Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Almado - Steht mir 25% Neukundenbonus beim Vertrag vom 01.01-31.12.13 zu?  (Gelesen 200743 mal)

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Offline Bodensatz

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Zumindest in den derzeitigen Immergrün-AGB steht unter Ziffer 1
Zitat
1. Art und Umfang der Lieferung
 
(1) IMMERGRÜN Energie ist ein Geschäftsfeld der 365 AG (nachfolgend „Energieversorger“). ...

Von daher würde ich mich, wohlgemerkt für den Fall, dass ihnen die Haushaltszugehörigkeit überhaupt auffällt, nicht wundern, wenn's an dieser Stelle auch nochmals Diskussionen gibt. Wie ein Gericht da entscheiden würde, vermag ich nicht einzuschätzen, vermeide selbst aber lieber solche Konstellationen von vornherein. Denn fast alle Billiganbieter haben ja mehrere "Marken" und versuchen die Versorgeridentität ein wenig zu verschleiern und den Kunden damit ein wenig aus Glatteis zu führen.

Ah, OK, wenn das da so drin steht, dann sieht es schon etwas anders aus. Da würde ich sagen, dass die Chance vor Gericht Recht zugesprochen zu bekommen, 50/50 ist, denn das ist schon ziemlich undurchsichtig.

In der AGB, die ich habe, wird das anders ausgedrückt. Darin wird von almado, bzw der Abt. almado-ENERGY, genannt "ENERGY" gesprochen. Wenn ich nun wechseln würde, würde ich ja bei der 365 AG landen und nicht bei der Abteilung "almado-ENERGY" :)

Offline khh

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Zumindest in den derzeitigen Immergrün-AGB steht unter Ziffer 1
Zitat
1. Art und Umfang der Lieferung
 (1) IMMERGRÜN Energie ist ein Geschäftsfeld der 365 AG (nachfolgend „Energieversorger“). ...
...

Ah, OK, wenn das da so drin steht, dann sieht es schon etwas anders aus. Da würde ich sagen, ...

Maßgeblich sind die vom Versorger bei Vertragsabschluss verwendeten AGB !

Einzelheiten zur Wirksamkeit von AGB-Änderungen für Bestandskunden siehe bspw. hier: http://forum.energienetz.de/index.php?topic=18663.0 (insbesondere Antwort #30 erster Satz) !

Ansonsten bitte kein neues Fass aufmachen, was bei der 365 AG (immergrün/almado) hypothetisch noch alles Thema werden könnte. ;)
« Letzte Änderung: 25. März 2014, 16:39:43 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Bodensatz

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Maßgeblich sind die vom Versorger bei Vertragsabschluss verwendeten AGB.

Ja, logisch.

Zitat
Ansonsten bitte kein neues Fass aufmachen, was bei der 365 AG (immergrün/almado) hypothetisch noch Thema werden könnte. ;)

Ja, das wäre besser. Wenn überhaupt, dann sollte man das in einem gesonderten Thread besprechen.

Offline bolli

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Maßgeblich sind die vom Versorger bei Vertragsabschluss verwendeten AGB !

Einzelheiten zur Wirksamkeit von AGB-Änderungen für Bestandskunden siehe bspw. hier: http://forum.energienetz.de/index.php?topic=18663.0 (insbesondere Antwort #30 erster Satz) !

Ansonsten bitte kein neues Fass aufmachen, was bei der 365 AG (immergrün/almado) hypothetisch noch alles Thema werden könnte. ;)
Möglicherweise haben Sie im Laufe des Threads die Übersicht verloren !  Thema des Threads von Tenker ist die Frage, ob ihm der 25% Bonus zusteht. Und auch wenn es im Ursprung um den Almado-Vertrag ging (mit der Bonus incl. Formulierung), so hat er selbst im weiteren Verlauf auch den Nachfolgevertrag seiner Lebensgefährtin mit immergrün ins Spiel gebracht und auch dieser beinhaltet einen 25% Bonus. Und auch hier wird ihn interessieren, ob ihm bzw. seiner Lebensgefährtin der Bonus zusteht (auch dieser Vertrag noch nicht abgeschlossen ist).
Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass es da aus den von mir geschilderten Gründen Schwierigkeiten geben könnte. Das hat nichts mit hypothetisch zu tun (in Gegensatz zu anderen Fragen, die sich nicht aus den AGBs ergeben) sondern ist eine Frage die sich aus den AGBs ergibt und vor allem,die auch für andere User interessant sein dürfte, die regelmäßig zwecks Erlangung des Bonusses wechseln. Und denen wollen wir doch helfen, oder ?

