Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Almado - Steht mir 25% Neukundenbonus beim Vertrag vom 01.01-31.12.13 zu?

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Bodensatz:
Das finde ich gut so. Möglichst kurze Fristen setzen und am Ball bleiben. Die paar Tage Zinsen, die man damit spart, machen den Braten zwar nicht fett, aber es senkt das Risiko, dass bei denen die Lichter ausgehen, und man gar nix mehr bekommt.

Bodensatz:
Hallo,

ich habe heute eine email von der SE erhalten, die mir wiederum ein Schreiben von almado weitergeleitet hat.

Almado kündigt an, dass sie mir "umgehend eine korrigierte Schlussrechnung mit der vertraglich vereinbarten Bonusgutschrift erstellen werden".
Konkret werden die an der Stelle nicht. Aber das machen die ja nach Möglichkeit nie.

Weiter steht dort, dass der Verrechnungsscheck in den kommenden Tagen verschickt werden würde.

Die SE schreibt in ihrer email, dass sie von mir innerhalb von 2 Wochen eine Bestätigung erhalten möchten. Unterlasse ich das, gehen die von einer einvernehmlichen Einigung aus und wollen das Verfahren beenden.


Ob ich die Schlussrechnung innerhalb der 2 Wochen erhalte und ob diese dann auch korrekt ist, weiß ich natürlich noch nicht. Ich könnte mir vorstellen, dass almado von der 2-Wochen-Frist weiß und diese möglichst ausreizen wird.

Auf die Bezahlung per Scheck und die damit verbundenen Risiken und Wartezeiten habe ich natürlich auch keine Lust.

Mein Plan ist daher, dass ich der SE umgehend mitteile, dass ich das so nicht akzeptiere und auf eine Überweisung auf mein Konto innerhalb einer Woche bestehe. Als Grund für meine Forderung würde ich angeben, dass almado mit der Auszahlung meines Guthabens ohnehin schon in Verzug ist und ich daher eine zügige Gutschrift verlange. Außerdem bin ich nicht bereit die höheren Kosten und den Zeitaufwand für die Scheckeinlösung zu tragen.


Was meint ihr? Spricht etwas gegen diese Vorgehensweise?


uwes:

--- Zitat von: Bodensatz am 16. April 2014, 18:17:54 ---Mein Plan ist daher, dass ich der SE umgehend mitteile, dass ich das so nicht akzeptiere und auf eine Überweisung auf mein Konto innerhalb einer Woche bestehe. Als Grund für meine Forderung würde ich angeben, dass almado mit der Auszahlung meines Guthabens ohnehin schon in Verzug ist und ich daher eine zügige Gutschrift verlange. Außerdem bin ich nicht bereit die höheren Kosten und den Zeitaufwand für die Scheckeinlösung zu tragen.
Was meint ihr? Spricht etwas gegen diese Vorgehensweise?

--- Ende Zitat ---

Mein Rat: Nehmen Sie den Scheck und vertrauen Sie nicht darauf, dass man Ihnen das Geld rechtzeitig überweisen wird. Sie müssen bei der Scheckeinreichung nur darauf achten, dass Ihnen der Scheck im Falle der - m.E. nicht zu erwartenden - Nichteinlösung im Original wieder zurückgegeben wird. Das machen viele Banken leider nicht mehr.
Sie könnten für den unwahrscheinlichen Fall der Nichteinlösung dann mit dem Scheck recht schnell zu einem Zahlungstitel kommen. (Voraussetzungen siehe hier:  [nofollow]http://de.wikipedia.org/wiki/Scheckprozess[/nofollow])

Bodensatz:

--- Zitat von: uwes am 16. April 2014, 18:55:33 ---Mein Rat: Nehmen Sie den Scheck und vertrauen Sie nicht darauf, dass man Ihnen das Geld rechtzeitig überweisen wird. Sie müssen bei der Scheckeinreichung nur darauf achten, dass Ihnen der Scheck im Falle der - m.E. nicht zu erwartenden - Nichteinlösung im Original wieder zurückgegeben wird. Das machen viele Banken leider nicht mehr.
Sie könnten für den unwahrscheinlichen Fall der Nichteinlösung dann mit dem Scheck recht schnell zu einem Zahlungstitel kommen. (Voraussetzungen siehe hier:  [nofollow]http://de.wikipedia.org/wiki/Scheckprozess[/nofollow])
--- Ende Zitat ---

Sollte der Scheck hier kurzfristig eintrudeln, würde ich ihn auch einlösen.

Welchen Nachteil könnte ich denn haben, wenn ich meine Forderung an die SE sende? Almado könnte diese im schlechtesten Fall ignorieren oder darüber streiten und würden damit einen Schlichtungsspruch riskieren. Diesen wollen die sicher vermeiden, da das noch teurer für sie werden würde.


Das mit dem Scheckprozess habe ich noch nicht gehört. Aber was will man machen, wenn die Bank einem den Scheck nicht zurück gibt? Soweit ich jetzt bei Wikipedia gelesen habe, werden Schecks bis 6000,- Euro nicht mehr im Original bei der bezogenen Bank vorgelegt, sodass man ohnehin keinen Scheckprozess führen kann.

pk85:
Ich würde auf eine Auszahlung bestehen. Meiner Meinung nach ist die Auszahlung von Guthaben etc. in Form von Schecks im B2C-Geschäft absolut unüblich und zeigt nur, dass Almado irgendwelche Vorteile daraus ziehen kann (vielleicht Zinsen oder Sperrung des Schecks aus fadenscheinigen Gründen?). Ich musst ein meinem Leben noch nie einen Scheck einlösen. Ich weiß, dass es bspw. bei Immobilien oder im Speditionsgeschäft Scheckzahlungen gibt, nicht aber bei solchen alltäglichen Sachverhalten wie Rückzahlung von Guthaben.

Im Übrigen kann ich berichten, dass immergrün! soeben mein Guthaben ausgezahlt hat - zwar einen Tag nach Ablauf der Frist, aber immerhin bin ich jetzt los von diesem *****laden.  >:(

Herzlichen Dank an alle in diesem Forum, die uns Geschädigten hier geholfen haben. Ausdrücklich auch an diese User, die hier kritisch und mit der nötigen Objektivität auch mal "advocatus diaboli" spielen.

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