Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Almado - Steht mir 25% Neukundenbonus beim Vertrag vom 01.01-31.12.13 zu?

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khh:

--- Zitat von: bolli am 27. Februar 2014, 19:11:34 ---@Tenker
Haben Sie von Almado/365 AG/Immergrün keine Mail erhalten, aus der auch die Abschlagsberechnung hervorgeht ? Denn dabei wird IMMER (zumindest nach meinen Erfahrungen) der Bonus außen vor gelassen, da er ja erst berechnet wird, wenn die Voraussetzung erfüllt ist (also nach einem Belieferungsjahr). ...
--- Ende Zitat ---

Der Bonus wird bei der Abschlagsberechnung nicht IMMER außen vorgelassen, speziell nicht von Almado - siehe Antwort #10 von @Amazone

--- Zitat von: Amazone am 24. Februar 2014, 22:24:59 ---Im Weiteren wird auch gern übersehen, dass Almado (vorausgesetzt, die Summe der den Bonus bereits enthaltenden Abschläge entspricht dem bei Vertragsabschluss geschätzten Jahresverbrauch oder ist sogar niedriger) wenig Motivation haben wird, den Bonus ohne wirklich handfeste rechtliche Grundlage zu verweigern. Denn dann müsste Almado diesen zur nachträglichen Zahlung einfordern und bei Verweigerung des Kunden unter Umständen mit einer Zahlungsklage beitreiben. ...
--- Ende Zitat ---



--- Zitat von: bolli am 27. Februar 2014, 19:11:34 ---... ich habe gerade auf der Almadoseite und der Immergrünseite mal ein Angebot erstellen lassen. Beide Male waren die angegeben Preise identisch mit denen im Portal und der Gesamtpreis beinhaltete den Bonus, während die Berechnung über kWh x Arbeitspreis + Grundgebühr einen um 25% höheren Betrag ergab. Also beinhaltet der Arbeitspreis zumindest bei der Preisberechung auf der Homepage mal noch nicht den Bonus.
--- Ende Zitat ---

Das besagt aber doch nichts darüber, wie es bspw. in 2012 oder in 2013 gehändelt wurde bzw. ob seinerzeit (vllt.
auch noch heute?) in der Vertragsbestätigung (= mit dem Vertragsabschluss!) der selbe Arbeitspreis als inkl. Boni ausgewiesen wird. So jedenfalls wurde es von @Hurraapostel in der Antwort #13 dargestellt!

Grundsätzlich ist es ja auch nicht verboten, dass der Versorger andere als die beantragten Konditionen bestätigt. Nur darf das nicht in intransparenter, täuschender Form erfolgen und zudem stellt sich dann wohl die Frage, ob ein Vertrag überhaupt wirksam zustande gekommen ist (vgl. § 150 Abs. 2 BGB).

Didakt:

--- Zitat von: Almado-AGB, Auszug aus Ziff. 8. ---Im Nettopreis enthalten sind die Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, Personal und Kundenverwaltungsstruktur des Energieversorgers sowie die Entgelte für Messstellenbetrieb, Messdienstleistung und jährliche Abrechnung, Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgabe sowie staatlich veranlasste Komponenten.
--- Ende Zitat ---

Von „Bonus inkl.“ ist da keine Rede!

Aber jetzt kommt’s:


--- Zitat von: AGB, Auszug aus Ziff. 9. ---Sofern nicht anderweitig vereinbart, beläuft sich der Bonus auf eine prozentuale Gutschrift auf die erste Jahresabrechnung über die gelieferte Energie nach Ende des jeweilig für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes.
--- Ende Zitat ---

Anderweitig vereinbart? Vielleicht gem. Stromliefervertrag! Siehe Antwort # 13.