Das Ganze hat weder was mit AGB-Änderungen zu tun (wozu daher der Verweis auf den anderen Thread und RR-E-ft's Aussage ???) noch ist die Frage der Bonusgewährung ein NEUES Fass sondern das Ursprungsfass, welches Tenker interessierte. Die neuen Fässer wurden hier doch eher von anderen aufgemacht.  ;)

Offline berghaus

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Was noch diskutiert werden könnte!
« Antwort #289 am: 26. März 2014, 11:54:31 »
Zitat
Von Didakt in Antwort # 266
@ Stromfraß,
aus Ihrem vorstehenden Beitrag entnehme ich, dass Sie sich mit dem „Fall @ Tenker“ intensiv vertraut gemacht haben und ihn deshalb zur Nachahmung empfehlen.
Können Sie einem anderen User mit Ihrem qualifizierten Wissen fest umrissen helfen? Dieser User hat mich per PM um eine Formulierungshilfe für seinen Schlichtungsantrag an die SE gebeten. Ich bin damit ein wenig überfordert, habe dem User jedoch Hilfe zugesagt.
Wären Sie so freundlich, zu folgenden Fragestellungen der SE einen konkreten, übernehmbaren Textbeitrag zu formulieren und in diesen Thread zur weiteren Verwendung einstellen:
1. Bitte formulieren Sie Ihr Beschwerdeziel eindeutig (Was möchten Sie mit dem Schlichtungsantrag erreichen? Was begehren Sie von Ihrem Energieversorgungsunternehmen?):
2. Schildern Sie bitte den Sachverhalt, der Ihrer Beschwerde zugrunde liegt. Ein bloßer Verweis auf beigefügte Schriftstücke genügt nicht:
(2-3 Sätze für die Begründung sind für den User ausreichend und desgleichen auch als Einführungssätze in die Sachverhaltsschilderung)
Vielen Dank dafür!

Von Didakt in Antwort #267
@ berghaus,
wie wär's denn, wenn Sie sich zu vorstehender Frage auch mit einer konkreten Formulierungshilfe konstruktiv an einer Problemlösung beteiligten? Hier hat ein gebeutelter Almado-Kunde um einen Rat gebeten, dem es zu helfen gilt!


Finden wir es eigentlich richtig, dass das Forum über PN dafür benutzt wird, hinter den Kulissen ein privates Beratungsbüro zu betreiben, und dass dazu noch Forumsmitglieder in verletzender Art und Weise aufgefordert werden, wegen Zeitmangel oder vielleicht fehlender Lösungsmöglichkeiten dabei mitzuwirken?

berghaus 26.03.14
« Letzte Änderung: 26. März 2014, 12:11:08 von berghaus »

Offline khh

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Maßgeblich sind die vom Versorger bei Vertragsabschluss verwendeten AGB ! ...
Möglicherweise haben Sie im Laufe des Threads die Übersicht verloren !  Thema des Threads von Tenker ist ...
Das Ganze hat weder was mit AGB-Änderungen zu tun (wozu daher der Verweis auf den anderen Thread und RR-E-ft's Aussage ??) noch ist die Frage der Bonusgewährung ein NEUES Fass sondern das Ursprungsfass, welches Tenker interessierte. Die neuen Fässer wurden hier doch eher von anderen aufgemacht. ;)

@bolli,

Sie fahren wohl auf jeden meiner Beiträge ab ;). Und ja, den Überblick kann man schon mal verlieren :).

Mit „bitte keine neues Fass aufmachen“ wollte ich übrigens nicht Ihren Beitrag #279 ansprechen, sondern
Zumindest in den derzeitigen Immergrün-AGB steht unter Ziffer 1 ...
... In der AGB, die ich habe, wird das anders ausgedrückt. ...

Insofern waren die in Antwort #289 meinerseits verkürzten Zitate leider irritierend :-[.

