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Autor Thema: Almado - Steht mir 25% Neukundenbonus beim Vertrag vom 01.01-31.12.13 zu?  (Gelesen 197513 mal)

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Offline berghaus

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Aus den derzeitigen AGB von almado
http://www.almado-energy.de/rechtliches/agb/:

2. Wirksamwerden des Vertrags, Lieferbeginn
(1) Der Vertrag kommt durch die Annahmeerklärung des Energieversorgers zustande. Vertragsbestandteil sind – neben diesen allgemeinen Lieferbedingungen – auch das Antragsformular des Kunden (Auftrag), die Auftragseingangsbestätigung sowie die Vertragsbestätigung des Energieversorgers.......

Ob almado nicht doch den Bonus nur "absichtlich vergessen" hat?

berghaus 27.02.14

Offline khh

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@berghaus,

aus der AGB bzw. dem zitierten Auszug ist nicht ersichtlich, WARUM Sie von einem
"absichtlich vergessen" ausgehen !

Oder hat jeder Almado-Kunde eine "Auftragseingangsbestätigung" erhalten, aus der
eine "zusätzliche" Bonus-Gutschrift hervorgeht ?

Gruß, khh
« Letzte Änderung: 27. Februar 2014, 17:18:43 von khh »
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Offline Tenker

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Gerade direkt bei den ein Angebot erstellt.

Es siht dem TopTarif 99% enlich aus  :-*

Aber eben nur ähnlich, nämlich bspw. bei Tarif Bonus 12 mit einem Arbeitspreis von 31,29 ct/kWh exclusive Boni, was nach Abzug von 25 % Bonus dann einen AP von 23,47 ct/kWh ergibt.

Fazit: Dieser Screenshot ist für Ihren "Fall" NICHT hilfreich (anscheinend hat Almado die ursprüngliche HP geändert :(). 

Das Problem dürfte sein, dass man als Kunde nachweisen muss, dass der Vertrag mit einem zusätzlichen Bonus beworben wurde und somit eine 'Arglistige Täuschung' vorliegt. :o

Ich habe damit aber den NEUN Vertrag mit "immergrün" gemeint.
Schau dir bitte das zweite Bild mit dem Tarif 4200 an.

Wenn man z.B. bei TopTarif einen Anbieter sucht, kommen verschiedene Preise und ein Angebot, wie ...

http://www7.pic-upload.de/27.02.14/k5skrm75ox58.jpg

Kann jemand eine BESTÄTIGUNG von Almado posten, in dem der VERSPROCHENE 25% Bonus auch zu sehen ist?
« Letzte Änderung: 06. März 2014, 13:25:05 von DieAdmin »

Offline Didakt

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Zitat von: Tenker unter Antwort # 24
5. Gestern habe ich meine Beschwerde mit allen Unterlagen an www.schlichtungsstelle-energie.de gesendet.

Inzwischen dreht sich die Diskussion im Kreis. So ist der Sache nicht beizukommen. Die hier aufgezeigten Fälle lassen zunächst einmal eine "arglistige Täuschung" durch Almado vermuten.

Um weiterzukommen, ist es unabdingbar nötig, das die Betroffenen Widerspruch gegen Ihre Abschlussrechnungen erheben, ihre Bonusforderung geltend machen und von Almado unter Fristsetzung von vier Wochen eine korrigierte Abschlussrechnung bzw. eine Stellungnahme einfordern. Vom Ergebnis ist das weitere Vorgehen abhängig! Bevor diese Beanstandung Almado nicht vorgelegt wurde, ist die Einschaltung der Schlichtungsstelle nach deren vorgegebenem Verfahrensablauf nicht zu empfehlen.

Insofern ist damit zu rechnen, dass die Eingabe vom User @ Tenker von der Schlichtungsstelle zunächst noch gar nicht angenommen wird.

Edit:
Zitat von: Vorgabe der Schlichtungsstelle
1. Einigungsversuch mit dem Energieversorgungsunternehmen
Richten Sie Ihre Beschwerde an das Energieversorgungsunternehmen, mit dem Sie die Energielieferung vertraglich vereinbart haben oder vereinbaren wollen. Dabei sollten Sie möglichst genaue Angaben zu Ihrem Anliegen machen und den Grund der Beschwerde kurz erläutern. Sie sind mit Ihrer Beschwerde an keine bestimmte Form gebunden. Sie können diese schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder mündlich im Kundencenter vortragen.

Um eine zügige Bearbeitung Ihres Anliegens zu gewährleisten, ist es aus Sicht des Energieversorgers wichtig, den Streitgegenstand eindeutig beurteilen zu können.

