Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Almado - Steht mir 25% Neukundenbonus beim Vertrag vom 01.01-31.12.13 zu?

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khh:

--- Zitat von: pk85 am 05. März 2014, 18:24:15 ---
--- Zitat von: khh am 05. März 2014, 18:13:04 ---... Widerspricht „Preis inkl. Bonus“ und damit auch in den Abschlägen eingerechnet tatsächlich der AGB etc.? Zumindest Ziff. 9 Abs. 2 der aktuellen Almado-AGB besagt: „Sofern nicht anderweitig vereinbart, beläuft sich der Bonus auf  ...“, was m.E. bedeuten könnte, dass die Bonusgewährung einzelvertraglich (bspw. inhaltlich der Vertragsbestätigung) auch anders vereinbart werden kann, als in den AGB bestimmt.
--- Ende Zitat ---
Meines Erachtens widerspräche die gemutmaßte Praxis allerdings Ziff. 9 Abs. 1 der mir vorliegenden AGB
--- Ende Zitat ---

@pk85, zu berücksichtigen ist aber:


--- Zitat ---BGB § 305b Vorrang der Individualabrede
Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
--- Ende Zitat ---

Gruß, khh

pk85:
@khh

Besten Dank für die Info!

stromer51:
@ Tenker,

sie haben heute 2 Rechnungen eingestellt.  Ich kann aber nicht finden  welche  Reklamation sie auf die
erste Rechnung gesendet haben. Eine Rekamation oder ein Rechnungswiderspruch?
Grund  zB. Zählerstand falsch,  oder Bonus fehlt  oder was Anderes.
Somit ergibt die 2. Rechnung kein genaues Bild von dem was sie reklamiert haben. 
Und die Rechnung kam ohne weitere Antwort?.

Wenn der erste Zählerstand korrekt ist, dann  werden 168 kWh im Folgejahr erneut berechnet. Das ergibt
schon mal wieder einen neuen Rechnungswiderspruch. (vorausgesetzt der Zählerstand stimmt und sie haben den auch dem Netzbetreiber mitgeteilt)
Übrigens hat das für ihr zu zahlendes Entgelt im vergangenen Abrechnungsjahr keinen Einfluss, weil sie
ja ein Paket von 5200 kWh gekauft haben. Die 1110 kWh haben sie schon mal  verschenkt.

mfg

berghaus:
@khh
 

--- Zitat ---Von khh in Antwort #133
Ebenfalls richtig, und zwar ... (s.o.) !  Widerspricht „Preis inkl. Bonus“ und damit auch in den Abschlägen eingerechnet tatsächlich der AGB etc.? Zumindest Ziff. 9 Abs. 2 der aktuellen Almado-AGB besagt: „Sofern nicht anderweitig vereinbart, beläuft sich der Bonus auf  ...“, was m.E. bedeuten könnte, dass die Bonusgewährung einzelvertraglich (bspw. inhaltlich der Vertragsbestätigung) auch anders vereinbart werden kann, als in den AGB bestimmt.

--- Ende Zitat ---

Das wird ja immer abenteuerlicher!

Sie sollten sich um Mitarbeit bei Almado bemühen.
Die suchen bestimmt solche Leute, die mehrmals um die Ecke denken können.

Inzwischen schließe ich auch nicht mehr aus, dass Sie dank Ihrer Künste recht behalten.

Eine Hoffnung bleibt aber noch:
Man könnte 'anderweitig' so verstehen, dass der Bonus an anderer Stelle des Konstrukts versteckt,
also noch vorhanden ist. ;D

berghaus 05.03.14

khh:

--- Zitat von: Hurraapostel am 25. Februar 2014, 21:38:26 ---... Die haben alleine bei meinen 3 Verträgen über 600€ zusätzlich verdient, ...
--- Ende Zitat ---

Hallo Hurraapostel,

dass Sie 3 Verträge haben, ist mir erst heute aufgefallen. Dazu steht (zumindest in der aktuellen) Almado-AGB  -  Auszug ??? :


--- Zitat ---9. Bonusanspruch/ Frei kWh
(1) ... Ein Anspruch auf Gewährung eines Bonus oder von Frei-kWh besteht ferner nur für ein einziges Vertragsverhältnis pro Kunde mit dem Energieversorger. Begründet der Kunde mehrere Vertragsverhältnisse mit dem Energieversorger, so besteht ein Anspruch auf Gewährung eines Bonus oder von Frei-kWh nur für das zeitlich als erstes zustande gekommene Vertragsverhältnis.

--- Ende Zitat ---

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