Die „neuen Fässer“ werden wirklich von anderen aufgemacht (bspw. Antwort #292 ::)).
« Letzte Änderung: 26. März 2014, 13:43:19 von khh »
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Offline bolli

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@bolli,

Sie fahren wohl auf jeden meiner Beiträge ab ;). Und ja, den Überblick kann man schon mal verlieren :).

Mit „bitte keine neues Fass aufmachen“ wollte ich übrigens nicht Ihren Beitrag #279 ansprechen, sondern
Zumindest in den derzeitigen Immergrün-AGB steht unter Ziffer 1 ...
... In der AGB, die ich habe, wird das anders ausgedrückt. ...

Insofern waren die in Antwort #289 meinerseits verkürzten Zitate leider irritierend :-[.
Mir geht es hier weniger darum, von wem die Beiträge kommen, sondern mehr, was sie beinhalten. Und dazu habe ich dann "meinen Senf dazugegeben", um Irritationen von "Fremdlesern" zu vermeiden.

Mit Ihrer Erklärung kann ich leben und damit dürfte das erledigt sein.  :)


Die „neuen Fässer“ werden wirklich von anderen aufgemacht (bspw. Antwort #292 ::)).
An dieser Stelle bin ich tatsächlich auch der Meinung, wenn man sowas diskutieren möchte, sollte man dazu einen eigenen Thread aufmachen und nicht innerhalb dieses Threads diskutieren. Denn das findet hinterher eh keiner wieder. Sowas sollte man eher im Grundsatzbereich diskutieren, wenn man meint, das sei zielführend (ich habe da so meine Zweifel). Wenn sich die Aufregung im derzeitigen Threadbereich etwas gelegt hat, werden meiner Meinung nach solche Dinge auch wieder öffentlich ausgetauscht oder bereitgestellt. Aber dazu sollte man vielleicht besser mal einfach ein wenig "Stille walten" lassen.

Offline userD0006

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Re: Was noch diskutiert werden könnte!
« Antwort #292 am: 26. März 2014, 14:21:34 »
Zitat
Von Didakt in Antwort # 266

Finden wir es eigentlich richtig, dass das Forum über PN dafür benutzt wird, hinter den Kulissen ein privates Beratungsbüro zu betreiben, und dass dazu noch Forumsmitglieder in verletzender Art und Weise aufgefordert werden, wegen Zeitmangel oder vielleicht fehlender Lösungsmöglichkeiten dabei mitzuwirken?

berghaus 26.03.14


Mir fehlt es hier eindeutig an der gebotenen Sachlichkeit. Sticheleien, um den Gegenpart auf die Palme zu bringen, sind der falsche Weg!

Offline berghaus

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Was noch diskutiert werden könnte!
« Antwort #293 am: 26. März 2014, 14:32:03 »
@Höppedier,

ich gebe Ihnen recht, man hätte es etwas diplomatischer ausdrücken können. Jedoch:

Ich und nicht nur ich sind verletzend angegriffen worden. Da wird man sich auch mit der Wortwahl, die das mit wenigen Worten deutlich macht, noch ein wenig wehren dürfen.

Wenn die Fronten nicht so verhärtet wären, würde eine solcher Satz als die Diskussion auflockernd sicher ohne Beanstandung akzeptiert.

Ich halte die Sachfrage, die dahinter steckt,  aber für durchaus berechtigt.

berghaus 26.03.14
« Letzte Änderung: 26. März 2014, 15:59:57 von berghaus »

Offline khh

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Re: OFF-TOPIC zu OFF-TOPIC: "Was noch diskutiert werden könnte!"
« Antwort #294 am: 26. März 2014, 14:58:44 »
... Ich und nicht nur ich sind verletzend angegriffen worden. Da wird man sich ...

@berghaus,

durch wen, in welchem Beitrag, mit welcher konkreten Aussage fühlen Sie sich
denn "verletzend angegriffen" :-\ ?
« Letzte Änderung: 26. März 2014, 15:14:45 von khh »
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Offline userD0006

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Re: Was noch diskutiert werden könnte!
« Antwort #295 am: 26. März 2014, 15:38:37 »
@Höppedier,

ich gebe Ihnen recht, man hätte es etwas diülomatischer ausdrücken können. Jedoch:

Ich und nicht nur ich sind verletzend angegriffen worden. Da wird man sich auch mit der Wortwahl, die das mit wenigen Worten deutlich macht, noch ein wenig wehren dürfen.