Fragen über Fragen!

bolli:

--- Zitat von: khh am 27. Februar 2014, 20:48:30 ---Der Bonus wird bei der Abschlagsberechnung nicht IMMER außen vorgelassen, speziell nicht von Almado - siehe Antwort #10 von @Amazone

--- Zitat von: Amazone am 24. Februar 2014, 22:24:59 ---Im Weiteren wird auch gern übersehen, dass Almado (vorausgesetzt, die Summe der den Bonus bereits enthaltenden Abschläge entspricht dem bei Vertragsabschluss geschätzten Jahresverbrauch oder ist sogar niedriger) wenig Motivation haben wird, den Bonus ohne wirklich handfeste rechtliche Grundlage zu verweigern. Denn dann müsste Almado diesen zur nachträglichen Zahlung einfordern und bei Verweigerung des Kunden unter Umständen mit einer Zahlungsklage beitreiben. ...
--- Ende Zitat ---

--- Ende Zitat ---
ICH kann in der Antwort #10 von Amazone nicht erkennen, dass dort etwas konkret zur Berechnung der Abschlagszahlungen in einzelnen Fällen gesagt wurde. Sie hat dort lediglich theoretisch ausgeführt, was sein könnte, wenn...


--- Zitat von: khh am 27. Februar 2014, 20:48:30 ---Das besagt aber doch nichts darüber, wie es bspw. in 2012 oder in 2013 gehändelt wurde bzw. ob seinerzeit (vllt.
auch noch heute?) in der Vertragsbestätigung (= mit dem Vertragsabschluss!) der selbe Arbeitspreis als inkl. Boni ausgewiesen wird. So jedenfalls wurde es von @Hurraapostel in der Antwort #13 dargestellt!
--- Ende Zitat ---
DESWEGEN habe ich @Tenker gefragt, was in seiner Bestätigungs- bzw. Abschlagsberechnungsmail steht.  ;)

In der Bestellbestätigungsmail von @hurraapostel ist beim Nachrechnen klar zu erkennen, dass im Arbeitspreis der Bonus NICHT enthalten ist und er auf den Gesamtpreis gewährt wird. Wenn also der Bestellvorgang was anderes beinhaltet als der Bestätigungsvorgang (=Vertragsabschluss ???)...


--- Zitat von: khh am 27. Februar 2014, 20:48:30 ---Grundsätzlich ist es ja auch nicht verboten, dass der Versorger andere als die beantragten Konditionen bestätigt.
--- Ende Zitat ---
Nö, ABER ...


--- Zitat von: khh am 27. Februar 2014, 20:48:30 ---... und zudem stellt sich dann wohl die Frage, ob ein Vertrag überhaupt wirksam zustande gekommen ist (vgl. § 150 Abs. 2 BGB).

--- Ende Zitat ---
So ist es wohl.  8)

Tenker:

--- Zitat von: bolli am 27. Februar 2014, 19:11:34 ---@Tenker
Haben Sie von Almado/365 AG/Immergrün keine Mail erhalten, aus der auch die Abschlagsberechnung hervorgeht ? Denn dabei wird IMMER (zumindest nach meinen Erfahrungen) der Bonus außen vor gelassen, da er ja erst berechnet wird, wenn die Voraussetzung erfüllt ist (also nach einem Belieferungsjahr). In dieser Mail müsste also auch der Arbeitspreis OHNE Bonus drin stehen (damit man erstmal die volle Summe zahlt). Hier müssten also die Arbeitspreise differieren.

Aber grundsätzlich bin ich auch, wie @Berghaus, skeptisch, ob die das tatsächlich so versuchen. ich habe gerade auf der Almadoseite und der Immergrünseite mal ein Angebot erstellen lassen. Beide Male waren die angegeben Preise identisch mit denen im Portal und der Gesamtpreis beinhaltete den Bonus, während die Berechnung über kWh x Arbeitspreis + Grundgebühr einen um 25% höheren Betrag ergab. Also beinhaltet der Arbeitspreis zumindest bei der Preisberechung auf der Homepage mal noch nicht den Bonus.

--- Ende Zitat ---

@bolli

Hier die Abschlagsberechnung:

http://www7.pic-upload.de/28.02.14/8ztljei6b6o5.jpg

@ll
Hilf mir bitte weiter ...

Viele Grüße
Tenker

Didakt:
@ Tenker,

kurze Frage eines Unwissenden nebenbei: Bitte teilen Sie mir doch mit, auf welche Art und Weise Sie Ihre "Bilder" in diesen Thread einstellen.
Danke.

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