Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Almado - Steht mir 25% Neukundenbonus beim Vertrag vom 01.01-31.12.13 zu?

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Carl:
@Didakt
Ich weiss zwar nicht genau, wen Sie mit Ihren Äußerungen ansprechen. Aber nehmen wir mal an, Sie meinten mich, dann hätten Sie etwas missverstanden:

- ich habe keinen Mahnbescheid beantragt (hätte aber nach Beendigung des Verfahrens sofort einen beantragt, wenn das Geld nicht auf meinem Konto eingetroffen wäre)

- die einvernehmliche Einigung kann im Verfahren selbstverständlich auch direkt zwischen den Parteien herbei geführt werden, zumindest ist das aus Sicht der Schlichtungsstelle der bevorzugte Weg, gegenüber der Schlichtungsstelle erfolgt dann die Stellungnahme etc.

Gruß
Carl



Bodensatz:

--- Zitat von: Didakt am 12. April 2014, 14:27:18 ---Also im Rahmen der Bestimmungen gem. Abs. 1 besteht die Möglichkeit der direkten Kommunikation zwischen den Parteien. Bei Fristüberschreitung oder fruchtlosem Verlauf innerhalb dieser Frist hat die SE das Sagen und bestimmt den weiteren Verlauf!
--- Ende Zitat ---

Im ersten und bisher einzigen Schreiben, welches ich von der SE erhalten habe, steht sogar ausdrücklich drin, dass ich innerhalb der ersten 3 Wochen ausschließlich direkt mit dem Versorger kommunizieren soll. Erst wenn in dieser Zeit keine Einigung stattgefunden hat, wird die SE wieder aktiv werden.
Die SE bittet darum, von Nachfragen bzgl. des Verfahrensstands abzusehen. Die kommen nach den 3 Wochen angeblich selbst und unaufgefordert auf mich zu, was allerdings mehrere Wochen dauern kann.

Ich bin gespannt...

Didakt:

--- Zitat von: pk85 ---Ich werde der SE nun mitteilen, dass ich eine Auszahlung bis zum 15.04.2014 erwarte und andernfalls ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten werde....


--- Zitat von: Bodensatz ---Ein Mahnbescheid in der Situation ist meiner Meinung nach aber ungeeignet. Der Versorger wird dem Antrag einfach widersprechen, sodass man Kosten und Aufwand hatte und zudem kein Stück weiter ist.


--- Zitat von: Carl ---Die tatsächliche Beantragung eines Gerichtlichen Mahnverfahrens wäre in diesem Stadium sinnlos, Sie blieben zudem auf den Kosten sitzen.


--- Zitat von: pk85 ---Zugegeben, das Mahnverfahren wäre keine gute Idee, ...
--- Ende Zitat ---

--- Ende Zitat ---

--- Ende Zitat ---

--- Ende Zitat ---

Entschuldigung, Sie haben Ihre Aussagen natürlich in Kenntnis der genannten Bestimmungen der Verfahrensordnung getroffen. :D  Dann allerdings verwundert mich Ihre Formulierung. Warum zitieren Sie nicht einfach die zu beachtenden Bestimmungen, um jeden Zweifel auszuschließen oder weisen nur kurz darauf hin?

@ Bodensatz


--- Zitat von: Ihnen ---Im ersten und bisher einzigen Schreiben, welches ich von der SE erhalten habe, steht sogar ausdrücklich drin, dass ich innerhalb der ersten 3 Wochen ausschließlich direkt mit dem Versorger kommunizieren soll.
--- Ende Zitat ---

Ja logisch, weil das der Verfahrensordnung entspricht. Habe ich etwas anderes ausgeführt? Ich habe aus der Verfahrensordnung zitiert. Hand auf's Herz, haben Sie die überhaupt gelesen? ;)

Bodensatz:

--- Zitat von: Didakt am 12. April 2014, 22:43:59 ---@ Bodensatz


--- Zitat von: Ihnen ---Im ersten und bisher einzigen Schreiben, welches ich von der SE erhalten habe, steht sogar ausdrücklich drin, dass ich innerhalb der ersten 3 Wochen ausschließlich direkt mit dem Versorger kommunizieren soll.
--- Ende Zitat ---

Ja logisch, weil das der Verfahrensordnung entspricht. Habe ich etwas anderes ausgeführt? Ich habe aus der Verfahrensordnung zitiert. Hand auf's Herz, haben Sie die überhaupt gelesen? ;)

--- Ende Zitat ---

Ich weiß nicht, ob es die Verfahrensordnung war, die ich gelesen habe. Ich habe mir die Informationsseiten durchgelesen, die man auf der Startseite verlinkt bekommt. Das war so etwas wie eine FAQ, meine ich.
Ich wollte mit meiner Aussage auch nicht widersprechen sondern beipflichten und gleichzeitig jeden Zweifel daran ausräumen, dass die direkte Kommunikation zwischen Versorger und Kunden ausdrücklich gewollt ist.

Wer einen Antrag bei der SE gestellt hat, wird vermutlich ein ähnliches Schreiben erhalten haben und kann nachlesen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich einiges, was man mir geschrieben hat, nicht mehr weiß. Und da ich davon ausgehe, dass ich ein halbwegs durchschnittlicher Mitteleuropäer bin, geht es anderen wahrscheinlich ähnlich, sodass ich derartige Hinweise für angebracht halte :)

pk85:

--- Zitat von: Hurraapostel am 11. April 2014, 22:59:43 ---Zuerst ist da der Eingang - dieser verschickt den Vorgang an den Sachbearbeiterpool.
Dieser dreht wahrscheinlich nicht Däumchen und wartet auf diesen Vorgang, ich vermute der hat reichlich zu tun.
Also reden wir hier von 1-2 Tagen Verzug.
In jedem großen Unternehmen werden alle Auszahlungen nach dem 2-Augen-Prinzip abgewickelt, also ist da noch ein 2ter, der den Scheck oder die Zahlungsanweisung gegenzeichnen muss.
Wieder ein Tag.
Erst dann geht das Ganze an die Buchhaltung und auch dort wird man ausreichend zu tun haben (zumal bei almado viele Kunden doppelt ausgezahlt werden müssen (im ersten Stepp die mögliche Überzahlung, im zweiten, einige Monate später der Bonus). Nochmal 1 - 2 Tage.

--- Ende Zitat ---

immergrün! hat angegeben, den Scheck am 03.04. abgeschickt zu haben, da dürfte die ganze, von Ihnen beschriebene, Maschinerie ja bereits gelaufen sein. Dieser Scheck hat mich natürlich bis heute nicht erreicht.
Ich habe am 11.04.2014 morgens immergrün! direkt geschrieben, dass ich eine Auszahlung bis zum 16.04. fordere und die SE in Kopie gesetzt. Zudem habe ich die SE direkt darüber in Kenntnis gesetzt, dass mich der angesprochene Scheck nicht erreicht hat.

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