Wenn die Fronten nicht so verhärtet wären, würde eine solcher Satz als die Disussion auflockernd sicher ohne Beanstandung akzeptiert.

Ich halte die Sachfrage, die dahinter steckt,  aber für durchaus berechtigt.

berghaus 26.03.14

@ Berghaus
Also ich ergreife ja nur ungern Partei, aber auch Sie haben ausgeteilt und nicht nur die anderen!
Und genau weil die Fronten anscheinend verhärtet sind, muss man nicht sticheln. Es ging die letzten 2 Tage so schön ruhig und besonnen zu.
Zudem ist Ihr Thema eigentlich NEU und gehört nicht hier hin. Wenn es Ihnen so wichtig ist, machen Sie bitte an geeigneter Stelle einen Thread auf, wenn dort jemand mit Ihnen schreibt ist das doch fein. In diesem Thread geht es um almado und die Hilf für andere.

Darum kehren wir bitte hier zum eigentlichen Thema zurück!

Vielen Dank

Offline Stromfraß

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@Stromfraß,
.. Bekomme ich jetzt eine Antwort auf meine Frage zu Ihrer zitierten und ja wohl u.a. auf mich gemünzte Behauptung?
Oder nehmen Sie Ihre wahrheitswidrige Unterstellung verbunden mit einer Entschuldigung zurück?

... Da sollten sich auch diejenigen das mal durchlesen, die meinen, dass man gegen almado oder ähnliche "Billigheimer" keine Chancen hätte ...
Mit denjenigen meinten Sie wohl auch mich! @ khh und ich wissen durchaus, dass und wie man gegen die Almado-Abzocke mit Erfolg vorgehen kann. Dazu hat gerade @ khh genügend Hilfestellungen gegeben. Nur Sie haben im vorstehenden Beitrag zu Antwort # 270 nicht den Beweis erbracht, dazu in der Lage zu sein. Dieser Beitrag war ohne Aussagekraft!
Im Gegensatz zu anderen (Beispiele gibt es genug) lege ich mich nicht mit anderen Usern an, es sei denn, ich werde persönlich benannt.
Meine allgemeine Aussage sollten sich daher nur die annehmen, die es tatsächlich betrifft. Zur Beruhigung, ich meinte weder @khh, noch @Didakt.
Was meine Meinung zur SE betrifft, so mag das durchaus eine sinnvolle Möglichkeit sein, da ist ja viel auf deren Homepage nachzulesen, aber man sollte sich auch nicht zuviel versprechen, bis dahingehend, dass -wie in meinem Fall- nichts geschieht.

Offline pk85

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Re: Almado - Steht mir 25% Neukundenbonus zu?
« Antwort #297 am: 27. März 2014, 17:55:13 »
Guten Tag,

ich habe soeben eine E-Mail der Schlichtungsstelle mit einer Stellungnahme von almado/immergrün/365 AG erhalten. Dieser Inhalt lautet wie folgt:

Zitat
[EMail entfernt]

Jetzt habe ich soeben folgende Äußer von @khh gelesen:

Und dazu eine Ergänzung: Die letzte "Masche" der Hinhaltetaktik könnte mit einem angekündigten Verrechnungsscheck beginnen, auf den vormalige Kunden vergeblich gewartet haben und Erinnerungen durch die Kunden wurden unbeantwortet ignoriert (nachzulesen im Netz: einfach mal "almado verrechnungsscheck" googeln!).

Berechtigte Nachzahlungsforderungen eines Versorgers sind zwei Wochen nach Abrechnungszugang fällig. Ich würde daher almado/365 AG per Einschreiben mit Fristsetzung (besagte zwei Wochen) auffordern, mein Guthaben anstatt mit V-Scheck per Überweisung auf mein benanntes Bankkonto auszuzahlen und für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs ankündigen, den Forderungseinzug meinem Anwalt zu übergeben. Es macht keinen Sinn, bei einer unstrittigen und fälligen Forderung noch weiter selbst mit einem solchen Anbieter "herumzukaspern" !