Das Energieversorgungsunternehmen prüft dann den Sachverhalt und leitet Ihre Beschwerde gegebenenfalls an den Netzbetreiber, Messstellenbetreiber oder Messdienstleister weiter. In jedem Fall erhalten Sie - in der Regel nach vier Wochen - eine Antwort. Dies ist gesetzlich vorgesehen.

Trägt diese Antwort aus Ihrer Sicht nicht zur Lösungsfindung bei, ist die Schlichtungsstelle Energie der richtige Ansprechpartner für Sie.

 
« Letzte Änderung: 27. Februar 2014, 17:48:13 von Didakt »

Offline khh

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Das Problem dürfte sein, dass man als Kunde nachweisen muss, dass der Vertrag mit einem zusätzlichen Bonus beworben wurde und somit eine 'Arglistige Täuschung' vorliegt. :o

Ich habe damit aber den NEUEN Vertrag mit "immergrün" gemeint.
Schau dir bitte das zweite Bild mit dem Tarif 4200 an. ...

@Tenker,
das ist aber ein Screenshot von der TopTarif-HP!  Schauen Sie sich die AGB von TopTarif oder anderer Portale an. Meinen Sie, ein Vergleichsportal für eine möglicherweise falsche Tarifdarstellung (und das wird Almado/365 AG vermutlich behaupten) haftbar machen zu können?

Wenn betroffene Kunden nicht anhand von Almado-Unterlagen nachweisen können, dass ein über "Preise inkl. Boni" hinausgehender Bonusanspruch besteht, dann sehe ich für die diesbzgl. Geltendmachung schwarz :( !

Gruß, khh 
« Letzte Änderung: 27. Februar 2014, 18:02:29 von khh »
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Offline Tenker

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...
Insofern ist damit zu rechnen, dass die Eingabe vom User @ Tenker von der Schlichtungsstelle zunächst noch gar nicht angenommen wird.
...

So ist das...
Heute kam eine Absage, da noch keine 4 Wochen abgelaufen sind.
 :-\

Offline Tenker

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...

@Tenker,
das ist aber ein Screenshot von der TopTarif-HP!  Schauen Sie sich die AGB von TopTarif oder anderer Portale an. Meinen Sie, ein Vergleichsportal für eine möglicherweise falsche Tarifdarstellung (und das behauptet Almado/365 AG vermutlich) haftbar machen zu können?

Gruß, khh

NEIN, der Screenshot ist von HEUTE und von immergrün!
Machen Sie eine Abfrage selbst bei den...

http://www7.pic-upload.de/27.02.14/7i31p6mg19zh.jpg
« Letzte Änderung: 06. März 2014, 13:24:24 von DieAdmin »

Offline khh

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... NEIN, der Screenshot ist von HEUTE und von immergrün! ...

Das beweist doch bzgl. Ihres Auftrags vom 08.11.2013 absolut NICHTS !  ::)
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Offline berghaus

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@berghaus,
aus der AGB bzw. dem zitierten Auszug ist nicht ersichtlich, WARUM Sie von einem
"absichtlich vergessen" ausgehen !
Oder hat jeder Almado-Kunde eine "Auftragseingangsbestätigung" erhalten, aus der
eine "zusätzliche" Bonus-Gutschrift hervorgeht ?
Gruß, khh

Zitat von Hurraapostel  -   Antwort #13
„Diese Bestellung wurde mir nochmals schriftlich bestätigt. Unten (am Ende des Blattes) steht:
Mein geschätzter Jahresverbrauch: 4600kWh                Bonus (max.): 25%
Arbeitspreis / kWh: 0,2252 €                               Eingeschränkte Preisgarantie: 12 Monate
Grundpreis / Monat: 8,00€                                  Effektiver Preis im ersten Jahr* 849,02€
Vertragslaufzeit: 12 Monat      *ein gegebenenfalls gewählter Bonus ist bereits eingerechnet“ 

                                                                                                             
Da diese Bestätigung offensichtlich von Almado stammt, ist sie zumindest bei Hurraapostel auch Vertragsbestandteil geworden, wenn die AGB auch schon zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses so aussahen.

Ich glaube, dass Almado so böse ist, den Bonus zwischen Bestell- und Vertragsbestätigung herauszuzwitschen, erst, wenn Almado das Fehlen des Bonus in der Schlussrechnung auch so begründet, zumal diese Tarife ja nach wie vor angeboten werden.

