Antwort #85) noch falsch gerechnet:
--- Zitat ---Ohne Bonus musste ich mit einem Preis von 24,63 Ct. rechnen, bei versuchter Täuschung müsste die Antwort 30,78 Ct. sein. Zu meiner ersten Beruhigung zahle ich im zweiten Jahr 24,63 Ct. .
--- Ende Zitat ---
Die Frage ist noch, ob meine Berechnungen, die gerade der Transparenz dienen sollen, Humbug sind (Didakt in Antwort # 75) oder das Verhalten von Almado in diesem Zusammenhang oder gar die Diskussion über diese Thema.
Wenn Almodo diesen Trick anwendet, was ich immer noch bezweifle, dann spielt es scheinbar keine Rolle, ob jemand eine Angebotsbestätigung eines Portals oder eine Bestellbestätigung von Almado bekommen hat.
Eine weitere Frage ist, ob dieser Trick ständig angewandt wird z.B. auch, wenn man jetzt munter auf das Angebot von Almado im Internet eingeht (Gott behüte).
berghaus 01.03.14
PLUS:
--- Zitat von: LearPilot am 01. März 2014, 17:06:34 ---Das ist zwar richtig, aber es gibt ja auch noch den Grundpreis. Die Frage nach der Wirtschaftlichkeit des Gesamtgefüges aus Grund- und Verbrauchspreis muss nicht ich als Verbraucher beantworten. Das ist Almados Problem.
--- Ende Zitat ---
Das ist nur zum Teil richtig. Es könnte auch ein Problem des Verbrauchers werden. Es ist nur eine Empfehlung, aufgeklärte Verbraucher sollten, wenn sie kein Risiko eingehen wollen, insbesondere bei solch "günstigen" Angeboten die Vertragsgrundlagen sehr genau ansehen und sich vor den Folgen einer Versorgerpleite schützen. Man muss nichts und darf auch Risiken eingehen, nur hat man dann mit den Folgen zu leben. Beispiele gibt es ja in der Zwischenzeit ausreichend. Bei einer Versorgerpleite schützt den Verbraucher kein Gericht oder Schiedsstelle vor Verlust.
Hier noch die Zusammensetzung des Endkundenstrompreises für private Haushalte in nominalen Preisen (Grafik: Öko-Institut)
Didakt:
@ Berghaus,
Ihren Denkmodellen kann ich mich beim besten Willen nicht anschließen. :D Ich bin es leid, darüber noch weiter zu diskutieren! Vertragsbestandteil sind nun einmal die in den Vertrag einbezogenen, dafür geltenden AGB. Die Preise erhöhen sich nicht automatisch!
Ich stelle die wichtigsten Passagen aus den AGB nachfolgend auszugsweise ein. Nun finden Sie bitte darin eine Regelung, aus der hervorgeht, dass die ausgelobten Boni Bestandteil des Brutto/Nettopreises sind!
Ich bin deshalb gespannt, wie Almado seine in diesem Thread diskutierte fragwürdige "Bonusgewährung" begründen wird, wenn sie denn in dieser Form überhaupt zum Tragen kommt. Wir wissen es doch noch nicht!
AGB-Auszug:
--- Zitat ---8. Preismodell, Preisanpassung, Sonderkündigungsrecht
(1) Der Energieversorger berechnet dem Kunden einen Preis pro kWh (Arbeitspreis) sowie einen monatlichen Grundpreis. Die Bruttopreise setzen sich jeweils zusammen aus dem Nettopreis zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Ändert sich eine der beiden Preiskomponenten, so ändert sich der Bruttopreis entsprechend. Im Nettopreis enthalten sind die Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, Personal und Kundenverwaltungsstruktur des Energieversorgers sowie die Entgelte für Messstellenbetrieb, Messdienstleistung und jährliche Abrechnung, Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgabe sowie staatlich veranlasste Komponenten. Die staatlich veranlassten Komponenten setzen sich derzeit zusammen aus….
(4) Bei den Tarifen „Grünkraft“, „Gründirekt“, „almado fair&einfach“, „almado einfachgrün“, „almado plus“ und bei Tarifen mit dem Merkmal „B“ handelt es sich um solche Angebote, bei denen der Energieversorger unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus gewährt.