Grundsätzlich würde ich gerne wissen, wie ich mich jetzt zu verhalten habe. Die Schlichtungsstelle hat mir mitgeteilt, ich müsse mich binnen zwei Wochen zu dem Schriftstück äußern, andernfalls gilt es als einvernehmlich angenommen.
- Sollte ich abwarten, bis ich von immergrün! eine korrekte Schlussabrechnung erhalten habe und mich dann erst an die Schlichtungsstelle wenden?
- Sollte ich der Schlichtungsstelle mitteilen, dass ich auf eine Auszahlung auf mein Konto bestehe (ich habe tatsächlich mittlerweile einen Verrechnunsscheck erhalten über ein kleines Guthaben aus der ersten, fehlerhaften Abrechnung - diesen Scheck habe ich bislang nicht eingelöst)?
- Sollte immergrün! binnen vier Wochen wieder keine Abrechnung vorlegen, kann ich dann wieder die Schlichtungsstelle anrufen?
- Sollte/Kann ich mit immergrün! nun über die Schlichtungsstelle kommunizieren oder direkt mit Einschreiben?

Vielen Dank im Voraus!
« Letzte Änderung: 29. September 2015, 14:33:10 von DieAdmin »

Offline Bodensatz

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Ich würde zunächst abwarten, ob die korrigierte Rechnung innerhalb von 2 Wochen eintrudelt. Das sollte ja per Knopfdruck innerhalb eines Tages möglich sein.
Wenn nicht, würde ich kurz vor Ablauf der 2-Wochenfrist der SSE mitteilen, dass du noch keine korrigierte Rechnung erhalten hast und dass du auf die Auszahlung per Überweisung bestehst.

Solange nicht alles geritzt ist, würde ich nicht abwarten, bis die SSE den Fall schließt, denn dann müsste man den ganzen Kram wieder neu online einhacken.


Vorsichtshalber erwähne ich noch mal, dass ich juristischer Laie bin und obiges nur das ist, was ich in so einem Fall wahrscheinlich machen würde.

Offline Didakt

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@ pk85, der Vorschlag von @ Bodensatz wäre umsetzbar. Aber Vorsicht bei diesem Versorger!

 Mein Vorschlag: Gehen Sie jetzt mit Bedacht vor:

1. Die SE ist Herrscher des Verfahrens. Vor dem Abschluss auf keinen Fall mit dem Versorger direkt kommunizieren.
2. Im Schreiben der SE ist die Rede von "der Berücksichtigung eines Neukundenbonus"! Vorsicht, wie hoch soll der denn sein?
3. Sie haben Ihre Forderung in der Anspruchsbegründung doch sicherlich beziffert? Oder können Sie den Betrag nicht benennen?
4. Ich unterstelle, der Bonus steht fest oder ist von Ihnen berechenbar. Dann antworten Sie der SE sofort mit folgender Stellungnahme zu deren Schreiben: Sie nehmen das Angebot des Versorgers unter folgenden Bedingungen an
- es wird Ihnen der vertraglich zugesicherte  Bonus in Höhe von xxxx € gewährt.
- Die Schlussrechnung ist entsprechend dieses Betrages zu korrigieren und Ihnen innerhalb der nächsten 14 Tage in korrigierter Form zu übersenden.
- Der Bonusbetrag ist Ihnen per Banküberweisung gutzubringen. Kontodaten angeben. (Ich bin mir im Moment nicht ganz sicher, ob Sie einen Rechtsanspruch auf Banküberweisung haben, das müsste ich noch recherchieren; es sei denn, ein User hilft diesbezüglich schnell aus).

Das zunächst auf die Schnelle. Stellen Sie ggf. weitere Fragen! Viel Erfolg! :D

PS: Banküberweisung ist wohl nur verpflichtend, wenn vertraglich vereinbart! Das ist vorliegend wohl nicht der Fall. Trotzdem stringent fordern, da üblich und zeitgemäß!

Zur Antwort von @ khh: Kein Abdruck "CC" an Almado. Die SE dürfte dies nicht gerne sehen! Sie bestimmt den Ablauf, deswegen wurde sie angerufen!
« Letzte Änderung: 27. März 2014, 20:05:16 von Didakt »

 

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