Wenn das so offenbar würde, könnten auch die Vergleichsportale das nicht mehr tolerieren.
(Z.B. zukünftiger Hinweis bei Verivox und Co.: "Sie müssen bei diesem Anbieter damit rechnen, dass sich der Preis zwischen Bestellung und Vertragsbestätigung dahingehen ändert, dass der Bonus im 1.Jahr nicht mehr gewährt wird, weil der Bonus plötzlich in den Tarif eingerechnet ist.")

Und ich bin mir auch sicher, dass weder die Schlichtungsstelle noch die Gerichte das mitmachen.

berghaus 27.02.14
« Letzte Änderung: 27. Februar 2014, 19:26:54 von berghaus »

Offline bolli

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@Tenker
Haben Sie von Almado/365 AG/Immergrün keine Mail erhalten, aus der auch die Abschlagsberechnung hervorgeht ? Denn dabei wird IMMER (zumindest nach meinen Erfahrungen) der Bonus außen vor gelassen, da er ja erst berechnet wird, wenn die Voraussetzung erfüllt ist (also nach einem Belieferungsjahr). In dieser Mail müsste also auch der Arbeitspreis OHNE Bonus drin stehen (damit man erstmal die volle Summe zahlt). Hier müssten also die Arbeitspreise differieren.

Aber grundsätzlich bin ich auch, wie @Berghaus, skeptisch, ob die das tatsächlich so versuchen. ich habe gerade auf der Almadoseite und der Immergrünseite mal ein Angebot erstellen lassen. Beide Male waren die angegeben Preise identisch mit denen im Portal und der Gesamtpreis beinhaltete den Bonus, während die Berechnung über kWh x Arbeitspreis + Grundgebühr einen um 25% höheren Betrag ergab. Also beinhaltet der Arbeitspreis zumindest bei der Preisberechung auf der Homepage mal noch nicht den Bonus.

Offline khh

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@Tenker
Haben Sie von Almado/365 AG/Immergrün keine Mail erhalten, aus der auch die Abschlagsberechnung hervorgeht ? Denn dabei wird IMMER (zumindest nach meinen Erfahrungen) der Bonus außen vor gelassen, da er ja erst berechnet wird, wenn die Voraussetzung erfüllt ist (also nach einem Belieferungsjahr). ...

Der Bonus wird bei der Abschlagsberechnung nicht IMMER außen vorgelassen, speziell nicht von Almado - siehe Antwort #10 von @Amazone
Im Weiteren wird auch gern übersehen, dass Almado (vorausgesetzt, die Summe der den Bonus bereits enthaltenden Abschläge entspricht dem bei Vertragsabschluss geschätzten Jahresverbrauch oder ist sogar niedriger) wenig Motivation haben wird, den Bonus ohne wirklich handfeste rechtliche Grundlage zu verweigern. Denn dann müsste Almado diesen zur nachträglichen Zahlung einfordern und bei Verweigerung des Kunden unter Umständen mit einer Zahlungsklage beitreiben. ...


... ich habe gerade auf der Almadoseite und der Immergrünseite mal ein Angebot erstellen lassen. Beide Male waren die angegeben Preise identisch mit denen im Portal und der Gesamtpreis beinhaltete den Bonus, während die Berechnung über kWh x Arbeitspreis + Grundgebühr einen um 25% höheren Betrag ergab. Also beinhaltet der Arbeitspreis zumindest bei der Preisberechung auf der Homepage mal noch nicht den Bonus.

Das besagt aber doch nichts darüber, wie es bspw. in 2012 oder in 2013 gehändelt wurde bzw. ob seinerzeit (vllt.
auch noch heute?) in der Vertragsbestätigung (= mit dem Vertragsabschluss!) der selbe Arbeitspreis als inkl. Boni ausgewiesen wird. So jedenfalls wurde es von @Hurraapostel in der Antwort #13 dargestellt!

Grundsätzlich ist es ja auch nicht verboten, dass der Versorger andere als die beantragten Konditionen bestätigt. Nur darf das nicht in intransparenter, täuschender Form erfolgen und zudem stellt sich dann wohl die Frage, ob ein Vertrag überhaupt wirksam zustande gekommen ist (vgl. § 150 Abs. 2 BGB).
« Letzte Änderung: 27. Februar 2014, 21:19:48 von khh »
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Offline Didakt

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Zitat von: Almado-AGB, Auszug aus Ziff. 8.
Im Nettopreis enthalten sind die Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, Personal und Kundenverwaltungsstruktur des Energieversorgers sowie die Entgelte für Messstellenbetrieb, Messdienstleistung und jährliche Abrechnung, Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgabe sowie staatlich veranlasste Komponenten.