(5) Die Preisgarantie des Energieversorgers umfasst alle Preisbestandteile, die nicht hoheitlich festgelegt bzw. staatlich reguliert sind. Die Preisgarantie umfasst daher insbesondere nicht die in den Absätzen 12 bis 19 festgehaltenen Preisbestandteile (insb. Stromsteuer, Umsatzsteuer,…(usw.)…
(6) Mit Ausnahme der Weitergabe der in Abs. 5 genannten Preisbestandteile erfolgen Preisänderungen nur nach Ablauf der jeweiligen Preisgarantie, soweit eine solche vereinbart wurde und richten sich nach Abs. 8.
8. Preisänderungen werden, soweit sie nicht die in Abs. 5 aufgeführten Preisbestandteile betreffen, nur wirksam, wenn der Energieversorger diese mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt.
9. Bonusanspruch/ Frei kWh
(1) Ein von dem Energieversorger gewährter Bonus wird gewährt nach zwölf Monaten ununterbrochener Belieferung des Kunden im selben Tarif an derselben Abnahmestelle. Ein Anspruch auf Gewährung eines Bonus oder von frei-kWh besteht nicht, wenn das Vertragsverhältnis vor Ablauf eines Belieferungsjahres durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen beendet wurde oder ……
Der Vertrag ist vollständig erfüllt, wenn der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht wesentlich zuwiderhandelt.
(2) Sofern nicht anderweitig vereinbart, beläuft sich der Bonus auf eine prozentuale Gutschrift auf die erste Jahresabrechnung über die gelieferte Energie nach Ende des jeweilig für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes. Frei-kWh werden als Rabatt in Euro ausgewiesen. Der Bonus wird höchstens gewährt auf den bei Vertragsschluss geltenden Preis und den angegebenen Jahresverbrauch des Kunden.
(3) Die Verrechnung des Bonus oder von Frei-kWh mit den monatlichen Abschlagszahlungen gemäß Ziffer 10 vor Erteilung der ersten Jahresabrechnung nach Ende des für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes ist unzulässig.
--- Ende Zitat ---
berghaus:
@Didakt
Ihrem Pseudonym nach müssten Sie meine Denkmodelle eigentlich mit Genuss verfolgen!
http://de.wikipedia.org/wiki/Didaktisch
Dazu zwingt Sie aber niemand! Schon gar nicht müssen Sie sich einem Denkmodell anschließen oder darüber diskutieren.
Wenn Sie aber meine Beispielrechnungen als Humbug bezeichnen (Antwort #75) oder aber behaupten (Antwort #86), dass meine „preislichen Denkansätze die Intransparenz in einem derartigen Ausmaß befördern, dass dafür die bestehende (bereits schon fragwürdige) Preisanpassungsklausel keine Basis mehr bietet“, dann besteht die Gefahr, dass der Eindruck entsteht, dass Sie diese Berechnungen und mein Anliegen nicht verstanden haben.
(Das eine oder andere Mal bin ich hier im Forum für meine ausführlichen und exakten (hoffe ich) und natürlich auch arbeitsaufwendigen Ausführungen auch schon gelobt worden. Manchmal gab es auch keine Antwort. :(
Mit meinen „Denkmodellen“ versuche ich ja gerade, herauszufinden, inwieweit die von amazone (Antwort #8 und Antwort #10) in die Debatte geworfene Behauptung, der Bonus (25% Bonus inkl.) sei in den in der Vertragsbestätigung genannten Preisen schon drin, nicht richtig oder von Almado nicht gewollt ist.
Je mehr ich darüber nachdenke, um so mehr gewinne ich den Eindruck, dass amazone vielleicht nur Fälle vorliegen, in denen es außer der Vertragsbestätigung (25%Bonus inkl.) und der Abrechnung (25% Bonus inkl.) keine weiteren Belege gibt und sie gar nicht weiß, welche Debatte sie hier ausgelöst hat.
Es wäre schön, amazones Meinung zu dieser Entwicklung des Themas zu erfahren!
Die Ausführungen in Ziffer 8 der AGB geben für die Frage, ob der Bonus gemäß Absatz 4 in den vorstehenden Nettopreis eingearbeitet werden kann, nichts her.
Und wie gesagt, wenn ein Nettopreis mit einem darin für das erste Lieferjahr enthaltenen Bonus von 25 % vereinbart ist, dann ist die Berechnung eines um 1/3 höheren Nettopreises im zweiten Jahr keine Preiserhöhung, sondern eben vereinbart.
berghaus 01.03.14
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