Von „Bonus inkl.“ ist da keine Rede!

Aber jetzt kommt’s:

Zitat von: AGB, Auszug aus Ziff. 9.
Sofern nicht anderweitig vereinbart, beläuft sich der Bonus auf eine prozentuale Gutschrift auf die erste Jahresabrechnung über die gelieferte Energie nach Ende des jeweilig für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes.

Anderweitig vereinbart? Vielleicht gem. Stromliefervertrag! Siehe Antwort # 13.

Fragen über Fragen!

Offline bolli

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Der Bonus wird bei der Abschlagsberechnung nicht IMMER außen vorgelassen, speziell nicht von Almado - siehe Antwort #10 von @Amazone
Im Weiteren wird auch gern übersehen, dass Almado (vorausgesetzt, die Summe der den Bonus bereits enthaltenden Abschläge entspricht dem bei Vertragsabschluss geschätzten Jahresverbrauch oder ist sogar niedriger) wenig Motivation haben wird, den Bonus ohne wirklich handfeste rechtliche Grundlage zu verweigern. Denn dann müsste Almado diesen zur nachträglichen Zahlung einfordern und bei Verweigerung des Kunden unter Umständen mit einer Zahlungsklage beitreiben. ...
ICH kann in der Antwort #10 von Amazone nicht erkennen, dass dort etwas konkret zur Berechnung der Abschlagszahlungen in einzelnen Fällen gesagt wurde. Sie hat dort lediglich theoretisch ausgeführt, was sein könnte, wenn...

Das besagt aber doch nichts darüber, wie es bspw. in 2012 oder in 2013 gehändelt wurde bzw. ob seinerzeit (vllt.
auch noch heute?) in der Vertragsbestätigung (= mit dem Vertragsabschluss!) der selbe Arbeitspreis als inkl. Boni ausgewiesen wird. So jedenfalls wurde es von @Hurraapostel in der Antwort #13 dargestellt!
DESWEGEN habe ich @Tenker gefragt, was in seiner Bestätigungs- bzw. Abschlagsberechnungsmail steht.  ;)

In der Bestellbestätigungsmail von @hurraapostel ist beim Nachrechnen klar zu erkennen, dass im Arbeitspreis der Bonus NICHT enthalten ist und er auf den Gesamtpreis gewährt wird. Wenn also der Bestellvorgang was anderes beinhaltet als der Bestätigungsvorgang (=Vertragsabschluss ???)...

Grundsätzlich ist es ja auch nicht verboten, dass der Versorger andere als die beantragten Konditionen bestätigt.
Nö, ABER ...

... und zudem stellt sich dann wohl die Frage, ob ein Vertrag überhaupt wirksam zustande gekommen ist (vgl. § 150 Abs. 2 BGB).
So ist es wohl.  8)

Offline Tenker

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@Tenker
Haben Sie von Almado/365 AG/Immergrün keine Mail erhalten, aus der auch die Abschlagsberechnung hervorgeht ? Denn dabei wird IMMER (zumindest nach meinen Erfahrungen) der Bonus außen vor gelassen, da er ja erst berechnet wird, wenn die Voraussetzung erfüllt ist (also nach einem Belieferungsjahr). In dieser Mail müsste also auch der Arbeitspreis OHNE Bonus drin stehen (damit man erstmal die volle Summe zahlt). Hier müssten also die Arbeitspreise differieren.

Aber grundsätzlich bin ich auch, wie @Berghaus, skeptisch, ob die das tatsächlich so versuchen. ich habe gerade auf der Almadoseite und der Immergrünseite mal ein Angebot erstellen lassen. Beide Male waren die angegeben Preise identisch mit denen im Portal und der Gesamtpreis beinhaltete den Bonus, während die Berechnung über kWh x Arbeitspreis + Grundgebühr einen um 25% höheren Betrag ergab. Also beinhaltet der Arbeitspreis zumindest bei der Preisberechung auf der Homepage mal noch nicht den Bonus.

@bolli

Hier die Abschlagsberechnung:

http://www7.pic-upload.de/28.02.14/8ztljei6b6o5.jpg

@ll
Hilf mir bitte weiter ...

Viele Grüße
Tenker
« Letzte Änderung: 06. März 2014, 13:23:51 von DieAdmin »

Offline Didakt

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@ Tenker,

kurze Frage eines Unwissenden nebenbei: Bitte teilen Sie mir doch mit, auf welche Art und Weise Sie Ihre "Bilder" in diesen Thread einstellen.
Danke.

 

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